Nicht auf Entlastungspakete warten

Pressemitteilung vom
Was tun, wenn die Heizkostenrechnung nicht mehr bezahlt werden kann?
Banner Energieschuldenberatung
  • Verbraucher*innen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erstattung ihrer Heiz- und Warmwasserkosten
  • Rechnung umgehend prüfen
  • Antrag im Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen

 

Verbraucher*innen, die in der Vergangenheit ihren Zahlungsverpflichtungen gerade so nachkommen konnten, stehen wegen der steigenden Energiepreise bei der nächsten Gasabrechnung ihres Energieanbieters oder der Heizkostenabrechnung ihres Vermieters vor großen finanziellen Problemen.

Off

Verbraucher*innen können unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Jahresabrechnung haben, auch wenn sie bisher keinen Anspruch auf Sozialleistungen hatten.

Unverzüglich handeln
„Wer eine hohe Nachzahlung erhält und diese nicht oder nicht vollständig begleichen kann, sollte sich nach Rechnungseingang sofort mit einem schriftlichen Antrag auf Übernahme an seinen zuständigen Sozialleistungsträger wenden, also an das Jobcenter beziehungsweise das Bezirksamt“, rät Elisabeth Grauel, Projektleiterin Energieschuldenberatung bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Rechnung genau prüfen
Auch wenn schnelles Handeln dringend erforderlich ist, sollten Verbraucher*innen vor der Beantragung der Kostenübernahme ihre Rechnung prüfen. „Kontrollieren Sie, ob die Angaben mit dem tatsächlichen Zählerstand übereinstimmen. Vergleichen Sie, ob die abgerechneten Preise den vertraglich vereinbarten Preisen entsprechen“, empfiehlt Grauel.

Rechtzeitig Antrag auf Kostenübernahme stellen
Verbraucher*innen sollten unbedingt darauf achten, dass sie den Antrag in dem Monat der Fälligkeit der Rechnung stellen. Der Antrag kann grundsätzlich formlos gestellt werden.
„Neben den aktuellen Entlastungspaketen der Bundesregierung gibt es bereits jetzt gesetzlich festgelegte Ansprüche, die Betroffene nutzen können. Fragen dazu beantwortet auch die Energieschuldenberatung der Verbraucherzentrale“, so Grauel.

Weitere Informationen
Informationen zu den Beratungsstandorten und -zeiten der Energieschuldenberatung finden Ratsuchende unter: https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/energieschuldenberatung

Die kostenfreie telefonische Beratung ist unter 030 214 85-202 zu folgenden Zeiten erreichbar: Montag bis Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 10:00 bis 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Düstere Schwarz-Weiß-Aufnahme eines Mannes, der vor einem Laptop sitzt

Betrug: Phishing-Mails und falsche SMS von Ministerien und Behörden

Aktuelle Entwicklungen machen sich Kriminelle schnell zu Nutze. So auch zu den Themen Inflation, Energiekrise und nationale Sicherheit. Der Betrug kommt per SMS, E-Mail oder auf falschen Internetseiten. In diesem Artikel warnen wir vor verschiedenen aktuellen Betrugsmaschen.
Ein Mann hält ein Smartphone in der Hand und tippt mit dem Zeigefinger darauf.

bonify-App: Datenschutz im Auge behalten

Was ist die neue bonify-App und wie will die App Menschen dabei unterstützen, die eigene Kreditwürdigkeit zu verbessern? Wir beantworten die wichtigsten Fragen und erläutern, warum wir das kritisch sehen.
Schmuckbild

Abzocke auf online-wohngeld.de: Hier wird kein Wohngeld beantragt!

Auf der Website online-wohngeld.de könnten Verbraucher:innen den Eindruck bekommen, dass sie dort Wohngeld beantragen können. Das ist jedoch nicht der Fall und kostet auch noch Geld!