Interview mit Eva Klaar, Reiserechtsberaterin

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Frau Klaar, Sie arbeiten seit 1990 für die Verbraucherzentrale Berlin. Neben der persönlichen Rechtsberatung halten Sie auch Vorträge zum Reiserecht. Waren Sie von Anfang an auf dieses Thema spezialisiert?

Nein, ursprünglich habe ich Verbraucher zum allgemeinen Verbraucherrecht beraten, also zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen, Gewährleistungsfragen und ähnlichem. Erst ab 2001 habe ich mich verstärkt ins Reiserecht eingearbeitet und dazu beraten.

Hat Sie das Thema interessiert, weil Sie selber gerne verreisen?

Ehrlich gesagt bin ich kein Mensch, der von großem Fernweh geplagt wird. Ich bin mehr in das Thema hineingerutscht, finde es aber als Beratungsthema sehr interessant.

Wie ist es mit der Nachfrage zur Reiserechtsberatung – gibt es einen großen Andrang um die Schulferien herum, und der Rest des Jahres verläuft dann etwas ruhiger?

Das war bis vor einigen Jahren tatsächlich noch so. Mittlerweile verreisen die Leute aber das ganze Jahr über – vor allem natürlich diejenigen, die nicht an Schulferien gebunden sind. Außerdem unternehmen die Menschen immer mehr Kurzreisen, etwa über ein Wochenende. Reisezeit ist also vom 1. Januar bis zum 31. Dezember und entsprechend kontinuierlich ist auch die Nachfrage nach Beratung.

Wie hat sich die Reiserechtsberatung entwickelt? Gab es früher Themen, die es heute nicht mehr gibt und umgekehrt?

Als ich mit der Reiserechtsberatung angefangen habe, bezogen sich die Fragen der Verbraucher fast ausschließlich auf Pauschalreisen. Hinzugekommen ist der ganze Komplex der Fluggastrechte, die der Europäische Gerichtshof 2005 mit der Fluggastrechteverordnung gestärkt hat. Reisende haben jetzt Anspruch auf Entschädigungen bei Verspätungen oder Annullierungen von Flügen. Weil Fluggesellschaften immer wieder versuchen, sich vor diesen Ansprüchen zu drücken, kommen die Verbraucher dann zu uns in die Beratung.

Und Sie können den Ratsuchenden dann zu ihrem Recht verhelfen?

Ja, wenn sie wirklich einen Anspruch haben. Das klären wir natürlich vorab in der Beratung. Tatsächlich zahlen viele Fluggesellschaften erst dann, wenn wir uns eingeschaltet haben.

Was gefällt Ihnen an Ihrer Arbeit?

Dass ich Menschen ganz konkret helfen kann. Wenn Entschädigungszahlungen auf das Konto der Verbraucher fließen, ist das immer ein ganz fassbarer Erfolg. Für den sind die Kunden dann meist auch sehr dankbar.

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Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

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