Interview mit Petra Hegemann, Leiterin des Projekts "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge"

Stand:
Off

Frau Hegemann, Sie leiten seit 1. März das Projekt "Marktprüfung ambulante Pflegeverträge". Was genau verbirgt sich dahinter?

In unserem Projekt stehen Leistungen rund um die ambulante Pflege im Fokus – also nicht nur der klassische Pflegeanbieter, sondern auch Hausnotrufe, 24-Stunden-Betreuung und sogenannte Unterstützungsleistungen im Alltag. Konkret sammeln wir Verträge mit Dienstleistern und werten sie systematisch aus. Wir erhoffen uns daraus Erkenntnisse über rechtliche Schwachstellen im System oder auch über Rechtsverstöße einzelner Anbieter.

Außerdem werden wir mehrere Marktchecks durchführen, in denen wir uns unter anderem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Pflegeverträgen anschauen.

Wir führen das Projekt übrigens nicht allein durch, sondern gemeinsam mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Saarland.

Einige Verträge konnten sie mittlerweile untersuchen. Sind Ihnen schon bestimmte Muster oder Schwachstellen aufgefallen?

Ja, einige Unstimmigkeiten tauchen immer wieder auf. In vielen Verträgen sind zum Bespiel die Leistungen nicht genau beschrieben. Wie häufig in der Woche kommt die Pflegekraft und zu welcher Tageszeit? Gehört die tägliche Zahnpflege oder Dusche zu den vereinbarten Leistungen? Hat man dies nicht von Anfang an vertraglich vereinbart, wird es im Konfliktfall schwierig, sich mit dem Anbieter darüber auseinanderzusetzen.

Gibt es weitere Schwachstellen?

Uns ist auch aufgefallen, dass einige Anbieter sich nicht an die geltende Rechtslage halten und zum Beispiel das sofortige Kündigungsrecht der Kunden in ihren AGB ausschließen.

Wenn eine solche Klausel nicht der Gesetzeslage entspricht, ist der Kunde doch auch nicht daran gebunden.

Das stimmt, nutzt in der Praxis jedoch wenig, weil die meisten Pflegebedürftigen ihre Rechte gar nicht kennen. Daher ist ein wichtiger Teil unserer Arbeit das Info-Telefon. Unter der Nummer 030/ 54 44 59 68 können sich Verbraucher zum Ortstarif informieren, worauf sie achten müssen, wenn sie einen Pflegevertrag abschließen und was ihre Rechte sind. Begleitend geht im Januar auch unsere Projektseite online, auf der wir ebenfalls viele Informationen rund um das Thema Pflegeverträge einstellen werden.

Das Projekt läuft nun seit einem Dreivierteljahr. Was waren die ersten Höhepunkte?

Auf jeden Fall unsere Fachveranstaltung im September in Saarbrücken, an der auch Bundesminister Heiko Maas teilgenommen hat. Positiv ist auch, dass die Zusammenarbeit mit den beteiligten Verbraucherzentralen so gut funktioniert.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.