Verbotener Weichmacher im Urin von Kita-Kindern: Ursache Sonnencreme?

Stand:
Erneut wurde 2025 im Urin von Kindern und Jugendlichen ein seit 2019 in Kosmetik verbotener Weichmacher nachgewiesen, der unfruchtbar machen kann. Als eine wichtige Quelle wurden Sonnenschutzmittel mit einem bestimmten UV-Filter identifiziert. Dieser kann mit dem Weichmacher verunreinigt sein.

Ein Laborant träufelt eine Flüssigkeit in ein kleines Gefäß

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erst ab 2027 wird es laut Umweltbundesamt einen Grenzwert von DnHexP in Sonnencreme geben.
  • Auch die ALISE-Studie von 2025 ergab, dass der größte Teil der Urinproben mit dem verbotenen Weichmacher belastet war.
  • Untersuchungen von Urinproben von Kindern und Jugendlichen in NRW zeigen seit fast 10 Jahren steigende Belastungen mit einem verbotenen Weichmacher.
  • Kosmetikprodukte wie Sonnencreme, Anti-Aging-Produkte, Parfüms und Tagescremes können wesentlich zur Belastung von Kindern und Erwachsenen mit dem verbotenen Weichmacher beitragen. Der UV-Filter DHHB, der in solchen Produkten verwendet wird, kann mit dem Weichmacher verunreinigt sein.
  • Sonnenschutz ist notwendig: Hautbedeckende Kleidung und das Meiden intensiver Sonnenstrahlung, etwa zur Mittagszeit, sind die wirkungsvollsten Methoden, sich vor der Sonne zu schützen. Sonnenschutzmittel sind als drittbeste Möglichkeit nur dort nötig, wo die Haut nicht durch Kleidung geschützt wird.
  • Außerdem tragen auch Spielzeuge aus PVC, Kinderkleidung aus Asien oder Hausstaub möglicherweise zu einer Belastung bei.
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Welche gesundheitlichen Wirkungen kann der Weichmacher DnHexP haben? 

MnHexP ist eine Substanz, die seit 2020 in der EU wegen ihrer fortpflanzungsgefährdenden Wirkung nicht mehr verwendet werden darf.

MnHexP kann, wie viele andere Phthalat-Weichmacher auch, 

  • die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen,
  • zu Fehlbildungen der Geschlechtsorgane führen oder
  • sogar unfruchtbar machen und
  • das Risiko für Diabetes, Bluthochdruck und Fettleibigkeit erhöhen.

Welche Quellen können zu einer Belastung mit Phthalat-Weichmachern führen?

Sonnencreme

Sowohl das Umweltbundesamt als auch das LANUV sehen einen Zusammenhang zwischen der gemessenen Belastung und der Verwendung von kosmetischen Sonnenschutzmitteln.

MnHexP kann im Körper unter anderem aus dem Weichmacher DnHexP (Dihexylphthalat) entstehen. In Kosmetik ist der Einsatz dieses Weichmachers verboten. Dieser kann auch als Nebenprodukt bei der Herstellung des UV-Filters DHHB (Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate) auftreten. 

Die Zahl der Sonnenschutzmittel mit diesem UV-Filter stieg in den letzten Jahren stark an, weil einige Hersteller den in Verruf geratenen UV-Filter Oxybenzon durch DHHB ersetzten. DHHB kann in Sonnenschutzmitteln, auch in solchen für Babys und Kinder, in Gesichtscremes, Anti-Aging-Kosmetik und Parfüms enthalten sein.

Hausstaub, Spielzeug aus PVC, Kinderkleidung aus Asien

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ermittelt weitere mögliche Quellen wie

  • Hausstaub
  • Spielzeug aus PVC
  • Kinderkleidung aus asiatischen Ländern für Vorschulkinder
Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen

Laut der Datenbank des Food Packaging Forums wurde DnHxP vor allem außerhalb der EU manchmal in Materialien mit Lebensmittelkontakt nachgewiesen, wie zum Beispiel in Verpackungsartikeln aus Polymilchsäure (PLA), in Klebeetiketten für Obst und Gemüse, in PET-Flaschen und Lebensmittelbehältern aus Polypropylen, Polystyrol und Papier.

Was kann ich als Verbraucher:in tun, um mich vor einer möglichen Belastung durch Weichmacher zu schützen?

Mit diesen Maßnahmen können Sie eine Belastung mit MnHexP oder anderen Phthalat-Weichmachern reduzieren:

1. Sonnenschutz

  • Die Verbraucherzentralen raten, sich selbst und seine Kinder vor intensiver Sonnenstrahlung zu schützen. Das erreichen Sie besser durch geeignete Kleidung als durch kosmetische Sonnenschutzmittel. Nur unbedeckte Hautflächen sollten Sie dann noch mit Sonnencreme schützen. Außerdem sollten Sie intensive Sonnenstrahlung rund um die Mittagszeit meiden. Weitere Informationen zu Sonnenschutzmitteln und Sonnenschutzbekleidung finden Sie in den verlinkten Beiträgen.
  • Wenn Sie vorsorglich auf Sonnenschutzmittel mit DHHB verzichten möchten, achten Sie darauf, dass "Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoate" in der Inhaltsstoffliste nicht genannt wird. Auf der Packung müssen unter "Ingredients" alle Inhaltsstoffe aufgelistet werden. In den Test-Tabellen der Stiftung Warentest erkennen Sie DHHB-haltige Sonnencremes an einem "j" in der Zeile "Sonnenschutzfilter".
  • Verfolgen Sie die Tests der Stiftung Warentest und der Zeitschrift Öko-Test. So können Sie anhand der Ergebnisse gezielt Sonnenschutzmittel auswählen, die nicht mit dem Weichmacher verunreinigt sind.
  • In zertifizierter Naturkosmetik sind organisch-chemische UV-Filter wie DHHB verboten. Welche davon einen guten UV-Schutz bieten, zeigen die Untersuchungen der Stiftung Warentest.

