Das Wichtigste in Kürze:
- Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine qualifizierte Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist.
- Fragen Sie in Ihrer Hausarztpraxis nach einer Ernährungsberatung. Dort kann man eine Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausstellen.
- Die Kosten werden dann mindestens zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zuschüsse kann es sogar ohne ärztliche Verordnung geben - fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Bei Nährstoffmangel, ungünstigem Essverhalten oder auch bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen ist es oft sinnvoll, sich um eine qualifizierte Ernährungsberatung zu bemühen. Fragen Sie diesbezüglich einfach in Ihrer Hausarztpraxis nach, dort kann eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung ausgestellt werden. Mit einer solchen Verordnung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Teil der Kosten, in welcher Höhe ist aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich (30-100 Prozent). Aber auch sonst sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, häufig gibt es zumindest einen Zuschuss. Das gilt beispielsweise für Gewichtsreduktionskurse und andere Präventionsmaßnahmen (präventive Ernährungsberatung).
Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa, Erkrankungen der Haut oder der Verdauungsorgane, Osteoporose, Allergien und Krebs sowie Adipositas und Mangelernährung.
Aber Achtung, der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt, es kommt also auf die Qualifikation an. In der Regel handelt es sich dabei um Ökotropholog:innen, Diätassistent:innen oder Ernährungsmediziner:innen mit Zusatzqualifikation "Ernährungsberatung" oder "Ernährungstherapie". "Zertifizierte Ernährungsberater:innen" gehören nicht dazu. In unserem Nachbarland Österreich ist das anders, dort darf Ernährungsberatung per Gesetz nur durch Ernährungswissenschaftler:innen, Diätolog:innen oder Ärzt:innen durchgeführt werden.
Die von den Krankenkassen anerkannten und unabhängigen Ernährungsberatungsfachkräfte haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen. Hier finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung der Beratung.
Qualifizierte Expert:innen finden Sie bei:
- E-Zert - Plattform qualifizierte Ernährungstherapie & Ernährungsberatung e.V.
- VDOe BerufsVerband Oecotrophologie e.V.
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater - QUETHEB e.V.
- Verband der Diätassistenten
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.
- Verband für Ernährung und Diätetik e.V.
Weitere Informationen:
- Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung in Deutschland in der Fassung vom 01.02.2024
- Koordinierungskreis zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung/-therapie und Ernährungsbildung (abgerufen am 01.02.2024)
- Brehme U (2014): Qualifikation für die primärpräventive Ernährungsberatung. Ernährungs Umschau (7): M397-402
- § 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung, Stand: 22.12.2023
- Bundeszentrum für Ernährung: Die nötige Qualifikation eines Ernährungsberaters (abgerufen am 01.02.2024)