Als Auszubildende verbringt Laura den ganzen Tag bei der Arbeit. Nach 18 Uhr bleibt Zeit für Freunde und Sport. Ihr Gehalt erlaubt der 18-Jährigen keine großen Sprünge, die Mitgliedschaft in einem Verein oder Fitnessstudio steht trotzdem ganz oben auf ihrer Wunschliste. Das ist oft nicht billig, da nimmt sie den Vertrag vor der Unterschrift lieber genau unter die Lupe.
Sportspaß im Verein
Yoga, Faszien-Training, Badminton oder Krafttraining – das Angebot eines städtischen Sportvereins ist riesig. Dabei halten sich die Kosten im Rahmen: Erwachsene zahlen je nach Vereinsgröße und Angebot zwischen 15 und 25 Euro monatlich, Auszubildende rund ein Drittel weniger. Die einmalige Aufnahmegebühr ist etwa so hoch wie ein Monatsbeitrag. Meist wählen die Sportler, ob sie die Beiträge monatlich oder quartalsweise vom Konto abbuchen lassen. Manche Vereine ziehen das Geld für ein Halbjahr im Voraus ein.
Wenn Sie keine Lust mehr auf Sport haben, können Sie den Vertrag wieder kündigen. Die Fristen dafür variieren. Möglich ist der Austritt zum Beispiel zum 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres. Das Kündigungsschreiben muss spätestens einen Monat vorher bei der Geschäftsstelle vorliegen.
Wellness pur im Fitnessstudio
Wer ein Fitnessstudio aufsucht, bekommt mehr als ein riesiges Sportangebot serviert, eher ein Rundum-Wohlfühlpaket für Körper und Seele.
Annehmlichkeiten wie zum Beispiel
- Servicepersonal,
- eine Getränke-Bar,
- schicke Umkleiden,
- Sauna
- sowie Öffnungszeiten bis 23 Uhr oder länger
lassen keine Wünsche offen. Das hat natürlich seinen Preis, und zwar zwischen 50 und 120 Euro monatlich.
Für Laura gelten zum Glück die Studenten- und Azubitarife. In einem großen Wellnessclub würde sie zum Beispiel 69 Euro pro Monat für eine ganztägige Nutzung zahlen, bei einer Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Die Aufnahmegebühr liegt bei 50 Euro.
Deutlich billiger kommt sie bei den „Discountern“ unter den Studios weg. Hier ist das Angebot kleiner, die Einrichtung etwas spartanischer, dafür sind die Studios rund um die Uhr geöffnet und mit einem Monatsbeitrag von 20 Euro vergleichsweise preiswert.
Vorsicht: heikle Vertragsklauseln
Lange Mindestlaufzeiten, ungünstige Kündigungsfristen oder automatische Vertragsverlängerungen lassen Laura schnell mal in einem Vertrag „feststecken“. Am besten liest sie sich vor der Unterschrift die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), also das „Kleingedruckte“, genau durch.
Die meisten Fitness-Verträge werden für eine feste Dauer abgeschlossen, üblich ist eine Erstlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Je länger, desto niedriger fällt der Monatsbeitrag aus.
Wenn Laura vergisst, rechtzeitig zu kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch – maximal 1 Jahr ist erlaubt. Selbst wenn Laura nicht mehr ins Studio geht, muss sie die Beiträge bis zum Ende dieser Laufzeit zahlen. Früher kündigen kann sie nur, wenn sie ernsthaft krank wird. Dann legt sie zu ihrem Schreiben ein ärztliches Attest vor.
Das liegt daran, dass stillschweigende Verlängerungen neuer Verträge, etwa durch AGB, nur dann wirksam sind, wenn sie Verbraucher:innen das Recht geben, nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zu kündigen. Es tritt also keine Verlängerung von einer bestimmten Zeitspanne in Kraft, sondern das Vertragsverhältnis läuft dann auf unbestimmte Zeit; aber eben mit der flexiblen Kündigungsmöglichkeit von 1 Monat.
Achtung: Für Verträge, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen worden sind, gilt weiterhin die alte Regelung (automatische Vertragsverlängerungen bis zu einem Jahr). Möchte Laura also aus einem alten Vertrag raus, der sich um einen längeren Zeitraum verlängern wird, muss sie rechtzeitig kündigen.
Schwieriger wird es, falls Laura umzieht. Der Bundesgerichtshof hat im Jahr 2016 entschieden, dass ein Wohnortwechsel grundsätzlich kein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung ist. Nur Mut! Vielleicht führt ein Gespräch mit den Studiobetreibenden zu einer guten Lösung.
Schauen Sie aber in jedem Fall in die AGB Ihres Vertrages. Viele Fitnessstudio-Betreibende räumen Ihren Kunden und Kundinnen beim Umzug ein Sonderkündigungsrecht ein, soweit es am neuen Wohnort keine Filiale des Anbieters gibt und der Umzug eine gewisse Entfernung überschreitet.
Unter www.verbraucherzentrale.de finden junge Menschen weitere Informationen und den Kontakt zu ihrer Verbraucherzentrale.