Kein Strom mehr von grüüün?

Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026

Anbieter kündigt Einstellung der Belieferung an

  • Kündigung nicht ungeprüft hinnehmen
  • Gegebenenfalls rechtzeitig um einen neuen Stromvertrag kümmern
  • Keine Sorge vor einem Stromausfall

Der Stromanbieter grüüün verunsichert massiv seine Kund*innen mit der Ankündigung, die Belieferung bis zum 31. Oktober 2026 einzustellen. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, jetzt zu handeln.

Grundsätzlich sind Verträge für beide Seiten bindend. Eine ordentliche Kündigung ist nur unter Einhaltung der vereinbarten Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist möglich. Eine vorzeige Beendigung setzt dagegen einen wichtigen Grund voraus, der die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar macht. Liegen die Gründe für die Kündigung im eigenen Verantwortungs- oder Risikobereich des kündigenden Unternehmens, sind an die Rechtfertigung einer vorzeitigen Vertragsbeendigung hohe Anforderungen zu stellen.

Zweifel an der Rechtmäßigkeit

Kürzlich hat das OLG Hamm in seinem Urteil vom 18. Juni 2026 zur Belieferungseinstellung durch Stromio entschieden, dass Energieversorgungsunternehmen wirtschaftliche Risiken grundsätzlich selbst tragen müssen. Auch erheblich gestiegene Beschaffungskosten rechtfertigten in dem entschiedenen Fall keine vorzeitige Beendigung der Stromlieferverträge. Während es im damaligen Fall um wirtschaftliche Entwicklungen ging, beruft sich grüüün auf mögliche Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. In beiden Fällen berufen sich die Unternehmen auf Umstände, auf die sie keinen unmittelbaren Einfluss haben. „Es bestehen erhebliche Zweifel, ob die von grüüün angeführten Gründe eine fristlose Beendigung laufender Verträge rechtfertigen können“, sagt Hasibe Dündar, Energierechtsberaterin der Verbraucherzentrale Berlin.

Tipps für Betroffene

Betroffene sollten:

  • dem angekündigten Belieferungsstopp widersprechen und auf die Erfüllung des vereinbarten Energieliefervertrags bestehen.
  • den Versorger vorsorglich unter Fristsetzung (eine Woche) dazu auffordern, die weitere Belieferung zu bestätigen.
  • sich rechtzeitig um einen neuen Energieliefervertrag bemühen, um mögliche Mehrkosten beim Grundversorger zu vermeiden.
  • nicht in Panikgeraten. Mit Ende der Belieferung durch grüüün werden die betroffenen Verbraucher*innen, die bis dahin nicht zu einem anderen Anbieter gewechselt haben, vom Grundversorger aufgefangen.
  • Schadensersatzansprüche gegen grüüün prüfen und dazu die Preise des bisherigen und des neuen Versorgers vergleichen. Der Schaden sind die entstehenden Mehrkosten für den Zeitraum der Belieferungseinstellung bis zur frühestmöglichen ordentlichen Beendigung des bisherigen Vertrags.
  • zum Ende des Belieferungszeitpunkts den Zählerstand ablesen oder fotografieren und dem Netzbetreiber sowie grüüün mitteilen.
  • wissen, dass grüüün verpflichtet ist, spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses eine Abschlussrechnung zu erstellen.
  • Vertragsunterlagen, Mitteilungen des Versorgers und den Schriftverkehr sorgfältig aufbewahren.

Weitere Informationen

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