Musterfeststellungsklage gegen die Berliner Sparkasse und die Sparkasse KölnBonn |
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen die obengenannten Banken Musterfeststellungsklage eingereicht, da diese sich bislang weigern, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Wenn auch Sie davon betroffen sind, können Sie sich der Klage gegen Sparkasse KölnBonn anschließen. Seit dem 21. November 2023 ist die Anmeldung im Klageregister für die Klage gegen die Berliner Sparkasse nicht mehr möglich. Das Berliner Kammergericht erklärte am 27. März 2024 die einseitigen Gebührenerhöhungen der Berliner Sparkasse seit dem Jahr 2016 für unwirksam. vzbv und Sparkasse können das Urteil vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen. Wann der BGH urteilt, können wir nicht voraussagen. Das Verfahren gegen die Sparkasse Köln-Bonn ruht, das Register ist weiterhin geöffnet. Weitere Informationen zu den Klagen und die Möglichkeit sich für einen Newsalert anzumelden finden Sie hier: |