Anteilige Stromkosten beim Wohnungswechsel?

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Anteilige Stromkosten beim Wohnungswechsel?
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Frage

Wie werden bei Wohnungswechsel die Heizkosten zwischen dem Vor- und dem derzeitigen Mieter anteilig berechnet?

Im vorliegenden Fall erfolgte z.B. ein Eigentümerwechsel zum 1. April. Der alte Eigentümer wohnte bis Ende März in der Wohnung, der neue Eigentümer renovierte die Wohnung und zog erst im darauffolgenden Jahr in die Wohnung ein. Zum Zeitpunkt des Eigentümerwechsels wurde der Zähler nicht 'offiziell' abgelesen.

 

Antwort

 

Wenn der Zähler beim Mieter bzw. Eigentümerwechsel nicht abgelesen worden ist, bleibt nur noch eine Schätzung. Der bisherige Mieter/Eigentümer wird seinen Stromvertrag gekündigt haben. Dieser Endzählerstand wäre bei Neuvermietung maßgeblich. Wenn die Wohnung zuvor wegen Renovierungsarbeiten leer stand hat der Eigentümer die Stromkosten bis zum Einzug des neuen Mieters zu tragen.

Für den Bereich der Heizkosten ist eine Zwischenablesung erforderlich, oder die gesamten Jahresheizkosten werden anteilig nach Nutzen-Lastenwechsel aufgeteilt.

Musterfeststellungsklage gegen Kreissparkasse Stendal

Die Kreissparkasse Stendal hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Deshalb klagt der vzbv für die Kund:innen der Sparkasse Klage. Kunden:innen sollen ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
Illustration einer Frau mit erhobenem Zeigefinger neben einem Smartphone, das ein Medikamentenbehälter zeigt. Ein Pfeil führt vom Bildschirm zu einem Glas mit ähnlichen Pillen, das mit dem roten Stempel "FAKE" markiert ist. Auf der rechten Seite steht in einem roten Balken das Wort "WARNUNG".

Warnung: Gesundheitswerbung für Mania Concept - Energy Pearls

Mehrere Verbraucher:innen haben der Verbraucherzentrale NRW die irreführende Werbung zu angeblich heilenden Glasperlen gemeldet. Die Gesundheitsversprechen für „Energy Pearls“ sind aus wissenschaftlicher Sicht nicht haltbar.