Wenn der Kindersitz so viel kostet wie das ganze Auto

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Urlauber sollten bei der Online-Buchung auf die Details achten, denn bei Mietwagen gilt die gesetzliche Widerrufsfrist nicht.
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Verbraucher, die für ihren Urlaub einen Mietwagen im Internet buchen wollen, erleben häufig eine Überraschung. "Der Grundpreis für das Auto mag sehr niedrig angesetzt sein – buchen Kunden jedoch zusätzliche Extras hinzu, können sich die Kosten schnell mehr als verdoppeln", erklärt Bernd Ruschinzik, Referent Recht bei der Verbraucherzentrale Berlin. Im Erfinden von immer neuen Nebenkosten zeigen sich die Autovermieter sehr kreativ. "Häufig werden für Kindersitze, Navigationsgeräte, eine Vollkaskoversicherung oder Winterreifen saftige Zuschläge veranschlagt", so Ruschinzik. Auch für einen Zweitfahrer verlangen viele Firmen eine besondere Gebühr, genauso wie für die Tatsache, dass man das Auto am Flughafen abholen und wieder abgeben kann. Ein sogenanntes Tankservice-Entgelt kann anfallen, wenn der Wagen nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird.

"Bevor Verbraucher den Buchungsvorgang abschließen, sollten sie die angegebenen Leistungen und Preise gründlich überprüfen", so Ruschinzik. Denn während für online geschlossene Verträge normalerweise eine gesetzliche Widerrufsfrist gilt, besteht diese ausdrücklich nicht für Mietwagen! "Habe ich zum Beispiel ein Navi gebucht und überlege mir danach, dass ich es eigentlich gar nicht brauche, bin ich dennoch an den Vertrag gebunden und muss die vereinbarte Leistung auch zahlen", so Ruschinzik.

Grundsätzlich sind Nebenkosten bei Mietwagen zulässig, wenn sie vertraglich vereinbart wurden und die Nebenkosten nicht bereits im Mietpreis enthalten sind. Klauseln, die Mieter unangemessen benachteiligen, sind allerdings unwirksam. "Eine solche Klausel wäre zum Beispiel, dass der Fahrer eine einjährige Fahrpraxis haben muss", erklärt Ruschinzik. Wer unsicher ist, ob die Vertragsklauseln in seinem Mietvertrag unwirksam sind, kann sich in der Verbraucherzentrale beraten lassen.

Tipps für Verbraucher:

• Prüfen Sie vor Vertragsschluss gründlich alle Preise und Möglichkeiten!

• Jüngere Mieter zahlen oft mehr als ältere. Prüfen sie also, ob nicht ältere Mitfahrer als Mieter in Betracht kommen. Der jüngere darf dann aber das Fahrzeug nicht führen.

• Wichtig ist ein umfangreicher Versicherungsschutz! Angebote mit Selbstbeteiligung ist lohnen sich meist nicht - Versicherungen ohne Selbstbeteiligung sind in der Regel kaum teurer. Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sollte mindestens bei einer Million Euro liegen. In den USA ist dies wichtig, da dort die gesetzliche Mindestdeckungssumme nur bei 20.000 US-Dollar liegt.

• Bringen Sie Ihren Kindersitz einfach selbst mit – der Transport im Flugzeug ist kostenlos.

• Überlegen Sie sich ein Navigationsgerät zu kaufen, anstatt zu mieten. Das kann mittlerweile günstiger sein. Es gibt auch zahlreiche Navi-Apps für Smartphones. Wichtig ist, dass die Apps auch offline nutzbar sind, da sonst teure Roaming-Gebühren anfallen!

• Achten Sie auf Tankregelungen. Es ist besser, einen vollbetankten Wagen zu übernehmen und ihn ebenso vollgetankt wieder zurückzugeben.

Bei allen Fragen zum Reiserecht können sich Verbraucher an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin wenden.
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