Anteilige Stromkosten beim Wohnungswechsel?

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Anteilige Stromkosten beim Wohnungswechsel?
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Frage

Wie werden bei Wohnungswechsel die Heizkosten zwischen dem Vor- und dem derzeitigen Mieter anteilig berechnet?

Im vorliegenden Fall erfolgte z.B. ein Eigentümerwechsel zum 1. April. Der alte Eigentümer wohnte bis Ende März in der Wohnung, der neue Eigentümer renovierte die Wohnung und zog erst im darauffolgenden Jahr in die Wohnung ein. Zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels wurde der Zähler nicht 'offiziell' abgelesen.

 

Antwort

 

Wenn der Zähler beim Mieter bzw. Eigentümerwechsel nicht abgelesen worden ist, bleibt nur noch eine Schätzung. Der bisherige Mieter/Eigentümer wird seinen Stromvertrag gekündigt haben. Dieser Endzählerstand wäre bei Neuvermietung maßgeblich. Wenn die Wohnung zuvor wegen Renovierungsarbeiten leer stand hat der Eigentümer die Stromkosten bis zum Einzug des neuen Mieters zu tragen.

Für den Bereich der Heizkosten ist eine Zwischenablesung erforderlich, oder die gesamten Jahresheizkosten werden anteilig nach Nutzen-Lastenwechsel aufgeteilt.

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