So können Sie Ihren Anbieter von Strom und Gas wechseln
Hier erklären wir:
Wie Sie einen guten Tarif finden.
Es ist einfach, den Anbieter von Strom und Gas zu wechseln.
Meistens gibt es beim Wechseln vom Anbieter keine Probleme.
Aber: Es ist nicht so einfach, einen guten Vertrag zu finden.

Die Verbraucherzentrale wünscht sich,
dass alle Menschen die Informationen auf der Internet-Seite gut verstehen können.
Darum gibt es die Informationen jetzt auch in Leichter Sprache.
Dieser Text ist eine Zusammenfassung von einem längeren Text.
Das heißt: Es gibt noch weitere Informationen zu diesem Thema.
Den längeren Text können Sie hier lesen: So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab
Der längere Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Das Wichtigste in Kürze:
- Prüfen Sie, ob Sie bei einem Anbieter-Wechsel Geld sparen können.
- Auch wenn Sie den Anbieter wechseln:
Dann besteht keine Gefahr, dass Sie ohne Strom oder ohne Gas dastehen. - Normalerweise ist es so:
Sie suchen sich einen neuen Strom-Anbieter aus.
Der neue Strom-Anbieter beendet dann den Vertrag mit Ihrem alten Strom-Anbieter.
Wenn Sie eine Preis-Erhöhung bekommen:
Dann können Sie immer kündigen.
In diesem Fall sollten Sie selbst kündigen.
So halten Sie die Frist ein.
Im Anschluss können Sie sofort Ihren neuen Anbieter beauftragen.
Bei Gas geht das genauso.
Kann es passieren, dass ich beim Anbieter-Wechsel keinen Strom oder kein Gas habe?
Nein.
Das kann nicht passieren.
In Deutschland gibt es ein Gesetz zur Energie-Versorgung.

Wenn es Probleme beim Anbieter-Wechsel gibt:
Dann bekommen Sie Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.
Informationen zum Grund-Versorger finden Sie auf unserer Internet-Seite.
Bitte beachten Sie:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Das ist der Link:
Wie lange dauert ein Anbieter-Wechsel?
Höchstens 3 Wochen.
Das bedeutet:
In höchstens 3 Wochen muss der neue Energie-Anbieter den Netz-Betreiber kontaktieren.
Aber:
Wann der Wechsel abgeschlossen ist, hängt auch von Ihrem alten Vertrag ab.
Beachten Sie bitte die Kündigungs-Frist.
Wie läuft der Anbieter-Wechsel ab?
Wir haben für Sie eine Check-Liste geschrieben.
In der Check-Liste steht Schritt für Schritt, was Sie tun müssen.
Check-Liste für den Anbieter-Wechsel
1. Kündigung und neue Verträge

Kündigung
Sehen Sie sich Ihre letzte Strom-Rechnung oder Gas-Rechnung an.
Dort steht, wann Ihre Kündigung gültig wird.
Zum Beispiel in 3 Monaten.
Wenn die Kündigung von Ihrem Vertrag erst nach mehr als 3 Monaten gültig wird:
Dann brauchen Sie noch nicht nach einem neuen Energie-Anbieter suchen.
Denn die Preise können sich in 3 Monaten verändern.
Vielleicht sind Sie gerade in eine neue Wohnung eingezogen.
Dann bekommen Sie wahrscheinlich Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.
Wollen Sie wissen, was nach einem Umzug mit Ihrem Vertrag passiert?
Dann lesen Sie die Informationen dazu auf unserer Internet-Seite.
Bitte beachten Sie:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Das ist der Link:
Was passiert beim Umzug mit Strom-Vertrag oder Gas-Vertrag?
Vielleicht haben Sie auch noch nie den Anbieter gewechselt.
Auch dann bekommen Sie wahrscheinlich Energie vom sogenannten Grund-Versorger in Ihrem Ort.
Wenn Sie Energie vom Grund-Versorger bekommen:
Dann wird die Kündigung von Ihrem Vertrag in 2 Wochen gültig.
Neue Verträge
Informieren Sie sich über neue Anbieter.
Bei der Suche kann Ihnen Ihre Verbraucher-Zentrale helfen.

