Sprichwörtlich in aller Munde sind seit einiger Zeit verschiedene nachgemachte Lebensmittel, sogenannte Imitate. Bekanntestes Beispiel ist der sogenannte "Analogkäse", aber auch Schinkenimitate oder Surimi-Garnelen (in Form gepresstes Fischfleisch) machen Karriere in Gastronomie und Imbiss.
Der sog. "Analogkäse" besteht vielfach aus Magermilch oder Milcheiweiß, Pflanzenfett, Aromen und Verdickungsmitteln. Er ist billiger als Käse und einfacher zu verarbeiten. Er darf verwendet werden, muss aber korrekt gekennzeichnet sein, keinesfalls als Käse. Denn der darf nur mit Milch hergestellt sein, das heißt, Milchbestandteile dürfen nicht ausgetauscht sein.
Weil sog. Analogkäse in verarbeiteter Form auf der Pizza, der Brezel oder auf der überbackenen Speise nicht mehr zu erkennen ist, hat er in Gastronomiebetrieben, Imbissen und Bäckereien erfolgreich Einzug gehalten. Wird er bis dahin noch als "Pizzabelag" oder "Gastromix" geliefert, wird dort häufig "mit Käse überbacken" oder "Käsebrötchen" deklariert. Der Verbraucher wird so bewusst irregeführt.
Aber auch andere Schummeleien sind gerade in der Gastronomie häufig an der Tagesordnung. So darf sich "Feta" nur griechischer, aus Schafsmilch hergestellter Käse nennen. Oftmals wird als Feta oder Schafs-, bzw. Ziegenkäse auch ein Käse aus Kuhmilch oder ein Imitat aus Magermilch und Pflanzenfett deklariert.
Auf der Speisekarte müsste beispielsweise "Salat mit Erzeugnis aus Magermilch und Pflanzenfett" stehen
Die Bezeichnung "Käseimitat" oder andere Wortverbindungen mit "Käse" sind nicht erlaubt.
In der Zutatenliste von Fertiggerichten mit dem Imitat, finden sich die einzelnen Bestandteile: z. B. Magermilchpulver, pflanzliche Fette. Und
um die Verwirrung perfekt zu machen, wird den Produkten noch etwas richtiger Käse beigegeben, um das Wort "Käse" auf die Zutatenliste zaubern zu können.
In Zukunft soll nach dem Willen der EU-Mitgliedsstaaten in der Nähe der Verkehrsbezeichnung, also des Namens des Lebensmittels, ausdrücklich auf die Verwendung von Imitaten hingewiesen werden. So sieht es die Lebensmittelinformations-Verordnung vor, der aber noch das Europäische Parlament zustimmen muss.
Verbraucherzentrale Berlin e.V., Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin. Stand Januar 2011
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