DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

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Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
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Wovor warnen wir?

 

Der Verbraucherzentrale Niedersachsen liegen Fälle vor, in denen die Bestellungen im Online-Shop DefShop im Dezember 2024 oder im Januar 2025 erfolgten. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Lieferung meldeten die Betroffenen über das Retourenportal die Rücksendung an und schickten die Waren zurück. Auf ihr Geld warten sie jedoch immer noch.

Aus den Einlieferungsbelegen, die der Verbraucherzentrale Niedersachsen vorliegen, geht hervor, dass die Retouren bei DefShop angekommen sind. 

Einige Betroffene berichteten, dass DefShop nicht auf Kontaktversuche per E-Mail, WhatsApp oder Telefon reagierte. Andere erhielten standardisierte E-Mails vom Kundenservice, in denen wiederholt um Geduld bei der Bearbeitung der Retoure gebeten wird. In einem weiteren Fall bestätigte der Shop einer Verbraucherin telefonisch sowie per E-Mail den Eingang der Retoure. 

Das sind Ihre Rechte:

  • Wenn Sie einen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist widerrufen, muss der Händler 14 Tage nach Eingang des Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten.
  • Verweigern darf er die Rückerstattung nur, bis er die Waren zurückerhalten hat oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Als Nachweis reicht in der Regel der Einlieferungsbeleg.
  • Erfolgt trotz allem keine Rückerstattung, gerät der Händler in Zahlungsverzug. 

 

Icon Informationen

Was können Sie tun?

 
  • Dokumentieren Sie mit Fotos oder Videos, wie Sie die unversehrte Ware ins Paket legen und verschließen. Lassen Sie eine weitere Person diesen Vorgang bezeugen. Nutzen Sie in jedem Fall die Sendungsverfolgung. Bewahren Sie den Einlieferungsbeleg auf. Denn: Im Streitfall müssen Sie die ordnungsgemäße Retoure beweisen können.
  • Fordern Sie den Händler auf, Ihnen das Geld zurückzuerstatten. Setzen Sie dafür eine Frist von 14 Tagen. Fügen Sie, wenn möglich, eine Kopie des Einsendebelegs bei.
  • Lassen Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale beraten, sollten Sie weiterhin Probleme mit dem Shop haben.

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