Elektronische Patientenakte (ePA) gestartet

Stand:
Gesetzlich Krankenversicherte können inzwischen eine App mit elektronischer Patientenakte herunterladen. Die Arztpraxen sind aber noch nicht flächendeckend angeschlossen. Nach und nach werden immer mehr mit der nötigen Technik ausgestattet sein und dann auch die ePA nutzen und befüllen können.
Eine Ärztin sitzt an einem Tisch und arbeitet mit Laptop und Tablet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Anwendung, in die gesetzlich Krankenversicherte selbst Gesundheitsinformationen ablegen und Dokumente von ihren Ärzt:innen einstellen lassen können.
  • Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten seit 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte per App für Smartphone und Tablet zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte soll voraussichtlich 2022 folgen.
  • Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Ein Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist nur Ärzt:innen und anderen Heilberuflern möglich, denen Sie eine Zugriffsberechtigung gegeben haben. Eine solche Zugriffsberechtigung können Sie zeitlich begrenzen.
On

Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?

Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Anwendung, eine elektronische Akte, in die zunächst gesetzlich Krankenversicherte selbst Gesundheitsinformationen ablegen und neue Dokumente auch von ihren Ärzt:innen einstellen lassen können. In der ePA können alle wichtigen Informationen rund um die eigene Gesundheit gesichert papierlos gebündelt werden.

Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie darin ablegen (lassen) möchten und welche Arztpraxis, welche Apotheke, welches Krankenhaus darauf zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte.

Die privaten Krankenversicherer werden ihren Versicherten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 eine elektronische Patientenakte anbieten.

Welche Informationen können in der Patientenakte gespeichert werden?

In die elektronische Patientenakte können Sie einstellen:

  • eigene medizinischen Unterlagen, über die Sie bereits verfügen,
  • Gesundheits- oder Schmerztagebücher (wie Verlaufswerte zum Blutdruck oder Blutzucker) oder
  • andere Daten (z.B. aus einem Fitness-Tracker).

Ärzt:innen und Krankenhäuser, denen Sie eine Berechtigung erteilt haben, können Behandlungsunterlagen wie

  • Befunde,
  • Diagnosen,
  • Arztbriefe,
  • Laborberichte,
  • Therapiepläne

etc. einstellen. Zudem können auch

in die ePA eingespeichert werden. Im Notfalldatensatz sind wichtige Informationen für den medizinischen Notfall abgelegt wie zum Beispiel Allergien, Unverträglichkeiten oder regelmäßig eingenommene Medikamente.

Aktuell können in die ePA noch nicht alle Unterlagenformate eingestellt werden. Künftig wird aber eine Vielzahl von Formaten unterstützt, so dass z.B. auch Röntgenbilder, CT- und MRT-Unterlagen eingestellt werden können.

Sie können in die ePA alle gängigen Formate hochladen: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.

In der ePA können künftig auch elektronische Rezepte eingespeichert werden oder elektronische Überweisungen zur Weiterbehandlung.

Ab 2022 soll es möglich sein, den Impfausweis, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in die ePA einzustellen.

Welche Vorteile bringt die Patientenakte den Patient:innen?

Die ePA ist ein digitales Gesundheitsmanagementsystem für Patient:innen, das durch einen verbesserten Austausch von gesundheitsbezogenen Informationen zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen soll.

Der Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient:innen wird durch die ePA erleichtert. Die ePA ermöglicht es Ihnen als Patient:in und den Sie behandelnden Ärzt:innen und Krankenhäusern, einen besseren Überblick über Ihre Krankengeschichte, Befunde, Diagnosen, Laborwerte und Röntgenbilder oder Operations- und Therapieberichte zu erhalten.

Die Koordination der Behandlung kann vereinfacht und verbessert werden, da Unterlagen vorhanden sind und nicht erst angefordert werden müssen. Unnötige Doppeluntersuchungen entfallen. Im Notfall liegen alle wichtigen Informationen gesammelt und schnell vor.

Als Patient:in können Sie einfacher ärztliche Zweitmeinungen einholen, da die ärztlichen Unterlagen in der ePA gespeichert werden. Sie haben Ihre medizinischen Unterlagen zusammen und müssen nicht mehr in Arztpraxen oder Krankenhäusern um Einsicht in Ihre Patientenakte bitten, wenn die Informationen in Ihre ePA hochgeladen wurden.

Auch Arztwechsel können dadurch erleichtert werden, da Sie Ihre medizinischen Unterlagen in der ePA gespeichert haben.

Viele Unterlagen, die heute noch in Papierform vorliegen, können zukünftig in der ePA gespeichert werden und gehen Ihnen somit nicht mehr verloren.

