Regionalfenster: Ein Schritt zur einheitlichen Kennzeichnung von regionalen Lebensmitteln

Stand:
Mit dem "Regionalfenster" wird seit Januar 2013 eine freiwillige Kennzeichnung für regionale Lebensmittel in fünf Modellregionen, darunter Berlin und Brandenburg, erprobt. Die Verbraucherzentralen haben in den Testmärkten überprüft, ob das neue Deklarationsfeld Verbraucher klar und eindeutig über die regionale Herkunft der Produkte informiert. Die Ergebnisse zeigen vor allem Nachbesserungsbedarf in der Kennzeichnung für zusammengesetzte Lebensmittel.

Mit dem "Regionalfenster" wird seit Januar 2013 eine freiwillige Kennzeichnung für regionale Lebensmittel in fünf Modellregionen, darunter Berlin und Brandenburg, erprobt. Die Verbraucherzentralen haben in den Testmärkten überprüft, ob das neue Deklarationsfeld Verbraucher klar und eindeutig über die regionale Herkunft der Produkte informiert. Die Ergebnisse zeigen vor allem Nachbesserungsbedarf in der Kennzeichnung für zusammengesetzte Lebensmittel.

Off

Für viele Verbraucher ist die regionale Erzeugung, Verarbeitung und Herkunft der Rohstoffe der Lebensmittel ein wichtiges Kaufkriterium. Doch die derzeitige Kennzeichnung von Herkunftsangaben ist unklar und ungenügend. Was sich hinter Begriffen wie ‚Heimat’ oder ‚Region’ und den unzähligen Siegeln versteckt, bestimmen Handel und Hersteller.

Mit dem vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Regionalfenster soll mehr Transparenz bei der Kennzeichnung regionaler Lebensmittel geschaffen werden. Dies gelingt aber nach Einschätzung der Verbraucherzentralen nur in eingeschränktem Maße: Das zeigen die Ergebnisse der Marktchecks in den vom Trägerverein Regionalfenster e.V. ausgewählten Testmärkten in den Regionen Hessen, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin/ Brandenburg und Hamburg/Schleswig-Holstein.

Bei Monoprodukten, deren einzige Zutat zu 100 Prozent aus der genannten Region stammen muss, war die Kennzeichnung im Regionalfenster eindeutig. Bei zusammengesetzten Produkten wurden jedoch Mängel in den Kennzeichnungsregeln offensichtlich. Die Kriterien des Regionalfensters lassen es nämlich zu, dass der Regionalanteil der Zutaten lediglich gut die Hälfte des Produktgewichtes betragen muss. Ist der Anteil geringer, müssen so viele weitere Zutaten regionaler Herkunft sein, bis mindestens 51 Prozent erreicht sind. Wie hoch der tatsächliche Anteil an regionalen Zutaten im Produkt ist, erfährt der Verbraucher aber erst aus der Zutatenliste. Hier müsse in doppelter Hinsicht nachgebessert werden, kritisiert Schauff. "Der Anteil der regionalen Zutaten am Gesamtgewicht muss im Regionalfenster nachvollziehbar deklariert sein und generell der Mindestanteil an Regionalzutaten erhöht werden."

Der Zusatz "neutral geprüft" im Kennzeichnungsfeld suggeriert, dass eine staatliche Stelle die Einhaltung der Angaben kontrolliert. Die Kontrollstellen müssen im Kennzeichnungsfeld genannt werden, nur dann lässt sich wirklich nachvollziehen, wer die Kontrollen durchführt.

Die Markttests zeigen, dass die Kennzeichnung mit dem Regionalfenster für Verbraucher nur eindeutig ist, wenn sie gut sichtbar auf dem Produkt und gleichzeitig am Regal beim Preisschild erfolgt. Wenn das Label als Herkunft der Zutat weniger bekannte geographische Regionen angibt, sollte zum besseren Verständnis zusätzlich das jeweilige Bundesland genannt sein.

Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren ein rechtlich verbindliches System mit strengeren Standards für die Regionalkennzeichnung. Bei zusammengesetzten Lebensmitteln sollte der Regionalanteil mindestens 95 Prozent des Produkts ausmachen.

Die Gemeinschaftsaktion "Lebensmittelkennzeichnung" wird gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.
Hand hält rote BahnCard 25

Nach Klage der Verbraucherzentrale: Kündigungsfrist für BahnCard verkürzt

Nach einer Klage der Verbraucherzentrale Thüringen hat die Deutsche Bahn die Kündigungsfristen für die BahnCard von 6 auf 4 Wochen verkürzt. Dies gilt jedoch nicht für alle BahnCards, sondern nur unter bestimmten Bedingungen. Die Verbraucherzentrale will weiter klagen, noch aus einem anderen Grund.
Eine Frau befragt einen älteren Herrn und hält ein Klemmbrett mit Unterlagen in der Hand

Wie können Sie sich gegenüber dem Pflegedienst verhalten?

Bei der ambulanten Pflege sind pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen häufig auf die Unterstützung eines Pflegedienstes angewiesen. Die Verbraucherzentralen geben Antworten auf typische Fragen zu ambulanten Pflegeverträgen.