Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten

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Ärgern Sie sich nicht mehr über unübersichtliche Verträge, sondern wenden Sie sich bei Verständnisproblemen direkt an das Online-Forum.
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Ohne vorherige Anmeldung können Sie anonym mit einem Kontaktformular Ihre Fragen direkt an das Projektteam stellen, sei es auf Deutsch, Türkisch oder Russisch. Bei Bedarf antworten wir auch in türkischer oder russischer Sprache direkt per E-Mail. "Forum Digitales" wendet sich speziell an Verbraucherinnen und Verbraucher mit türkischem oder russischem Migrationshintergrund, die sich über ihre Erfahrungen im interaktiven Forum austauschen und Hilfestellungen bei Anliegen rund um Telekommunikation, Internet, Datenschutz und Rundfunkbeiträge erhalten können. Das Forum bietet jedoch keine individuelle Rechtsberatung an und die Antworten ersetzen diese nicht. Das Projekt wird von den Verbraucherzentralen Berlin, Bremen und Hamburg durchgeführt und vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gefördert.

Migranten und Verbraucherschutz in digitalen Märkten

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.