Urheberrechtsverletzung - Erst abgemahnt dann abgezockt?

Stand:
Nicht alles, was im Internet angeboten wird, ist umsonst und kann von jedem einfach so und ohne Erlaubnis genutzt werden.
Abmahnung

Wer Dateien, wie Musik, Filme oder Computerspiele aus dem Internet herunterlädt und/oder – z. B. über Tauschbörsen – hochlädt, kann schnell eine Urheberrechtsverletzung begehen, also Rechte der Person oder des Unternehmens verletzen, der oder dem die Dateien gehören (dem so genannten „Rechteinhaber“). Folge einer solchen Urheberrechtsverletzung ist häufig eine kostenpflichtige Abmahnung durch denjenigen, dessen Rechte man verletzt hat. Zusätzlich wird in aller Regel die Abgabe einer so genannten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung verlangt.

On

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung ist die Verletzung von Rechten der Person oder des Unternehmens (dem so genannten „Rechteinhaber“), der oder dem die genutzten Dateien gehören.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben des Rechteinhabers oder einer von ihm beauftragten Anwaltskanzlei, die dem Urheberrechtsverletzer erklärt, was er falsch gemacht hat, also warum er die hoch- oder heruntergeladenen Dateien nicht „einfach so“ verwenden durfte. Die Abmahnung ist regelmäßig mit der Aufforderung verbunden, den begangenen Urheberrechtsverstoß nicht noch einmal zu begehen sowie eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. 

Anwaltskanzleien versenden Abmahnschreiben normalerweise per Brief und nicht per E-Mail. Sollten Sie eine Abmahnung per E-Mail erhalten, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um eine Fälschung! Öffnen Sie auf gar keinen Fall Anhänge und Links in dieser E-Mail!

Was ist eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung?

Eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ist das schriftliche Versprechen, die begangene Urheberrechtsverletzung nicht erneut zu begehen. Hierzu verschickt der Rechteinhaber zusammen mit dem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit der Aufforderung, die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zu unterschreiben sowie Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung und auch die Anwaltskosten des Rechteinhabers zu bezahlen. 

  • Oft sind die Unterlassungserklärungen viel zu allgemein gefasst und beziehen sich nicht nur auf den konkreten Vorwurf. In diesen Fällen sollte die Unterlassungserklärung so verändert werden, dass sie sich nur noch auf den konkreten Vorwurf bezieht.
  • Eine Unterlassungserklärung ist nach dem Unterschreiben 30 Jahre lang gültig! Lassen Sie sich deshalb vor dem Unterschreiben einer Unterlassungserklärung von einem Anwalt oder den Rechtsexperten der Verbraucherzentrale beraten.

Was bedeutet „strafbewehrt“?

Mit Ihrer Unterschrift unter die Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung versprechen Sie, den abgemahnten Urheberrechtsverstoß künftig nicht mehr zu begehen. Verstoßen Sie danach doch noch einmal gegen das Urheberrecht, wird eine so genannte Vertragsstrafe, also eine Geldzahlung fällig.

Was muss ich tun, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

  • Bewahren Sie Ruhe!
  • Ignorieren Sie aber keinesfalls das Abmahnschreiben und die darin gesetzte Frist.
  • Unterschreiben und/oder bezahlen Sie nicht sofort etwas.
  • Lassen Sie sich von Rechtsexperten einer Verbraucherzentrale oder von einem Anwalt beraten.  
  • Der Abmahnende muss den Urheberrechtsverstoß konkret benennen, so dass der Abgemahnte genau weiß, was er falsch gemacht hat. Wenn er das nicht macht, ist die Abmahnung unwirksam, was aber nicht heißt, dass kein Unterlassungsanspruch (also der Anspruch, dass man den Verstoß nicht noch einmal begeht) mehr besteht. Der Abmahnende kann dann eine neue Abmahnung schreiben (lassen).
  • Für Abmahnungen, die ab dem 09.10.2013 ausgesprochen werden, gilt außerdem, dass der Abgemahnte normalerweise nur Anwaltskosten aus einem Streitwert (das ist der Betrag, nach dem aus einer Tabelle die Anwaltskosten berechnet werden) von 1.000 Euro bezahlen muss. Das gilt aber nur, wenn es noch kein Gerichtsverfahren gibt.
  • Oft gelingt es zusammen mit den Rechtsexperten der Verbraucherzentralen, den von dem Rechteinhaber zunächst geforderten Schadensersatz erheblich herunter zu verhandeln.

