Nahrungsergänzungsmittel endlich besser regulieren

Stand:
Die gesetzlichen Regelungen für Nahrungsergänzungsmittel und insbesondere die Kontrollen im Internethandel sind für den gesundheitlichen Verbraucherschutz nicht ausreichend. Die Bundesregierung darf sich nicht auf die EU verlassen, sondern muss selber Verantwortung übernehmen.
Ein Ordner mit der Beschriftung Nahrungsergänzungsmittel sowie ein Paragrafenzeichen und eine Waage.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verbraucher:innen sind nicht ausreichend vor unsicheren und unwirksamen Produkten geschützt.
  • vzbv und Verbraucherzentralen fordern nationale Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe und eine Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.
  • Wirksamere Kontrollen des Internethandels sind lange überfällig.
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Der Antrag der Koalitionsfraktionen, der am 20.05.2021 im Bundestag beschlossen wurde, schützt Verbraucher:innen nicht ausreichend vor potenziell gesundheitsgefährdenden und unwirksamen Nahrungsergänzungsmitteln. Die neue Bundesregierung muss endlich tätig werden, statt die Verantwortung weiter auf EU-Ebene zu schieben. Das lukrative Geschäft mit den Nahrungsergänzungsmitteln muss endlich reguliert werden.

Superfood fürs Immunsystem, Vitamin D gegen Coronaviren, Mineralstoffe für Schönheit von innen - glaubt man Werbeaussagen, können Nahrungsergänzungsmittel wahre Wunder bewirken. Doch oft ist die versprochene Wirkung vieler Produkte nicht nachgewiesen. Hoch dosiert können sie ernste Nebenwirkungen haben.

Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe nicht weiter verschleppen

Gesetzliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe stehen auch fast 20 Jahre nach Einführung der EU-Richtlinie über Nahrungsergänzungsmittel weiterhin aus. Deshalb sind andere europäische Länder, wie Frankreich, Dänemark und Italien bereits tätig geworden und haben nationale Regeln erlassen. Denn hoch dosiert können Nahrungsergänzungsmittel vielfältige, teils schwere Gesundheitsschäden haben. Deutschland sollte hier kein Schlusslicht sein.

Positivliste für andere Stoffe als Vitamine und Mineralstoffe

Jedes Jahr kommen zahlreiche neue Stoffe auf den Markt, wie Pflanzenextrakte, die Nahrungsergänzungsmitteln zugesetzt werden. Ihre Wirksamkeit ist oftmals nicht belegt. Für sie gibt es keine Qualitätsstandards. Verbraucher:innen geben hier nicht nur Geld für leere Versprechen aus. Manche Produkte können auch ernsthafte Neben- und Wechselwirkungen verursachen.

Unternehmen sollten bereits vor Markteintritt nachweisen müssen, dass ihre Produkte wirksam und unbedenklich sind. Produkte, die nicht sicher sind und deren Wirkung nicht belegt ist, dürfen gar nicht erst auf den Markt gebracht werden. Der vzbv fordert daher eine Positivliste für diese "sonstigen Stoffe". Die Verbots- bzw. Prüfliste der Anreicherungsverordnung halten vzbv und Verbraucherzentralen nicht für das richtige Instrument, um die bestehende Lücke zu schließen.

Effektive Kontrollen des Internethandels

Vor allem im Internet werden problematische, teils gesundheitsschädliche Produkte vertrieben. Das belegen die Untersuchungen der Verbraucherzentralen und der Lebensmittelüberwachung. Kommunale Behörden sind häufig bei der Überwachung neuartiger Betriebsformen überfordert. Ein abgestimmtes Vorgehen zur Überwachung von Onlineshops innerhalb der EU-Mitgliedstaaten fehlt. Der vzbv und die Verbraucherzentralen begrüßen daher die Forderung nach wirksameren Kontrollen in der EU.

Sie unterstützen die Forderung des Präsidenten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Friedel Cramer vom 24. März 2022, der sich eine "Anpassung bestehender Rechtsvorschriften und Strukturen wünscht, um dem stetig wachsenden Internethandel mit Lebensmitteln [...] gerecht zu werden." Seine Aussage „Zur Durchsetzung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes im Onlinehandel fehlen noch immer notwendige Regelungen und Instrumente“ zeigt deutlich die skandalösen Defizite gerade auch für Nahrungsergänzungsmittel.   

Die Forderungen / Position der Verbraucherzentralen im Detail: Nahrungsergänzungsmittel sicher regulieren
 

Quellen:


Onlinehandel braucht neue Regelungen. BVL-Cramer plädiert: EU-Referenzzentrum für eCommerce Kontrolle schaffen. BVL-Pressemitteilung vom 24.03.2022

Auszeichnung Verbraucherschule. Foto: Daniel Gebauer - vzbv

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