Wer trägt die Beweislast für den Strom-Zählerstand zu dem Zeitpunkt, wenn ich in eine neue Mietwohnung umziehe?

Stand:
Wer trägt die Beweislast für den Strom-Zählerstand zu dem Zeitpunkt, wenn ich in eine neue Mietwohnung umziehe?
Off

Frage

 

Wer trägt die Beweislast für den Strom-Zählerstand zu dem Zeitpunkt, wenn ich in eine neue Mietwohnung umziehe? Trägt diese der Stromversorger oder der (Neu-)Mieter und wie kann der der Zählerstand "beweissicher" festgehalten werden?

 

Antwort

 

Eine Beweislastverteilung über die Höhe des Zählerstandes ist gesetzlich nicht vorgesehen. Da der Grundversorger berechtigt ist, den Zählerstand zu schätzen wenn dem Ableser der Zutritt verwehrt wird oder der Kunde den Wert nicht abliest, ist es in Ihrem Interesse, bei Einzug in die neue Wohnung die Ablesung vorzunehmen. In der Regel wird der Zählerstand bei Übergabe der Wohnung in einem Übergabeprotokoll festgehalten. Es könnte sein, dass Ihr Vormieter seine Rechnungen nicht bezahlt hat und in Ihrer Stromrechnung ein niedrigerer Zählerstand angegeben ist als bei Einzug. Beweissicher ist in diesem Fall das Wohnungsübergabeprotokoll, die Selbstablesung mit Zeugen oder ein Foto.

Was kostet eine Photovoltaikanlage?

Wenn Sie eine Solarstromanlage anschaffen möchten, sollten Sie mehrere Angebote vergleichen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Gegenüber der österreichischen Tochtergesellschaft erließ die Aufsicht zum Schutz der Verbraucherinteressen Maßnahmen.
Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.