Buchtitel "Behinderung und Teilhabe": Pressematerial

Trotz Behinderung mitten im Leben
Ratgeber zeigt Wege zu Selbstbestimmung und Teilhabe
Off

Titelbild des Ratgebers Behinderung und TeilhabeViele meinen, Menschen mit Behinderung seien Rollstuhlfahrer, Blinde oder Personen mit angeborenen Einschränkungen. Doch die Formen sind vielseitig – und es kann jeden und jede treffen. Meist sind Handicaps bleibende Folgen von Krankheiten und oft gar nicht sichtbar. Der aktualisierte Ratgeber der Verbraucherzentrale „Behinderung und Teilhabe“ gibt einen Überblick über Leistungen und Rechte im komplexen „Behindertenrecht“. Er bietet Orientierung, welche Rechte Betroffene im Arbeitsleben haben und wie gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert wird.

Ein wesentlicher Aspekt für Teilhabe von Menschen mit Behinderungen ist die berufliche Eingliederung. Hilfen kommen sowohl für Arbeitgeber:innen wie Arbeitnehmer:innen in Betracht. Das Buch informiert über die vielfältigen Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe, den besonderen Kündigungsschutz, die Aufgaben des Integrationsamts und Pflichten von Arbeitgebern. Der Ratgeber zeigt, welche Angebote Inklusion befördern, wie „personenzentrierte“ Hilfen hierbei individuell passende Lösungen bieten. Auch spezielle Maßnahmen für Kinder und Jugendliche werden vorgestellt. Ein umfassender Serviceteil mit Links, Literatur und wichtigen Adressen weist den Weg, um die vielfältigen Aspekte des Behindertenrechts vertiefen zu können.

Der Ratgeber „Behinderung und Teilhabe. Alle Leistungen und Rechte“ hat 176 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter https://shop.verbraucherzentrale.de/ oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch im Buchhandel erhältlich.

Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH-Urteil gegen Parship: Vertragsverlängerungen teilweise unwirksam

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat über die Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) und eine Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale Brandenburg gegen die Online-Partnervermittlung entschieden. Automatische Verlängerungen von Sechs-Monats-Verträgen waren unwirksam. Betroffenen stehen Rückzahlungen zu.
Person mit Mobiltelefon in der Hand

BGH ebnet Weg für Erstattungen nach Sammelklage gegen Parship

Der vzbv hatte mit einer Sammelklage automatische Vertragsverlängerungen von Parship angegriffen. Der Bundesgerichtshof hat die Verlängerungen teilweise für unwirksam erklärt. Verbraucher:innen können Rückzahlungen verlangen. Ein fristloses Kündigungsrecht hat das Gericht nicht anerkannt.
Das neue Logo der Verbraucherzentrale

Ein neuer Look für die Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentralen setzen sich tagtäglich für Ihre Rechte ein: mit unabhängiger Beratung, verlässlichen Informationen und einem klaren Ziel – Ihre Interessen zu schützen. Damit Sie uns noch leichter finden und überall direkt erkennen, treten wir seit Mitte Juli 2025 in einem neuen Look auf.