E-Flyer Datenschutz

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Wer im Internet einkauft, soziale Netzwerke nutzt oder eine App auf das Smartphone lädt, hinterlässt meist unbemerkt Datenspuren.
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Unternehmen sammeln solche Nutzerdaten, werten sie aus und erstellen Profile über die Interessen oder das Kaufverhalten von Internetnutzern. Außerdem versuchen Kriminelle, die Identitäts- und Kreditkartendaten von Online-Einkäufern zu erbeuten.

Mit diesem E-Flyer zeigen wir Ihnen, wo für Verbraucher die größten Gefahren im Internet lauern und wie Sie diese erkennen und vermeiden können. Außerdem erhalten Sie Tipps, wie Sie mit Ihren persönlichen Daten bewusster umgehen und sie schützen können.

Downloaden Sie den Flyer auf Ihr Smartphone oder Tablet. So können sie nmobil alle wichtigen Datenschutzinformationen nachlesen.

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.