2. Weiche Kunststoffe auf PVC

  • Vermeiden Sie außerdem den Kunststoff Weich-PVC. Besonders Billig-Produkte aus Asien enthalten häufiger in der EU verbotene Weichmacher. Auf Online-Plattformen werden solche Produkte oft direkt von Händlern aus China angeboten.
  • Weiches PVC wird zum Beispiel in Spielzeug sowie in Vinyltapeten und in elastischen PVC-Bodenbelägen verwendet.
  • Lassen Sie Kinder nicht mit älterem Spielzeug aus weichem PVC spielen, da es noch bestimmte Phthalat-Weichmacher enthalten kann, die schon 2007 verboten wurden, weil sie das Hormonsystem stören können.

3. Unverarbeitete Lebensmittel

  • Kaufen Sie möglichst unverarbeitete Lebensmittel und bereiten Sie diese selbst zu. Eine US-amerikanische Studie  an 1.031 Schwangeren zeigte, dass ein hoher Verzehr von stark verarbeiteten Lebensmitteln und Fast-Food zu höheren Phthalat-Werten im Urin führte, wohin gegen ein hoher Verzehr gering verarbeiteter Lebensmittel zu niedrigeren Weichmacher-Werten führte. Die Weichmacher können bei der Verarbeitung oder durch die Verpackungen in die Lebensmittel gelangt sein.

Welche Sonnenschutzmittel sind mit Weichmachern belastet, welche nicht?

2025 veröffentlichten die chemischen Untersuchungsämter in Nordrhein-Westfalen Untersuchungsergebnisse von 42 Sonnenschutzmitteln. Etwa drei Viertel der Sonnenschutzmittel enthielten den UV-Filter DHHB, sechs davon waren mit dem verbotenen Weichmacher verunreinigt.

Das Chemische Untersuchungsamt Karlsruhe untersuchte Sonnenschutzmittel von 2025. In 20 Prozent der 143 Proben konnte es DnHexP nachweisen. Damit ist die Zahl der belasteten Proben im Vergleich zu den Jahren 2024 und 2023 zurückgegangen. 2024 waren es 38 Prozent von 74 Proben. 2023 und in den Jahren davor waren 52,5 Prozent von 40 Proben. Auch der durchschnittliche Gehalt des Weichmachers war in den Proben von 2025 niedriger. 

Leider teilten die Behörden nicht mit, welche Proben betroffen waren und welche nicht.

Öko-Test untersuchte 2024 Sonnencremes für Kinder auf verbotene Weichmacher und speziell auf DnHexP.  In vier von elf Sonnencremes mit dem UV-Filter DHHB war die verbotene Substanz zum Teil nur in Spuren nachweisbar. Die Stiftung Warentest ließ 2024 Sonnenschutzmittel für Erwachsene prüfen und wies in vier Produkten DnHexP nach. 2025 waren der Weichmacher nur in einer Sonnencreme nachweisbar.

Was sagen die gemessenen Werte von MnHexP über mögliche Gesundheitsrisiken aus?

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) veröffentlichte im März 2024 eine Stellungnahme zu den im Urin gemessenen Werten und sieht "keinen Anlass für eine erhöhte Besorgnis". 

Das BfR leitete 2024 einen Richtwert ab: 63 Mikrogramm pro Liter Urin gelten als tolerierbare tägliche Aufnahmemenge. 2025 legte die Kommission Humanbiomonitoring einen Humanbiomonitoring-Wert I für MnHexP fest. Bis 60 Mikrogramm pro Liter Urin ist nach aktuellem Stand nicht mit einer gesundheitlichen Beeinträchtigung des Menschen zu rechnen. Diese Werte wurden von einigen Kindern überschritten.

Die derzeit vorliegende Gesamtbelastung der Bevölkerung mit unterschiedlichen Phthalat-Weichmachern und anderen hormonsystemschädigenden Stoffen wurde weder bei der Bewertung durch das BfR noch bei der Einordnung anhand des neu abgeleiteten gesundheitlichen Beurteilungswerts berücksichtigt.

Studien an Bevölkerungsgruppen und Tierversuche zeigen aber, dass es nicht ausreicht, nur einen einzigen Weichmacher zu betrachten, sondern dass sich die schädlichen Effekte einiger Phthalate-Weichmacher summieren können. So ergab eine Studie von 2022, dass für 17 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen bereits das Risiko einer Gesundheitsschädigung besteht, wenn man nicht nur einen einzelnen Phthalat-Weichmacher, sondern die Gesamtbelastung mit fünf Weichmachern betrachtet.

Wie reagiert der Gesetzgeber? 

Der wissenschaftliche Ausschuss "Verbrauchersicherheit" (SCCS) der EU 2025 stellte fest, dass Verunreinigungen von mehr als 0,1 Milligramm pro Kilogramm in Sonnencreme technisch vermeidbar sind. 

Ab 1. Januar 2027 dürfen daher laut Umweltbundesamt nur noch Sonnenschutzmittel mit einem Höchstgehalt von 1 Milligramm DnHexP pro Kilogramm Sonnencreme in den Verkehr gebracht werden.

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