Erhalten Hartz IV - Empfänger Zuschüsse für die Heizkosten?

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Erhalten Hartz IV - Empfänger Zuschüsse für die Heizkosten?
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Frage

Erhalten Hartz IV - Empfänger einen Extra-Betrag für die Heizkosten oder sind die Heizkosten im Grundbetrag enthalten?

 

Antwort

 

Neben dem Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts stehen Ihnen die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung zu, soweit diese angemessen sind (§ 22 Abs. 1 SGB II). Die Angemessenheit richtet sich bei der Unterkunft nach Größe und Preis der Wohnung, so gilt die Faustregel von etwa 45m² bis 50 m² für eine Einzelperson und ca. 60 m² für Paare.

Für die Heizkosten in Mietwohnungen kommt es auf die vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter an, also auf die neben der Kaltmiete geschuldeten monatlichen Abschläge an Heizkosten-vorauszahlungen. Hierzu gehören weitere Kosten, die sich aus der jährlichen Heizkosten-abrechnung des Vermieters ergeben. Gleiches gilt für die Betriebskosten. Für den Fall, dass die Heizkosten nicht mit der Miete an den Vermieter zu zahlen sind, sondern z.B. ein Vertrag mit einem Gasanbieter besteht, werden diese Kosten ebenfalls übernommen.

Bei der Prüfung, ob Heizkosten angemessen sind, wird der "Bundesweite Heizspiegel" herangezogen, der seit 2005 jährlich veröffentlicht wird (www.heizspiegel.de). Danach ergeben sich Vergleichswerte für öl-, erdgas- und fernwärmebeheizte Wohnungen. Das bedeutet, dass eklatant kostspieliges oder unwirtschaftliches Heizen vom Grundsicherungsträger nicht finanziert wird.

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