Nicht auf Entlastungspakete warten

Pressemitteilung vom
Was tun, wenn die Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlt werden kann?
Banner Energieschuldenberatung
  • Verbraucher*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung ihrer Heiz- und Warmwasserkosten
  • Rechnung umgehend prüfen
  • Antrag im Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen

 

Verbraucher*innen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen gerade so nachkommen konnten, stehen wegen der steigenden Energiepreise bei der nächsten Gasabrechnung ihres Energieanbieters oder der Heizkostenabrechnung ihres Vermieters vor großen finanziellen Problemen.

Off

Verbraucher*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Jahresabrechnung haben, auch wenn sie bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten.

Unverzüglich handeln
„Wer eine hohe Nachzahlung erhält und diese nicht oder nicht vollständig begleichen kann, sollte sich nach Rechnungseingang sofort mit einem schriftlichen Antrag auf Übernahme an seinen zuständigen Sozialleistungsträger wenden, also an das Jobcenter beziehungsweise das Bezirksamt“, rät Elisabeth Grauel, Projektleiterin Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Rechnung genau prüfen
Auch wenn schnelles Handeln dringend erforderlich ist, sollten Verbraucher*innen vor der Beantragung der Kostenübernahme ihre Rechnung prüfen. „Kontrollieren Sie, ob die Angaben mit dem tatsächlichen Zählerstand übereinstimmen. Vergleichen Sie, ob die abgerechneten Preise den vertraglich vereinbarten Preisen entsprechen“, empfiehlt Grauel.

Rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme stellen
Verbraucher*innen sollten unbedingt darauf achten, dass sie den Antrag in dem Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.
„Neben den aktuellen Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es bereits jetzt gesetzlich festgelegte Ansprüche, die Betroffene nutzen können. Fragen dazu beantwortet auch die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale“, so Grauel.

Weitere Informationen
Informationen zu den Beratungsstandorten und -zeiten der Energieschuldenberatung finden Ratsuchende unter: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieschuldenberatung

Die kostenfreie telefonische Beratung ist unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Vodafone-Firmenschild vor Hochhaus

Verbraucherzentrale Bundesverband reicht Sammelklage gegen Vodafone ein

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt Vodafone Kabel wegen unzulässiger Preiserhöhungen. Hintergrund: 2023 erhöhte das Unternehmen bei laufenden Verträgen für Internet und Festnetzanschluss einseitig die Preise. Jetzt ist das Klageregister eröffnet und Sie können sich eintragen.
Gaspreis wird mit Zeigefinger an einem Chronograph geberemst

Energiepreisbremsen, Härtefallfonds: Die Maßnahmen der Bundesregierung

Mit den Preisbremsen bei Strom, Gas und Fernwärme hielt der Staat die Preise für 2023 im Zaum, erst darüber wurde es deutlich teurer. Für Heizöl und andere Brennstoffe gab es einen Härtefallfonds. Hier finden Sie alle Informationen, die für diese Zeit galten und können Ihre Rechnungen prüfen.
Ein Mann fährt auf einem Lastenfahrrad

Verkaufsstopp bei Babboe: Zwei weitere Modelle sind betroffen

Die niederländische Behörde für Lebensmittel- und Verbrauchsgütersicherheit hatte im Februar den Verkauf von Lastenrädern der Marke Babboe gestoppt. Da bei einigen Modellen Sicherheitsmängel vorlagen, die zum Teil in Rahmenbrüchen endeten, muss sich der Lastenfahrrad-Hersteller nun mit strafrechtlichen Ermittlungen auseinander setzen.