Stärkerer Verbraucherschutz in der Pflege

Stand:
Die behördliche Kontrolle im Pflegemarkt ist nicht effektiv. Kranken- und Pflegekassen wurden von kriminellen Pflegediensten um viele Millionen Euro betrogen.
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Auch wenn in den jüngsten Medienberichten Patienten teilweise Mittäter waren - oftmals werden die Pflegebedürftigen ohne ihr Wissen für betrügerische Handlungen instrumentalisiert.

Aufgeklärte Verbraucher, die ihre Rechte kennen, wären ein wichtiges Korrektiv in dem vielschichtigen Pflegesystem.

Pflegedienste schließen Verträge zum einen direkt mit den Betroffenen, zum anderen mit den zuständigen Kassen, über welche sie einen Großteil der Leistungen abrechnen. Eine rechtliche Überprüfung der Verträge mit den Pflegebedürftigen findet dabei nicht statt.

Neues Projekt der Verbraucherzentralen gestartet

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) das neue Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge" der Verbraucherzentralen Berlin, Brandenburg und Saarland.

Ziel ist es, Pflegebedürftige und Angehörige über ihre Rechte und Pflichten aus ambulanten Pflegeverträgen aufzuklären.

Im Zusammenhang mit den aktuellen Betrugsfällen rät die Verbraucherzentrale, nur für Leistungen zu unterschreiben, die auch tatsächlich vom Pflegedienst erbracht wurden. Dies schützt die Versichertengemeinschaft sowie die Betroffenen selbst, die ihre Pflege durch Eigenanteile mitfinanzieren.

 

Info- und Aufklärungstelefon

Sie haben konkrete Fragen zu Ihrem Vertrag oder zum Angebot eines Anbieters von Pflege- und Betreuungsleistungen?

Wir informieren unabhängig und vertraulich zu Verbraucherrechten und vertragsrechtlichen Fragen sowie Problemen in der ambulanten Pflege.

Das Infotelefon der Verbraucherzentralen ist zu erreichen unter:

030 / 54 44 59 68

Montag: 9:00 - 13:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr


Fragen zum Leistungsrecht können nicht beantwortet werden. Dazu können sich Verbraucher an ihre Pflegekasse oder einen Pflegestützpunkt in ihrer Nähe wenden.

 

Verbraucher sind aufgerufen mitzuhelfen!

Im Rahmen des Projekts werden die drei Verbraucherzentralen unter anderem Pflegeverträge auf Rechtsverstöße hin prüfen, um unfaire Vertragsklauseln aufzudecken und gegebenenfalls abzumahnen.

Verbraucher sind deshalb aufgerufen, Kopien ihrer Verträge
 
  • mit einem ambulanten Pflegedienst

  • mit Anbietern von Betreuungs- und Entlastungsleistungen

  • mit ausländischen Haushalts- und Betreuungskräften

  • mit Anbietern von Hausnotrufsystemen oder ähnlichen Dienstleistungen

  • an die Verbraucherzentrale Berlin zu schicken.

    Entweder per E-Mail: mail@pflegevertraege.de
    oder postalisch: Verbraucherzentrale Berlin, Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin

    Die Verträge werden vertraulich behandelt und persönliche Daten nicht an Dritte weitergegeben. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann Daten vorab anonymisieren.
    Die Verbraucherschützer verschaffen sich so einen detaillierten Überblick über die im Markt verwendeten Vertragsbedingungen und mahnen im Einzelfall (und nach Rücksprache mit dem Verbraucher) auch ab.

Ratgeber-Tipps

Das Pflegegutachten
Der aktualisierte Ratgeber „Das Pflegegutachten“ der Verbraucherzentrale hilft, sich gut auf den wichtigen Termin mit…
Ratgeber Demenz
Den Schlüssel verlegt? Einen Termin vergessen? Immer öfter das passende Wort nicht parat? Keine Lust mehr auf Treffen…

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.