Frage
Wer trägt die Beweislast für den Strom-Zählerstand zu dem Zeitpunkt, wenn ich in eine neue Mietwohnung umziehe? Trägt diese der Stromversorger oder der (Neu-)Mieter und wie kann der der Zählerstand "beweissicher" festgehalten werden?
Antwort
Eine Beweislastverteilung über die Höhe des Zählerstandes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da der Grundversorger berechtigt ist, den Zählerstand zu schätzen wenn dem Ableser der Zutritt verwehrt wird oder der Kunde den Wert nicht abliest, ist es in Ihrem Interesse, bei Einzug in die neue Wohnung die Ablesung vorzunehmen. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Es könnte sein, dass Ihr Vormieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat und in Ihrer Stromrechnung ein niedrigerer Zählerstand angegeben ist als bei Einzug. Beweissicher ist in diesem Fall das Wohnungsübergabeprotokoll, die Selbstablesung mit Zeugen oder ein Foto.