Beachten Sie bei neuen Anbietern bitte:
- die Vertrags-Bedingungen
- den Preis
Wie können Sie die Preise vergleichen?
Sie brauchen dafür Ihre Post-Leit-Zahl.
Und Ihren Energie-Verbrauch pro Jahr.
Ihr Energie-Verbrauch steht in Ihrer Strom-Rechnung.
Und in Ihrer Gas-Rechnung.
Falls Sie den Energie-Verbrauch nicht finden:
Dann wählen Sie Standard-Werte.
Sie finden Standard-Werte im Internet.
Wie können Sie die Standard-Werte ausrechnen?
Beim Strom:
Schreiben Sie, wie viele Personen in Ihrer Wohnung wohnen.

Beim Gas:
Schreiben Sie die Größe von Ihrer Wohnung.
2. Einen neuen Tarif finden
Tarif bedeutet:
Vertrag, in dem die Preise für Strom oder Gas stehen.
Die verschiedenen Anbieter von Strom und Gas haben verschiedene Tarife.
Wie können Sie einen guten Tarif finden?
Das schreiben wir auf unserer Internet-Seite.
Bitte beachten Sie:
Der Text ist nicht in Leichter Sprache.
Das ist der Link:
So finden Sie den passenden Strom-Tarif oder Gas-Tarif
Schauen Sie im Internet nach einem guten Tarif.
Zum Beispiel auf einer Internet-Seite mit einem Tarif-Rechner.:
Dann schauen Sie auch auf die Internet-Seite vom Strom-Anbieter.
Vergleichen Sie den Tarif vom Tarif-Rechner mit dem Tarif vom Strom-Anbieter.
Haben Sie schon einen guten Tarif gefunden?
Haben Sie sich also für einen Strom-Anbieter entschieden?
Dann speichern Sie den Vertrag.
Das geht so:
- Sie laden den Vertrag herunter.
Oder: - Sie machen ein Foto von Ihrem Bild-Schirm.
3. Den neuen Vertrag abschließen und den alten Vertrag kündigen
Den neuen Vertrag abschließen
Wenn Sie sich für einen neuen Anbieter entschieden haben:
Dann müssen Sie einen neuen Vertrag abschließen.
Sie können den neuen Vertrag
- direkt beim Anbieter abschließen.
über die Internet-Seite vom Tarif-Rechner abschließen.
Den alten Vertrag kündigen
Der neue Anbieter kündigt Ihren alten Vertrag.
Dafür müssen Sie dem neuen Anbieter eine Voll-Macht geben.
Eine Voll-Macht ist eine Erklärung.
In der Erklärung steht, dass der neue Anbieter Ihren Vertrag kündigen darf.
Bitte kündigen Sie imfolgenden Fall selbst:
Manchmal haben Sie nur wenig Zeit für eine Kündigung.
Zum Beispiel, weil bald höhere Preise gelten .
Kündigen Sie in diesem Fall bitte selbst.
Wenn Ihr Anbieter den Energie-Preis verändert:
Dann können Sie sonderkündigen. Auch wenn ihr Vertrag eigentlich noch länger läuft.
Wichtig:
Bitte teilen Sie dem neuen Anbieter mit, dass Sie schon gekündigt haben.
Der neue Vertrag wird bestätigt
Wenn Ihnen der neue Anbieter eine Vertrags-Bestätigung schickt.
Und wenn er Ihnen einen voraussichtlichen Liefer-Beginn mitteilt:
Dann ist der neue Vertrag gültig.
Bitte beachten Sie:
Vergleichen Sie die Preise:
Vergleichen Sie die Preise vom Tarif-Rechner mit den Preisen im Vertrag.
Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen:
Vergleichen Sie die Vertrags-Bedingungen vom Tarif-Rechner mit den Vertrags-Bedingungen im Vertrag.
Zum Beispiel: Die Laufzeit und den Beginn der Strom-Belieferung.
Wenn die Preise oder Vertrags-Bedingungen nicht übereinstimmen:
Dann kontaktieren Sie Ihren neuen Anbieter.
Der alte Anbieter macht eine Abschluss-Rechnung.
- Dafür hat er höchstens 6 Wochen nach Liefer-Ende Zeit.
4. Bitte beachten Sie das sogenannte Widerrufs-Recht
Widerrufs-Recht bedeutet:
Sie haben einen Vertrag abgeschlossen.
Das haben Sie gemacht zum Beispiel:

