Die Vermeidung von unnötigen Lebensmittelabfällen im Handel und in Privathaushalten kann einen wichtigen Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen leisten. Unser Modellprojekt der Verteilstationen setzt genau an diesem Punkt an.
Foto:
Martin Fischer
Gefüllte Verteilstation in Berlin-Lichterfelde
On
Weggeworfene Lebensmittel stellen eine enorme Ressourcenverschwendung dar. Für die Produktion, Verarbeitung, Lagerung, Kühlung und den Transport müssen Energie, Wasser und Bodenressourcen eingesetzt werden. Zu einer klimafreundlichen Ernährung gehört daher auch, unnötige Lebensmittelabfälle zu vermeiden.
Weiterhin lässt sich durch die Vermeidung von unnötigen Lebensmittelabfällen auch ein beträchtlicher Anteil Geld einsparen. Über die gesamte Wertschöpfungskette landet umgerechnet jedes dritte Lebensmittel ungenutzt in der Tonne. Verbraucher*innen werfen pro Kopf etwa 78 Kilogramm Lebensmittel im Jahr weg, wovon schätzungsweise die Hälfte vermeidbar wäre. Ein bewusster Umgang mit Lebensmitteln ist daher sowohl aus ökologischer, ethischer und zunehmend auch aus finanzieller Sicht von Bedeutung.
Ziel der Nationalen Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist es, bis 2030 die Lebensmittelverschwendung in Deutschland pro Kopf auf Einzelhandels- und Verbraucherebene zu halbieren und die entlang der Produktions- und Lieferkette entstehenden Lebensmittelabfälle einschließlich Nachernteverlusten beispielsweise aufgrund von feuchten Lagerungsbedingungen zu verringern.
Projekt Verteilstationen: Weitergabe überschüssiger Lebensmittel in öffentlichen Kühlschränken
Die Reduzierung und Vermeidung von Lebensmittelverschwendung ist ein wichtiger Teil der Berliner Ernährungsstrategie. Im Rahmen der Kampagne „Berlin is(s)t klimafreundlich“ wurde 2020-2022 in Zusammenarbeit mit der bezirklichen Lebensmittelüberwachung Pankow sowie im Dialog mit weiteren Akteur*innen ein Hygiene-Konzept zur Weitergabe überschüssiger Lebensmittel mittels öffentlich-zugänglicher Kühlschränke in sozialen und öffentlichen Einrichtungen entwickelt und in einer Pilotphase erprobt. Das Konzept für die sogenannten Verteilstationen richtet sich vollumfänglich nach den Mindestanforderungen des Landes Berlin. Die Praxispartner*innen werden mit einem Leitfaden, Hygieneschulungen und der Grundausstattung (Kühlschrank, Equipment etc.) durch die Verbraucherzentrale Berlin beim Aufbau unterstützt und bei der Umsetzung begleitet. Im nun laufenden Folgeprojekt werden bis Ende 2025 weiterhin Einrichtungen als Kooperationspartner*innen für den Betrieb von Verteilstationen gesucht und kostenlos beraten.
Verteilstationen sind Standorte zur Lebensmittelrettung. Durch das sogenannte Foodsharing (nachbarschaftliches Teilen von noch genießbaren Lebensmitteln) zwischen Verbraucher*innen im öffentlichen Raum können einerseits viele Lebensmittelabfälle vermieden werden. Andererseits wird auch der Austausch mit und zwischen Nutzer*innen zu m Thema Lebensmittelwertschätzung gefördert. Foodsharing regt zum Mitmachen, zum Austausch und zum verantwortungsvollen Umgang mit Ressourcen an. Es vermehrt das Bewusstsein dafür, dass die Verschwendung von Lebensmitteln ein klimarelevantes Problem darstellt.
Den Leitfaden für die kostenlose Weitergabe von Lebensmitteln in öffentlichen Einrichtungen und alle nötigen Unterlagen finden Sie im Downloadbereich. Wir beraten Sie gern bei der Umsetzung und stehen für Fragen zur Verfügung.
