Grundpreisauszeichnung oft mangelhaft

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Wer im Supermarkt schnell die Preise von Joghurt oder die Ergiebigkeit von Tütensuppen vergleichen will, hat oft schlechte Karten: Der Lebensmitteleinzelhandel setzt nämlich die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen.

Wer im Supermarkt schnell die Preise von Joghurt oder die Ergiebigkeit von Tütensuppen vergleichen will, hat oft schlechte Karten: Der Lebensmitteleinzelhandel setzt nämlich die Pflicht zur Grundpreisangabe nur unzureichend um. Zu diesem Ergebnis kommt ein aktueller bundesweiter Marktcheck der Verbraucherzentralen.

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Demnach fehlen über die Hälfte der Grundpreisangaben gänzlich, werden falsch oder anhand einer falschen Bezugsgröße berechnet. Aufgrund der Ergebnisse fordert die Verbraucherzentrale Berlin klare gesetzliche Vorgaben für die Gestaltung der Preisetiketten am Regal sowie eine konsequente Überwachung der Preisangaben.

Die Verbraucherzentralen haben im Sommer 2010 bundesweit die Grundpreisauszeichnung von 3.225 Lebensmitteln überprüft. Es wurden fünf Produktgruppen (Milcherzeugnisse, Kondensmilch, Puddingpulver, Konserven und Tütensuppen) in 93 Discountern und Einzelhandelsketten untersucht.

Die Ergebnisse:

  • Mehr als die Hälfte (1.929) der erfassten Preisschilder war zu beanstanden.
  • Bei jedem fünften Produkt (601) fehlte die Grundpreisangabe.
  • Bei rund 40 Prozent der erfassten Grundpreisangaben (1.091) wurde eine falsche Bezugsgröße verwendet, zum Beispiel wird bei einer Tütensuppe der Grundpreis auf das Gewicht statt auf das Volumen bezogen.
  • Bei 11 Prozent (288) der erfassten Grundpreisangaben war der Grundpreis falsch berechnet.
  • Der Grundpreis ist bei vergleichbaren Produkten mal rechts, mal links und dabei in oft kaum lesbaren Schriftgrößen auf die Etiketten gedruckt.
  • Zwei Discounter verwenden sogar Preisspannen anstelle eindeutig zuzuordnender Grundpreise.

Spätestens seit dem Wegfall fester Verpackungsgrößen für Lebensmittel im April 2009 ist der Grundpreis (Preis pro Maßeinheit, zum Beispiel Kilogramm oder Liter) unverzichtbar für den Preisvergleich gleichartiger Produkte. Der Marktcheck zeigt, dass der Lebensmitteleinzelhandel mit der Gestaltung der Preisetiketten nur einen unzureichenden Vergleich ermöglicht.

Aufgrund der Ergebnisse fordern die Verbraucherzentralen und der Verbraucherzentrale Bundesverband klare gesetzliche Vorgaben für die Schriftgröße, die Anordnung, die Bezugsgrößen und Maßeinheiten der Grundpreisangabe. Zusätzlich müssen die Länder die Preisangaben im Lebensmitteleinzelhandel umfassend kontrollieren und Verstöße konsequent sanktionieren. Denn fehlende oder falsch berechnete Grundpreise sind auch in einem eklatanten Mangel der Marktüberwachung begründet.

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