Nachzahlung wegen falschen Zählerstand?

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Nachzahlung wegen falschen Zählerstand?
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Frage

Ich habe bei meinen alten Stromanbieter Vattenfall leider vergessen nach der Schlussrechnung im November 2011 den Zählerstand durch zu geben. Somit wurde er geschätzt. Da ich an meinen Zählerstand nicht ohne den Hauswart ran komme und der nicht hier mit im Haus wohnt ist es oft schwer da ran zu kommen. Seit Dezember 2014 bin ich bei lekkerstrom und die haben den geschätzten Zählerstand übernommen.(haben aber auch nicht danach gefragt) Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen wo angezeigt wird das ich 366,30€ nachzahlen soll weil ich angeblich in den letzten 3 Monaten einen Stromverbrauch von 2.200,40 kWh in 72 Tagen hatte. Bei Vattenfall hatte ich einen Verbrauch von 846 kWh in 290 Tagen. Wir sind 2 Erwachsene und zwei Kinder die grade mal 1 und 4 Jahre alt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir so viel verbraucht haben weil wir sehr darauf achten das alle Lichter und Steckdosenanschlüsse aus gemacht werden. Außerdem leben wir beide leider von Arbeitslosengeld 2 und verfügen nicht über so viel Geld. Was kann ich jetzt tun?

Gibt es noch einen Ausweg?

 

Antwort

 

Nach Ihrer Darstellung ist davon auszugehen, dass die Vattenfall Europe Sales GmbH den Zählerstand in der Schlussrechnung Dezember 2014 offensichtlich zu niedrig geschätzt hat. Bei einem Verbrauch von insgesamt 3.046,40 kWh in 362 Tagen ergibt sich in einem Kalenderjahr ein Verbrauch von rd. 3.070 kWh. Damit liegen Sie im vergleichbaren Bereich des Stromverbrauchs für einen Zweipersonenhaushalt mit zwei Kindern.

Eine Schätzung des Stromzählers ist grundsätzlich zulässig, wenn der Ableser keinen Zutritt zum Zähler bekommt oder der Verbraucher eine Selbstablesung nicht vorgenommen hat (§ 11 Abs. 3 StromGVV). Sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten. Einerseits könnten Sie der Schlussrechnung Ihres alten Anbieters widersprechen und anhand eines Ablesewertes den Zählerstand rechnerisch auf den Zeitpunkt des Wechsels er-mitteln. Das würde bedeuten, dass eine Nachzahlung an den alten Stromanbieter zu leisten wäre. Geht man davon aus, dass Ihr jetziger Stromanbieter günstigere Preise berechnet, würde im Ergebnis eine höhere Nachzahlung als 366,30 € herauskommen. Daher ist es in Ihrer Situation wirtschaftlicher, wenn Sie es bei den geschätzten Werten belassen. Unabhängig davon ist es angebracht, den Zählerstand persönlich abzulesen. Ihre Hausverwaltung ist verpflichtet, Ihnen den Zugang zu Ihrem Zähler zu ermöglichen.

Hinsichtlich des Nachzahlungsbetrages sollten Sie möglichst zeitnah bei Ihrem Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Kosten stellen mit der entsprechenden Begründung. Es kann entweder ein rückzahlungsfreier Zuschuss gewährt werden oder ein Darlehen. Auf jeden Fall sollten Sie Kontakt zu Ihrem jetzigen Stromanbieter aufnehmen, Ihre Situation schildern und mitteilen, dass Sie wegen der Übernahme der Kosten mit dem Jobcenter verhandeln und vorsorglich bis zur Entscheidung zinslose Stundung beantragen.

Für den Fall, dass Sie jährlich wesentlich weniger Strom als 3.070 kWh verbrauchen, könnten Sie eine Stromzählerprüfung veranlassen. Das kostet zunächst ca. 180,-- €, die von Ihnen zu bezahlen sind. Stellt sich heraus, dass das Gerät den Verbrauch nicht korrekt anzeigt, würden Sie diese Kosten erstattet bekommen. Weiterhin wären auch die Rechnungen zu korrigieren, die noch nicht verjährt sind. Anhand von Ablesewerten des neuen Stromzählers würde der Verbrauch für die Vergangenheit neu berechnet.

Justitia Gericht Urteil Recht

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