- im Internet
- per Post
- an der Haustür
Danach möchten Sie den Vertrag doch nicht mehr.
Nun haben Sie das Recht, den Vertrag zu widerrufen.
Der Vertrag kommt dann nicht zustande.
Sie müssen nicht schreiben, warum Sie den Vertrag nicht mehr wollen.
Das Widerrufs-Recht gilt nicht für alle Verträge.
Fragen Sie nach!
Wie lange gilt das Widerrufs-Recht?
Das Widerrufs-Recht gilt innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeit-Punkt, an dem Sie über Ihr Widerrufs-Recht informiert wurden.
Das ist meistens der Tag vom Vertrags-Abschluss.
5. Zähler-Stände mitteilen
Es gibt für Strom und für Gas jeweils einen Zähler.
Auf den Zählern stehen Zahlen.
Durch die Zahlen wissen Sie, wie viel Sie verbraucht haben.
Und so wissen Sie auch, wie viel Sie bezahlen müssen.
Daher ist es wichtig, den Zähler-Stand abzulesen.
Lesen Sie den Zähler-Stand am Tag vom Anbieter-Wechsel ab.
Teilen Sie den Zähler-Stand folgenden Personen mit:
- dem alten Anbieter
- dem neuen Anbieter
- dem Netz-Betreiber
Was ist ein Netz-Betreiber?
Netz-Betreiber kümmern sich um den Transport vom Strom über die Strom-Netze.
6. Termine im Kalender aufschreiben
Schreiben Sie sich wichtige Termine im Kalender auf.
Zum Beispiel den Termin für eine mögliche Kündigung von Ihrem alten Vertrag.
Oder den Zeit-Punkt, an dem Sie die Preise vergleichen wollen.
So schätzen Sie den Gas-Verbrauch pro Jahr
Vielleicht finden Sie Ihre Gas-Rechnung gerade nicht.
Dann können Sie den Gas-Verbrauch auch schätzen.
Der geschätzte Verbrauch hängt von der Größe Ihrer Wohnung ab.
Je größer die Wohnung ist, desto höher ist der Verbrauch.
Aber eine Schätzung kann sehr ungenau sein.
Denn der Gas-Verbrauch hängt zum Beispiel vom Zustand des Hauses ab.
Wenn die Mauern dick sind:
Dann muss man vielleicht nicht so viel heizen.
Hier finden Sie mehr Informationen:
So läuft der Anbieterwechsel bei Strom und Gas ab
Dieser Text ist nicht in Leichter Sprache geschrieben.
Die Bilder sind von:
© Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.
Der Zeichner ist Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013.
Das Europäische Zeichen für Leichte Sprache:

