Gesetzlich Krankenversicherte können inzwischen eine App mit elektronischer Patientenakte herunterladen. Die Arztpraxen sind aber noch nicht flächendeckend angeschlossen. Nach und nach werden immer mehr mit der nötigen Technik ausgestattet sein und dann auch die ePA nutzen und befüllen können.
Was ist die elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte ist eine digitale Anwendung, eine elektronische Akte, in die zunächst gesetzlich Krankenversicherte selbst Gesundheitsinformationen ablegen und neue Dokumente auch von ihren Ärzt:innen einstellen lassen können. In der ePA können alle wichtigen Informationen rund um die eigene Gesundheit gesichert papierlos gebündelt werden.
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig. Versicherte haben jederzeit Zugriff auf ihre Akte und können selbst bestimmen, welche Daten sie darin ablegen (lassen) möchten und welche Arztpraxis, welche Apotheke, welches Krankenhaus darauf zugreifen darf. Krankenkassen haben keinen Zugriff auf die elektronische Patientenakte.
Die privaten Krankenversicherer werden ihren Versicherten voraussichtlich ab dem 1. Januar 2022 eine elektronische Patientenakte anbieten.
Welche Informationen können in der Patientenakte gespeichert werden?
In die elektronische Patientenakte können Sie einstellen:
- eigene medizinischen Unterlagen, über die Sie bereits verfügen,
- Gesundheits- oder Schmerztagebücher (wie Verlaufswerte zum Blutdruck oder Blutzucker) oder
- andere Daten (z.B. aus einem Fitness-Tracker).
Ärzt:innen und Krankenhäuser, denen Sie eine Berechtigung erteilt haben, können Behandlungsunterlagen wie
- Befunde,
- Diagnosen,
- Arztbriefe,
- Laborberichte,
- Therapiepläne
etc. einstellen. Zudem können auch
in die ePA eingespeichert werden. Im Notfalldatensatz sind wichtige Informationen für den medizinischen Notfall abgelegt wie zum Beispiel Allergien, Unverträglichkeiten oder regelmäßig eingenommene Medikamente.
Aktuell können in die ePA noch nicht alle Unterlagenformate eingestellt werden. Künftig wird aber eine Vielzahl von Formaten unterstützt, so dass z.B. auch Röntgenbilder, CT- und MRT-Unterlagen eingestellt werden können.
Sie können in die ePA alle gängigen Formate hochladen: PDF, JPG, TIFF, TXT, RTF, DOCX, XLSX, ODT, ODS, XML, HL7 CDA/R2 XML.
In der ePA können künftig auch elektronische Rezepte eingespeichert werden oder elektronische Überweisungen zur Weiterbehandlung.
Ab 2022 soll es möglich sein, den Impfausweis, den Mutterpass, das Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in die ePA einzustellen.
Welche Vorteile bringt die Patientenakte den Patient:innen?
Die ePA ist ein digitales Gesundheitsmanagementsystem für Patient:innen, das durch einen verbesserten Austausch von gesundheitsbezogenen Informationen zu einer besseren Gesundheitsversorgung beitragen soll.
Der Austausch von Dokumenten zwischen Arztpraxen, Apotheken, Kliniken und den Patient:innen wird durch die ePA erleichtert. Die ePA ermöglicht es Ihnen als Patient:in und den Sie behandelnden Ärzt:innen und Krankenhäusern, einen besseren Überblick über Ihre Krankengeschichte, Befunde, Diagnosen, Laborwerte und Röntgenbilder oder Operations- und Therapieberichte zu erhalten.
Die Koordination der Behandlung kann vereinfacht und verbessert werden, da Unterlagen vorhanden sind und nicht erst angefordert werden müssen. Unnötige Doppeluntersuchungen entfallen. Im Notfall liegen alle wichtigen Informationen gesammelt und schnell vor.
Als Patient:in können Sie einfacher ärztliche Zweitmeinungen einholen, da die ärztlichen Unterlagen in der ePA gespeichert werden. Sie haben Ihre medizinischen Unterlagen zusammen und müssen nicht mehr in Arztpraxen oder Krankenhäusern um Einsicht in Ihre Patientenakte bitten, wenn die Informationen in Ihre ePA hochgeladen wurden.
Auch Arztwechsel können dadurch erleichtert werden, da Sie Ihre medizinischen Unterlagen in der ePA gespeichert haben.
Viele Unterlagen, die heute noch in Papierform vorliegen, können zukünftig in der ePA gespeichert werden und gehen Ihnen somit nicht mehr verloren.
Wie ist der Stand bei der Einführung und Funktionalität der Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte wird in mehreren Stufen eingeführt:
Stufe 1: Feldtestphase
Seit dem 1. Januar 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte bereitstellen. Versicherte können die elektronische Patientenakte über die App ihrer Krankenkasse auf ihr Smartphone oder Tablet herunterladen.
In der Startphase war der Nutzen der ePA für die Nutzer:innen noch eher gering, da die ePA nur eingeschränkt nutzbar ist. Als Patient:in können Sie die medizinischen Unterlagen in die ePA hochladen, die Ihnen bereits vorliegen. Es können auch noch nicht alle Formate eingestellt werden.
In dieser ersten Phase war die ePA in ca. 200 ausgewählten Arztpraxen und Krankenhäusern in Berlin und Westfalen-Lippe eingeführt. Die ePA war zunächst für gesetzlich Versicherte in den Testregionen nutzbar.
Mit den Erkenntnissen aus der Testphase sollte eine bundesweite Nutzbarkeit in allen Arztpraxen und Krankenhäusern vorbereitet werden.
Stufe 2: Roll-out-Phase
In Phase 2 sollen im 2. Quartal 2021 alle Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Apotheken und Krankenhäuser mit der ePA verbunden werden.
Stufe 3: Flächendeckende Vernetzung im 3. und 4. Quartal 2021
Zum offiziellen Start der elektronischen Patientenakte am 1. Juli 2021 steht nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Technik für die Praxen noch nicht flächendeckend bereit.
Für das 3. und 4. Quartal ist die flächendeckende Vernetzung der niedergelassenen Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser, d.h. der Anschluss an die notwendige technische Infrastruktur geplant. Nach und nach werden immer mehr Ärzt:innen mit der nötigen Technik ausgestattet sein und dann auch die ePA nutzen und befüllen können.
In Krankenhäusern muss die ePA spätestens zum 1. Januar 2022 laufen.
Ab 2022 sollen sich auch so genannten "medizinische Informationsobjekte" wie der Impfausweis, der Mutterpass, das U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern lassen.