Für die Umsetzung vor Ort stellt die Verbraucherzentrale Berlin allen Einrichtungen einen Ordner mit gedrucktem Leitfaden und Hinweisschildern zur Verfügung. Dafür schreiben Sie eine E-Mail an ernaehrung@vz-bln.de.
Wo gibt es Verteilstationen in Berlin?
Die Übersichtskarte zeigt Ihnen alle Standorte mit Verteilstation. Hier können zu den Öffnungszeiten Lebensmittel abgegeben und mitgenommen werden.
Die Internetplattform www.foodsharing.de zeigt Privatpersonen weitere Möglichkeit auf in der Lebensmittelrettung aktiv zu werden und überschüssige Lebensmittel kostenlos anzubieten oder abzuholen. Eine interaktive Karte gibt Aufschluss über die lokalen Angebote.
Wer betreibt die Verteilstationen?
Verteilstationen sind in öffentlichen Einrichtungen aufgestellte Kühlschränke/Schränke, in denen Lebensmittel mit anderen Menschen geteilt werden können und für jede*n zugänglich sind. Die Einrichtung ist als Verteilstation bei der Lebensmittelaufsicht registriert und übernimmt Aufsicht, Kontrolle und Reinigungsaufgaben der Abgabevorrichtung und damit auch die Haftung.
bestimmte sensible Lebensmittel dürfen nicht über die Verteilstation weitergegeben werden (siehe Spenden-Hinweise für Verteilstationen)
Lebensmittel müssen lebensmittelsicher, also in geeigneten Behältnissen, transportiert werden (ggf. gekühlt)
Voraussetzungen für eine Verteilstation
Verteilstationen sind bei der bezirklichen Lebensmittelaufsicht registriert
Abgabevorrichtung steht in geschützten Geschäftsräumen unter Aufsicht
Öffnungszeiten richten sich nach den Einrichtungen (keine 24/7 Öffnung)
geschulte Personen der verantwortlichen Einrichtung kontrollieren die Lebensmittel vor der Weitergabe
gespendete Lebensmittel müssen mit einer rückverfolgbaren Personen-ID in eine Liste eingetragen werden
Wer haftet für die Lebensmittel?
Die Einrichtung übernimmt mit dem Konzept die Verantwortung für die Weitergabe der Lebensmittel. Mit der Einhaltung der in dem Leitfaden genannten Hygiene-Maßnahmen (Kontrolle, Reinigung etc.) werden alle Pflichten als Betreiber*in erfüllt. Es werden Dokumentationslisten über alle präventiven Maßnahmen wie Reinigung, Lebensmittel- und Hygienekontrollen geführt. Für die Rückverfolgbarkeit entlang der Wertschöpfungskette (z. B. Identifikation von fehlerhaften Chargen oder Maschinerien im Herstellungsprozess) müssen die Personendaten von Spendenden in verschlüsselter Form (ID) aufgenommen werden.
Pilotphase 2020-2022 abgeschlossen
Ziel des Modellvorhabens war es, ein praktikables sowie sicheres Konzept zu entwickeln, welches öffentlichen Einrichtungen eine Hilfestellung und Rechtssicherheit bietet, um öffentliche Kühlschränke im Einklang mit einem hohen Schutzniveau für alle Verbraucher*innengruppen betreiben zu können. Die Pilotphase lief von April 2020 bis Dezember 2022. In dieser Zeit wurde das Hygiene-Konzept entwickelt und in den Kooperationseinrichtungen erprobt und etabliert. In einem regelmäßig stattfindenden Dialogforum wurden die gesammelten Erfahrungen mit beteiligten Akteur*innen diskutiert und das Konzept optimiert. Die entwickelten Materialien stehen ab sofort allen interessierten Einrichtungen zur selbstständigen Umsetzung zur Verfügung (siehe Downloadbereich).
Kontakt
Für Fragen stehen unsere Mitarbeiter*innen unter folgender E-Mail-Adresse gerne zur Verfügung: ernaehrung@vz-bln.de
Termine und Workshops
Aktuelle Termine und Workshops rund um die Themen nachhaltige Ernährung und Lebensmittelwertschätzung finden Sie in unserer Terminübersicht.
BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen
Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?
2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.