Geschirr aus Bioplastik – Sicherheit bei der Verwendung?

Pressemitteilung vom
Verbraucherzentralen nehmen Brotdosen, Geschirr und Besteck aus nachwachsenden Rohstoffen ins Visier
Besteck und Verpackungen aus verschiedenen Materialien

Das Wichtigste in Kürze:

  • Manche Küchengegenstände geben Schadstoffe ab
  • Marktcheck der Verbraucherzentrale deckt nicht gesetzeskonforme Produkte auf
  • Nachhaltigkeitsversprechen häufig verwirrend für Verbraucher*innen
     

Trinkflaschen, Geschirr, Brettchen und Besteck sind für den Lebensmittelkontakt gemacht. Bestimmte Materialmischungen oder ein fehlerhafter Gebrauch begünstigen jedoch, dass die Küchengegenstände Schadstoffe abgeben. Diese können dann auf das Essen übergehen. In einem bundesweiten Marktcheck untersuchten die Verbraucherzentralen 48 Küchenutensilien, die aus oder mit nachwachsenden Rohstoffen wie Bambus, Rohrzucker oder Holzfasern hergestellt wurden. Das Ergebnis: Einige dieser Produkte dürften aufgrund ihrer Zusammensetzung gar nicht im Handel sein, während bei anderen wichtige Informationen für eine sichere Verwendung fehlten.

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Gefährliche Materialmischungen

Die Ergebnisse des Marktchecks zeigen, dass unterschiedlichste Materialien und Rohstoffe zur Herstellung von Küchenutensilien zum Einsatz kamen. Allgemeine Angaben wie „pflanzliche Rohstoffe” oder „Bioplastik” wurden meist ergänzt. Genannt wurden zum Beispiel Rohstoffe wie „Bambus” oder „Weizenstroh”. Die vollständige Zusammensetzung blieb jedoch häufig unklar. „Damit Verbraucher*innen wissen, womit sie es konkret zu tun haben, muss gesetzlich festgeschrieben werden, dass die verwendeten Materialien und Rohstoffe klar benannt werden und nicht nur unspezifische Worthülsen wie „pflanzenbasiert“ oder „Bioplastik“ genannt werden”, fordert Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. 

Bei vier Produkten gehen die Verbraucherzentralen aufgrund der Materialangaben davon aus, dass diese nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprachen. Bei einigen waren einem Kunststoff als Füllstoff Bambusfasern beigemischt. „Diese Materialmischungen sind dafür bekannt, schädliche Stoffe an die Lebensmittel, die mit ihnen in Kontakt kommen, abzugeben“, erklärt Schautz. Die Gefahr besteht besonders dann, wenn zum Beispiel aufgrund mangelnder Kennzeichnung zu heiße Lebensmittel eingefüllt werden oder das Geschirr zu heiß gespült wird.

Weitere fünf Gegenstände enthielten Kunststoffgemische mit Holzmehlen oder -fasern. Auch diese werden nach einer gesetzlichen Übergangsfrist nicht mehr erlaubt sein. Grund dafür ist laut der Europäischen Kommission, dass zu wenig Informationen für eine sichere Verwendung zur Verfügung stehen. „Dass wir so viele dieser Produkte gefunden haben, ist bedenklich”, erklärt Schautz. „Die Lebensmittelüberwachung muss auch zukünftig genau hinschauen und nicht gesetzeskonforme Produkte konsequent aus dem Handel nehmen”, bekräftigt Schautz weiter.

Zu wenige Verwendungshinweise direkt auf dem Produkt

Fast alle Küchenutensilien trugen zumindest auf der Verpackung Verwendungshinweise, etwa zur Reinigung in der Spülmaschine oder zum Einsatz in der Mikrowelle. Lediglich bei zwei Produkten fehlten diese Angaben gänzlich. Schautz ergänzt: „Kritisch sehen wir es aber auch, wenn sich diese wichtigen Informationen ausschließlich auf der Verpackung befinden. Denn diese landet nach dem Kauf meist im Müll und die Informationen gehen verloren. Hier fehlen klare rechtliche Vorgaben“. Zudem sind die vielen unterschiedlichen Symbole für ein und dieselbe Aussage problematisch. Einigen Symbolen mangelt es an Aussagekraft oder Lesbarkeit. „Eine Vorgabe vom Gesetzgeber zur Verwendung einheitlicher Piktogramme wäre hier wünschenswert“, so Schautz.

Nachhaltigkeit als Verkaufsargument

Bei einigen Verbraucher*innen hat gerade der Nachhaltigkeitsaspekt eine kaufentscheidende Bedeutung. Die Mehrheit der Produkte warb mit Nachhaltigkeitsversprechen. Begriffe wie „biobasiert", „umweltfreundlich", „wiederverwendbar” oder „nachhaltig” wurden werbewirksam eingesetzt. Diese Begriffe sind jedoch überwiegend nicht rechtlich definiert. Ohne eine rechtliche Grundlage oder weiterführende Informationen können diese Angaben Verbraucher*innen eher verwirren, anstatt Transparenz zu schaffen. „Um überzogene Nachhaltigkeitsaussagen zu verhindern und Irreführungen der Verbraucher*innen zu vermeiden, müssen Vorgaben zur Nachhaltigkeitswerbung schnellstmöglich im nationalen Recht verankert werden”, fordert Schautz.

Hintergrund

In Rahmen eines bundesweiten Marktchecks im April und Mai 2024 erfassten die Verbraucherzentralen stichprobenartig 48 Küchenutensilien. Voraussetzung war, dass die Produkte laut Packungsangabe unter Verwendung nachwachsender Rohstoffe hergestellt wurden. Im Fokus des Marktchecks standen die Untersuchung der Kennzeichnung der verwendeten Rohstoffe und Materialien sowie die Angaben von Verwendungshinweisen. Auch Werbeaussagen zur Nachhaltigkeit wurden erfasst und ausgewertet.

Den vollständigen Bericht zum Marktcheck sowie weiterführende Informationen finden Interessierte auf dieser Seite.

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