Frage
Ich habe für meinen Haushaltsstrom einen Doppeltarifzähler (Tag/Nacht)und habe zu einem neuen Anbieter gewechselt. Von Anfang an habe ich beide Zähler und auch HT/NT angegeben. Nun habe ich gekündigt und der Bonus wird mir verweigert, weil es für solche Zähler einen Belieferungsvorbehalt in den AGB gibt. Eventuell sollen mir nun sogar auch noch extra Kosten für meinen Stromverbrauch in Rechnung gestellt werden. Davon wusste ich nichts. Wäre es nicht Aufgabe des Versorgers gewesen, dann von Anfang an den Vertragsschluss abzulehnen oder mir unter anderen Bedingungen anzubieten?
Antwort
Die Tarife HAT/NT werden praktisch ausschließlich von den lokalen Grundversorgern angeboten. Bei ca. 1.089 Stromanbietern in Deutschland ist die Konkurrenz im Wettbewerb groß. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn Ihr Stromanbieter Sie bei Vertragsabschluss darauf hingewiesen hätte, dass gesonderte Tarife für HT/NT nicht angeboten werden, eine Verpflichtung hierzu ist nicht ersichtlich. Im Rahmen des Anbieterwechsels ist Ihnen ein Preis für die Kilowattstunde, ein Grundpreis, die Höhe des Bonus und eventuell ein Neukundenrabatt sowie die Laufzeit genannt worden. Wenn Sie diese Vereinbarungen akzeptiert haben ist ein Vertrag zustande gekommen. Eine einseitige Abweichung, etwa durch Nichtgewährung des Bonus, oder Berechnung von "extra Kosten" müssen Sie nicht akzeptieren.