Wie ist der Stand bei der Einführung und Funktionalität der Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte wird in mehreren Stufen eingeführt:

Stufe 1: Feldtestphase

Seit dem 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte bereitstellen. Versicherte können die elektronische Patientenakte über die App ihrer Krankenkasse auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen.

In der Startphase war der Nutzen der ePA für die Nutzer:innen noch eher gering, da die ePA nur eingeschränkt nutzbar ist. Als Patient:in können Sie die medizinischen Unterlagen in die ePA hochladen, die Ihnen bereits vorliegen. Es können auch noch nicht alle Formate eingestellt werden.

In dieser ersten Phase war die ePA in ca. 200 ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern in Berlin und Westfalen-Lippe eingeführt. Die ePA war zunächst für gesetzlich Versicherte in den Testregionen nutzbar.

Mit den Erkenntnissen aus der Testphase sollte eine bundesweite Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern vorbereitet werden.

Stufe 2: Roll-out-Phase

In Phase 2 sollen im 2. Quartal 2021 alle Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser mit der ePA verbunden werden.

Stufe 3: Flächendeckende Vernetzung im 3. und 4. Quartal 2021

Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte am 1. Juli 2021 steht nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Technik für die Praxen noch nicht flächendeckend bereit.

Für das 3. und 4. Quartal ist die flächendeckende Vernetzung der niedergelassenen Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, d.h. der Anschluss an die notwendige technische Infrastruktur geplant. Nach und nach werden immer mehr Ärzt:innen mit der nötigen Technik ausgestattet sein und dann auch die ePA nutzen und befüllen können.

In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1. Januar 2022 laufen.

Ab 2022 sollen sich auch so genannten "medizinische Informationsobjekte" wie der Impfausweis, der Mutterpass, das U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern lassen.

Wichtig: Für die elektronische Patientenakte wird ab dem 1. Januar 2022 ein so genanntes "feingranulares Berechtigungskonzept auf Dokumentenebene" vorgegeben. Versicherte können dann für jedes in der ePA gespeicherte Dokument genau festlegen, wer darauf zugreifen kann.

Ab dem 1. Januar 2022 können Sie bei einem Wechsel der Krankenkasse die Daten Ihrer ePA exportieren lassen und zum neuen Anbieter der Akte mitnehmen. Im Jahr 2021 steht diese Funktion leider noch nicht zur Verfügung. Es ist dann auch möglich, dass die eigene ePA durch eine andere Person Ihrer Wahl geführt wird. Das ist beispielsweise bei Pflegebedürftigen von Vorteil, die die ePA selbst nicht bedienen können.

Geplant für das Jahr 2023

Ab dem 1. Januar 2023 soll dann auch die Pflege in der ePA dokumentiert werden können sowie sonstige, von Gesundheitsdienstleistern bereitgestellte Daten.

Geplant ist, dass dann über die ePA auch elektronische Krankschreibungen gespeichert und geteilt werden können. Zudem werden perspektivisch weitere an der Behandlung Beteiligte wie z.B. Hebammen, Physiotherapeuten oder Pflegeeinrichtungen an die ePA angeschlossen.

Auch können Versicherte dann ihre in der ePA abgelegten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen.

Wie komme ich an eine elektronische Patientenakte meiner Krankenkasse?

Versicherte können sich die App ihrer Krankenkasse für die elektronische Patientenakte in den App-Stores bei Apple und Google herunterladen.

Nutzen können Sie die ePA mit einem mobilen Endgerät wie einem Smartphone oder einem Tablet. Bei der Gematik finden Sie eine Übersicht über die ePA-Apps der Krankenkassen.

Technische Voraussetzungen

Das Betriebssystem des Smartphones oder Tablets muss mit der App kompatibel sein. In der Regel benötigen Sie ein Android-Smartphone (mindestens Android 8) mit Near Field Communication Funktion (NFC) oder ein iPhone (mindestens 7 und iOS-Version 13).

Außerdem benötigen Sie eine sicher zugestellte, gültige und NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (NFC-eGK) und die dazugehörige PIN. Für die PIN-Zustellung müssen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse identifizieren. Hierfür gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Möglichkeiten.

Sie benötigen außerdem eine gültige E-Mail-Adresse und Ihre Krankenversicherungsnummer.

Log-in

Es gibt zwei verschiedene Möglichkeiten, sich anzumelden:

  1. mit einer PIN und der persönlichen NFC-fähigen Gesundheitskarte oder
  2. mit einer Zwei-Faktor-Authentisierung

Bei der zweiten Lösung ist die ePA ist mit Ihrem Smartphone gekoppelt. Als zweiten Faktor benötigen Sie ein Passwort, das Sie im Registrierungsprozess vergeben. Die Gerätebindung stellt somit einen weiteren Sicherheitsfaktor zusätzlich zu Ihren persönlichen Zugangsdaten dar.