© Europäisches Logo für einfaches Lesen:
Inclusion Europe.
www.inclusion-europe.eu/easy-to-read
Wir schreiben in dem Text nur die männliche Form.
Zum Beispiel: Berater.
Weil das leichter zu lesen ist.
Gemeint sind aber immer auch alle Menschen.
Gasverbrauch pro Jahr hochrechnen
Kennen Sie Ihren Jahresverbrauch für Gas nicht, sondern nur den für einige Monate, können Sie anhand folgender Tabelle Ihren ungefähren Verbrauch berechnen. Sie zeigt, welcher Anteil des Jahresverbrauchs durchschnittlich in den einzelnen Monaten anfällt. Im Beispiel liegt er bei 14.000 Kilowattstunden.
Die Tabelle berücksichtigt ausschließlich den Gasverbrauch fürs Heizen, nicht den für Warmwasser. Anders als der Heizenergieverbrauch ist der Warmwasserverbrauch über das Jahr gesehen ungefähr konstant. Aus diesem Grund sind die anhand der Tabelle ermittelten Verbräuche nur als Näherungswerte zu betrachten, besonders dann, wenn Ihre Gasheizung auch zur Bereitstellung von Warmwasser genutzt wird.
Die Hochrechnung lässt sich auch für den Heizenergieverbrauch von Nachtspeicherheizungen anwenden. Für Wärmepumpenstrom hingegen gilt sie nicht.
Um den Jahresverbrauch zu errechnen, addieren Sie jeweils die Prozentwerte der Ihnen bekannten Monate zu einer Summe. Mithilfe folgender Formel ermitteln Sie nun den Jahreswert:
Verbrauchswert der Ihnen bekannten Monate in Kilowattstunden mal 100 geteilt durch Summe der Prozentwerte

Gasverbrauch pro Jahr schätzen
Liegt Ihnen keine Gasrechnung vor, können Sie den Gasverbrauch auch grob anhand Ihrer Wohnungsgröße schätzen. Allerdings sind hier deutliche Abweichungen möglich, da der Gasverbrauch stark vom Sanierungszustand Ihres Hauses und von Ihrem Heizverhalten abhängt.

Wenn Sie neu in eine Wohnung oder ein Haus einziehen, sollten Sie zusätzlich den Energieausweis zur groben Einschätzung ihres Verbrauchs heranziehen.
Kubikmeter in Kilowattstunden umrechnen
Haben Sie keine Rechnung zur Hand, können Sie den Verbrauch auch über Zählerablesungen ermitteln und gegebenenfalls hochrechnen. Mehr dazu lesen Sie oben im Abschnitt "Gasverbrauch pro Jahr hochrechnen". Dafür ist allerdings eine Umrechnung nötig, denn der Gaszähler zeigt den Verbrauch in Kubikmeter an. Ein Kubikmeter entspricht ungefähr 10 Kilowattstunden. Nehmen Sie eine ermittelte Kubikmeterzahl für den Jahresverbrauch also mal zehn, um einen groben Richtwert für die Kilowattstunden zu erhalten.
Leistung des Heizkessels herausfinden
Manche Gaslieferanten berechnen ihre Preise nicht nur nach der jährlichen Gasmenge, sondern auch nach der maximalen Abnahmemenge pro Stunde – also der Heizleistung in Kilowatt. Daher ist manchmal auch die Angabe dieses Wertes erforderlich.
Finden Sie an Ihrem Gerät und in der Anleitung keine Werte, können Sie grobe Richtwerte für die Heizleistung selbst mit folgenden Formeln ermitteln:
- Kessel ohne Trinkwassererwärmung: Jahresgasverbrauch in Kilowattstunden geteilt durch 1.500 Stunden.
Zum Beispiel: 15.000 Kilowattstunden / 1.500 Stunden = 10 Kilowatt - Kessel mit Trinkwassererwärmung: Jahresgasverbrauch in kWh geteilt durch 1.650 Stunden.
Zum Beispiel: 20.000 Kilowattstunden / 1.650 Stunden = 12 Kilowatt
Bei Trinkwassererwärmung ohne Speicher, etwa bei Kombiheizungen als Etagenheizungen, liegt die Kesselmindestleistung in der Regel bei etwa 15 Kilowatt. Auch wenn oben stehende Formel einen kleineren Wert ergibt, sollten Sie dann mindestens 15 Kilowatt ansetzen.
Energie und Geld lassen sich übrigens auch durch kleine Maßnahmen an der Heizung sparen – zum Beispiel mit einem hydraulischen Abgleich.