Wieso aber gerade ich?

Jedem Computer wird eine IP-Adresse (Internet-Protokoll) zugeordnet, mit der der Computer im Netz adressiert werden kann.

Im Falle einer (behaupteten) Urheberrechtsverletzung kann der Inhaber des Urheberrechts an den Dateien über ein Gericht Auskunft über die bei Ihrem Internet-Anbieter gespeicherten Daten, also Ihren Namen und Ihre Adresse, mithilfe Ihrer IP-Adresse bekommen und dadurch zurückverfolgen, wer eine Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Hat der Inhaber der Rechte diese Informationen erhalten, mahnt er oder eine von ihm beauftragte Anwaltskanzlei den angeblichen Rechtsverletzer (also Sie) dann ab.

Was kann ich tun, um einen Urheberrechtsverstoß von vorn herein zu vermeiden?

  • Seien Sie bei Netzwerken, die Zusatzprogramme (Plugin) mit dem Begriff „Torrent“ verwenden, skeptisch.
  • Laden Sie Dateien aus dem Internet nur aus sicheren Quellen herunter. Sichere Quellen sind zum Beispiel Internetseiten, die über ein so genanntes „SSL-Zertifikat“ verfügen. Bitte informieren Sie sich.
  • Laden Sie keine fremden Inhalte auf Youtube, Facebook, Blogs oder anderen Plattformen hoch. Nur wirklich eigene Inhalte sind sicher. Beachten Sie, dass auch Musik, die Sie zur Untermalung Ihres Materials verwenden, urheberrechtlich geschützt sein kann!
  • Verzichten Sie so weit wie möglich auf das "Teilen" von Links.
  • Sichern Sie PC, Laptop, Tablet, Smartphone bzw. Internetanschluss gegen Zugriff Dritter. Wählen Sie sichere Passwörter, achten Sie auf die richtige Verschlüsselung (WPA2), aktivieren Sie Virenscanner und geben Sie das Gerät nicht an Dritte weiter.
  • Wenn Sie andere Ihr privates WLAN nutzen lassen, machen Sie diese darauf aufmerksam, dass Sie nicht damit einverstanden sind, dass Ihr WLAN zum illegalen Herunter- bzw. Heraufladen von urheberrechtlich geschützten Inhalten genutzt wird.
  • Zur Nutzung von Bildern, Videos oder Musik mit Creative-Commons-Lizenzen: Diese Lizenzen sind übersichtlich und erlauben das Herunterladen oder die Weitergabe der Dateien unter bestimmten Bedingungen. Mehr Informationen finden Sie auf https://creativecommons.org/licenses/ .
Justitia Gericht Urteil Recht

Verbraucherzentrale Bundesverband: Sammelklage gegen ExtraEnergie

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um häufig mehr als 100 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen. Es ist die vierte Sammelklage innerhalb weniger Wochen.
Eine person hält einen Ausweis vor einen Computer mit einer Frau mit Lupe. Daneben das Wort Warnung in einem Ausrufezeichen.

Video-Ident-Verfahren: Warnung vor Missbrauch

Mitarbeitende von betrügerischen Trading-Plattformen überreden Verbaucher:innen, an Video-Ident-Verfahren teilzunehmen. Auf dieser Basis und weiterer persönlicher Daten und Dokumente haben sie heimlich einen Kredit bei einer Bank beantragt. Wie schützen Sie sich und was können Sie tun?
Frau im bunten dicken Wollpulli sitzt mit Teetasse und Heizkostenabrechnung vor einer Heizung

Unterstützung bei hohen Heizkosten: Ihr Recht auf Sozialleistungen

Auch Menschen mit regelmäßigem Einkommen können Anspruch auf Sozialleistungen bei hohen Heizkosten haben. Die Verbraucherzentrale erklärt, worauf Sie achten sollten.