Verlieren Sie Ihr Smartphone, auf dem Sie Ihre ePA verwalten, können Sie über einen Sperrdienst den ePA-Zugang sperren lassen.

Wer darf auf die Patientenakte Zugriff nehmen?

Kritisch eingestellte Bürger:innen befürchten durch die ePA den gläsernen Patienten und Zugriffe von Krankenkassen, Versicherern und anderen Anbietern.

Zugriff auf die elektronische Patientenakte können nur Sie selbst und der von Ihnen berechtigte medizinische Leistungserbringer nehmen. Ausschließlich Sie entscheiden, wer auf Ihre Akte zugreifen kann. Nur Sie selbst können die ePA jederzeit einsehen, Inhalte einfügen oder löschen.

Ihre Ärzt:innen oder andere, an die Telematikstruktur angeschlossene Leistungserbringer wie Krankenhäuser oder Apotheker:innen können nur dann auf Ihre ePA zugreifen, wenn Sie Ihnen eine Zugriffsberechtigung erteilt haben. Für einen Zugriff auf Ihre Patientenakte müssen sich die Leistungserbringer vorher erst mit ihrem Heilberufsausweis authentifizieren. Ohne eine von Ihnen erteilte Zugriffsberechtigung können Ihre Daten aus der ePA in der Arztpraxis nicht ausgelesen werden.

Krankenkassen haben keinen Zugriff auf Ihre Daten in der elektronischen Patientenakte.

Haben Sie eine Berechtigung erteilt, kann die Ärzt:in z.B. Ihre Patientenunterlagen zu Ihrem aktuellem Behandlungsfall in die ePA laden oder den Medikamentenplan aktualisieren oder bereits dort befindliche Unterlagen für Ihre Behandlung einsehen.

Noch nicht geklärt ist, ob Sie auch einen Anspruch darauf haben, dass die Ärzt:in ältere Behandlungsunterlagen aus ihrer Patientenakte in die ePA einstellt.

Die Berechtigung für die Ärzt:in können Sie jederzeit widerrufen oder auch zeitlich begrenzen. So können Sie z.B. einer Ärzt:in die Zugriffsberechtigung nur für den Tag des Behandlungstermins geben, aber auch für einen längeren Zeitraum.

Kann ich meine elektronische Patientenakte löschen?

Sowohl einzelne Daten als auch die komplette ePA können Sie jederzeit löschen.

Was ist, wenn ich kein Smartphone oder Tablet benutze?

Die elektronische Patientenakte ist auf die Nutzung mit Smartphone oder Tablet zugeschnitten. Eine Desktop- oder Laptopnutzung ist bisher noch nicht vorgesehen.

Dennoch können auch Versicherte ohne Smartphone oder Tablet eine elektronische Patientenakte nutzen, allerdings nicht mit allen Funktionen. Die ePA beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse. Sie benötigen Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und einen persönlichen PIN von der Krankenkasse. Die elektronische Patientenakte wird dann spätestens ab dem 1. Juli 2021 beim nächsten Arztbesuch durch Ihre Freigabe aktiviert.

Die Gesundheitskarte wird im Kartenterminal eingelesen und Sie geben Ihre PIN ein. Die behandelnde Ärzt:in kann dann nach ihrer Authentifizierung Dokumente in Ihre ePA hochladen. Gehen Sie z.B. zu einer Weiterbehandlung zu einer Fachärzt:in, können Sie dieser in ihrer Praxis auf die beschriebene Weise den Zugriff auf Ihre Patientengaben geben und auch neue Behandlungsdokumente hochladen lassen. Sie selbst haben aber in diesem Fall keinen Zugriff auf Ihre Daten.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert, dass sich bei der Digitalisierung nur auf Apps und Smartphones fokussiert wird. Es sollte einen mehrgleisigen technischen Ansatz geben, der auch Verbraucher:innen ohne sichere mobile Geräte oder PC zur Verfügung steht. Das könnten z.B. Gesundheitsterminals sein, die in Krankenhäusern für Verbrauchern zur Verfügung stünden.

Wichtig: Kann oder möchte eine Patient:in ihre ePA nicht selbst verwalten, ist es ab dem 1. Januar 2022 möglich, einen Vertreter zu benennen, der für sie die ePA betreut.

Verstößt die elektronische Patientenakte gegen Datenschutzbestimmungen?

Nach Ansicht des Bundesdatenschutzbeauftragten soll die ePA in der Version 2021 in bestimmten Bereichen nicht mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vereinbar sein. Über die Datenschutzkonformität ist ein Streit zwischen dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber und dem Bundesgesundheitsministerium entstanden. Es bestehen unterschiedliche Rechtsauffassungen.

