Das Wohnteilhabegesetz (kurz WTG) tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft. Es soll die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen sichern. Zu den betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen gehören nicht nur Alten- und Pflegeheime, sondern erstmals auch die Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
Das Wohnteilhabegesetz (kurz WTG) tritt zum 1. Juli 2010 in Kraft. Es soll die Selbstbestimmung und Teilhabe der Menschen in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen sichern. Zu den betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen gehören nicht nur Alten- und Pflegeheime, sondern erstmals auch die Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz.
"Dass diese Wohnform unter den Schutz des Gesetzes fällt, halten wir für besonders sinnvoll", erklärt Astrid Grunewald-Feskorn von der Verbraucherzentrale Berlin. Bisher bewegten sich Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz in einem rechtsfreien Raum. "Aus unseren vielzähligen Beratungsgesprächen zumeist mit Angehörigen von Wohngemeinschaftsbewohnern wissen wir, dass dieser Zustand für die Qualität von Wohnen und Pflege und vor allem die Selbstbestimmung der betroffenen Menschen dort nicht förderlich war", so Grunewald-Feskorn.
So haben beispielsweise die Nutzer von Wohngemeinschaften jetzt sogar nach dem Gesetz ein Recht auf Mitsprache bei der individuellen Pflegeplanung und bei der Durchführung. Wohngemeinschaften müssen zukünftig durch die Pflegedienste gemeldet werden, die die dort lebenden Nutzerinnen und Nutzer pflegen und betreuen. Außerdem können sie sogar von der Aufsichtsbehörde überprüft werden.
Anmeldungen zur Patienten- und Pflegeberatung der Verbraucherzentrale Berlin sind unter Telefon 030/214 85 260 oder E-Mail anmeldung@vz-bln.de möglich.