Buchtitel "Erbengemeinschaft": Pressematerial

Streit um den Nachlass
 - Rechte in der Erbengemeinschaft
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Titelbild des Ratgebers "Erbengemeinschaft"Nur 20 Prozent der Deutschen bestimmen per Testament, wer nach ihrem Tod ihr Vermögen erbt. In den meisten Fällen tritt die gesetzliche Erbfolge ein – und das führt nicht selten zu Missgunst und Konflikten unter den Erben. Welche Regelungen bei der Teilung und Verwaltung des Nachlasses greifen und wie typische Schwierigkeiten bewältigt werden können, zeigt der Ratgeber „Erbengemeinschaft“ der Verbraucherzentrale NRW.
Anhand eines fiktiven Falls führt das Buch durch die Vorgänge und Fallstricke auf dem Weg zur Nachlassteilung. Fachbegriffe und Vorschriften werden durch das durchgängig verwendete Beispiel anschaulich gemacht. Der Leser erfährt, wann einzelne Erben auf ihre Rechte pochen können, und in welchen Fällen einvernehmliche Lösungen sinnvoll oder nötig sind. Erblasser finden Tipps, wie sie mit einer gut durchdachten Regelung Streit von vornherein vermeiden.


Der Ratgeber kostet 11,90 Euro.

Bestellmöglichkeiten:
Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555. Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Hinweis an die Redaktionen:
Rezensionsexemplare/Anfragen unter Tel. 02 11 / 38 09-363, oder Fax 02 11 / 38 09-235, oder E-Mail publikationen@verbraucherzentrale.nrw

Eine ältere Dame fährt im Treppenhauf mit einem Treppenlift

BGH-Urteil: Widerrufsrecht gilt auch bei Montage von Treppenliften

Auch die Montage von Treppenliften können Kund:innen widerrufen. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg am 20. Oktober 2021 recht gegeben. Die oft teuren Verträge lassen sich mit bestimmten Fristen rückgängig machen.
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Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

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Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.