Wogegen wendet sich der Bundesdatenschutzbeauftragte?

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat in seinen Stellungnahmen zur ePA darauf hingewiesen, dass Patient:innen bei Einführung der ePA die volle Hoheit über ihre Daten besitzen müssen. Seine Kritik richtet sich in erster Linie gegen das "Alles oder Nichts"-Prinzip bei der Freigabe von Dokumenten in der ersten Ausbaustufe der ePA.

Was heißt das konkret für die Nutzer der ePA?

In 2021 gibt es für Patient:innen nur die Möglichkeit, eine Berechtigung für die gesamten Dokumente zu erteilen. Die Auswahl einzelner Dokumente ist aus technischen Gründen noch nicht möglich. So könnten Sie beispielsweise Ihrer Internist:in nicht das Einsichtsrecht z.B. nur für ein Laborergebnis einräumen. Ihre Internist:in würde dann alle im Arztordner der ePA enthaltenen Informationen sehen.

Aber: Ab 2022 wird ein so genanntes "feingranulares Auswahlmanagement" eingeführt, so dass dann die Datenhoheit völlig bei den Patient:innen liegt.

Dies bedeutet: Es wird dann möglich sein, nur einzelne Dokumente auszuwählen und Behandelnden Einsicht in ausgewählte Dokumente zu gewähren.

Wichtig ist für die Übergangszeit in 2021, dass Patient:innen sich vor Erteilung einer Zugriffsberechtigung Gedanken dazu machen, welcher Ärzt:in sie eine Berechtigung zum Hochladen von Behandlungsunterlagen erteilen.

Möchte man zum Beispiel nicht, dass andere Ärzt:innen Einblick in psychiatrische Behandlungsunterlagen erhalten, sollte man diese Behandlungsunterlagen erst dann in die ePA einstellen lassen, wenn die feingranulare Auswahlmöglichkeit ab 2022 besteht.

Wie und wo werden die Daten gespeichert?

Die Daten Ihrer ePA werden zentral auf Servern in Deutschland gespeichert und verschlüsselt. Die Server sind hoch abgesichert und unterliegen den europäischen Datenschutzbestimmungen. Jeder Datenverarbeitungsschritt in einer Akte wird innerhalb der geschützten Rechenzentren in einem nochmals abgesicherten Bereich, der so genannten Vertrauenswürdigen Ausführungsumgebung (VAU), ausgeführt.

Wie sicher ist die elektronische Patientenakte?

Der Schutz Ihrer persönlichen Gesundheitsdaten hat höchste Priorität. Die Anforderungen an die Datensicherheit der ePA sind daher sehr hoch. Die Inhalte sind verschlüsselt, so dass niemand außer Ihnen und den von Ihnen Berechtigten Inhalte lesen können.

Bevor ein Anbieter eine ePA anbieten darf, muss ein umfangreicher Zertifizierungsprozess entsprechend den Spezifizierungen der Gematik GmbH durchlaufen werden. Erst nach erfolgreichem Abschluss der Begutachtung darf die Akte angeboten werden. Der Zertifizierungsprozess wird bei sicherheitsrelevanten Veränderung wiederholt.

Der Zugriff auf die ePA erfolgt über die Telematikinfrastruktur, ein sicheres, in sich geschlossenes Netz.

Sämtliche Aktivitäten in Ihrer ePA werden protokolliert und können von Ihnen ab der Aktivität drei Jahre lang eingesehen werden. Durch die Protokollierung der Aktivitäten in der ePA könnten auch unberechtigte Zugriffe nachvollzogen werden.

Um bestmögliche Datensicherheit zu gewährleisten, kommt es aber auch darauf an, dass Sie die Sicherheitsupdates Ihres Handys regelmäßig durchführen. Zudem ist es erforderlich, dass in den Arztpraxen ein hoher Datensicherheitsstandard bei der eigenen EDV eingehalten wird.

Wichtige Begriffe

  • Gematik: Die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, 2005 begründet, zur Einführung und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Infrastruktur. Gesellschafter sind das Gesundheitsministerium, der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen, Ärztekammern, der Deutsche Apothekenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigungen.
  • Telematikinfrastruktur: "Telematik" ist eine Kombination der Wörter "Telekommunikation" und "Informatik". Telematik bezeichnet die Vernetzung verschiedener IT-Systeme. Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure des Gesundheitswesens. Der sichere Austausch von Informationen soll durch ein geschlossenes Netz, zu dem nur registrierte Nutzer Zugang erhalten, gewährleistet werden.