Bolt erfolgreich abgemahnt

Pressemitteilung vom 09. Juli 2026

Keine Haftung für nicht verursachte Schäden

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Anbietern gehören selten zur Lieblingslektüre von Verbraucher*innen. Wie folgenreich das sein kann, zeigte sich kürzlich bei Dienstleister Bolt, der Mieter*innen von Fahrzeugen pauschal für alle Schäden haftbar machen wollte – auch für die nicht von ihnen verursachten. Die Verbraucherzentrale mahnte die entsprechende Klausel ab und erwirkte eine Unterlassungserklärung.

In den AGB des Dienstleisters war zu lesen, dass der Benutzer für alle Schäden haftet, „die am Kraftfahrzeug entstehen und durch den Benutzer, Bolt oder einen Dritten oder deren Eigentum schuldhaft während der Nutzungsdauer, oder während sich das Kraftfahrzeug im Besitz oder unter der Kontrolle des Benutzers befindet, verursacht werden…“

Haftung nur bei Fehlverhalten des Mieters

Die Verbraucherzentrale mahnte die Klausel umgehend ab. „Es gilt der Grundgedanke aus § 276 BGB, der eine Haftung grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Schuldners selbst vorsieht“, sagt Claudia Both, Fachgebietsleiterin Verbandsklage bei der Verbraucherzentrale Berlin. Eine verschuldensunabhängige Haftung ist nicht vorgesehen. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung erkennt Bolt sein Fehlverhalten an und verpflichtet sich, die beanstandete Klausel nicht mehr zu verwenden. Die Verbraucherzentrale Berlin leistet mit dem Instrument der Abmahnung einen Beitrag dazu, dass die Rechtssicherheit für die Kund*innen wieder hergestellt wird.

Kleingedrucktes gründlich lesen

Auch wenn viele den zeitlichen Aufwand scheuen, empfiehlt Claudia Both Verbraucher*innen, ihn zum eigenen Schutz in Kauf zu nehmen: „Bevor sie Verträge eingehen, sollten Verbraucher*innen die AGB eines Anbieters lesen und dabei auch auf Formulierungen achten, die die Haftung des Unternehmens für Schäden komplett oder sehr weitgehend ausschließen oder komplett auf die Verbraucher*innen abwälzen. Solche Klauseln könnten unwirksam sein. Forderungen, die mit einer solchen Klausel argumentieren, wären unbegründet. Im Zweifelsfall sollten sich Verbraucher*innen rechtlich beraten lassen.

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