Matratzenreinigung gewinnen – Geld verlieren

Pressemitteilung vom
Vorsicht vor kostenlosen Gutscheinen
Vertreter klopft an eine Wohnungtür

Das Wichtigste in Kürze:

  • Verträge an der Haustür vermeiden
  • Keine Vertreter*innen zur Matratzenreinigung einlassen
  • Nichts unter Druck unterschreiben
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Ein gewonnener Gutschein über eine kostenlose Matratzenreinigung endete für eine Verbraucherin in einem Haustürgeschäft über eine Matratze zum Preis von 4.695 €. Wie Verbraucher*innen sich schützen können, weiß die Verbraucherzentrale.

Mit der Aussicht, sich auf einer frisch gereinigten Matratze aufs Ohr legen zu können, wurde sie übers Ohr gehauen.

Drohung mit Meldung beim Gesundheitsamt

„Verbraucher*innen sollten skeptisch sein, wenn sie in einem Einkaufszentrum an einem Los-Stand einen Gutschein über eine Matratzenreinigung gewinnen. Die Matratzenreinigung könnte als Vorwand genutzt werden, Verbraucher*innen im Rahmen eines Haustürgeschäfts zu teuren Verträgen über einen Matratzenkauf zu drängen“, warnt Christopher Noffke, Jurist bei der Verbraucherzentrale Berlin.

In einem der Verbraucherzentrale bekannten Fall hatte eine Verbraucherin eine Matratzenreinigung „gewonnen“.  Bei der Matratzenreinigung in ihrer Wohnung behauptete der Haustürvertreter dann, die Matratze sei derart mit Hausstaub, Milben und Schimmel belastet, dass er den Fall eigentlich an das Gesundheitsamt melden müsse – so die Schilderung der Verbraucherin. Es könnte sein, dass die Wohnung gesperrt werde und sie ausziehen müsse, bis das Problem behoben sei.

Achtung bei (vermeintlicher) Sonderanfertigung

Völlig überrumpelt unterzeichnete die Verbraucherin schließlich einen Kaufvertrag über eine neue Matratze mit einer Standardgröße 90 x 200 cm zu einem Kaufpreis in Höhe von 4.695,00 €. Dem Kaufvertrag beigefügt war ein „Anfertigungsbogen“, in den der Haustürvertreter unter anderem Gewicht und Körpermaße der Verbraucherin eingetragen hatte. Der „Anfertigungsbogen“ wurde mit dem Hinweis versehen: „Sonderanfertigung, daher kein Widerrufsrecht nach Unterschrift. Hiermit bestätige ich, dass die oben genannten Angaben richtig sind und ich über die Ausnahmen vom Widerrufsrecht belehrt worden bin...“

Darauf berief sich der Verkäufer, als die Verbraucherin vier Tage später den Widerruf erklärte und weigerte sich, den Vertrag rückgängig zu machen

Für einen Ausschluss des Widerrufsrechts ist der Verkäufer allerdings beweisbelastet dafür, dass es sich bei der Matratze tatsächlich um eine Maßanfertigung handelt und die Matratze derart durch etwaige Kundenwünsche individualisiert ist, dass die Matratze für den Verkäufer im Falle einer Rücknahme/ einer Rückabwicklung des Vertrages wirtschaftlich wertlos wäre. Grund: Er könnte die Matratze wegen der Individualisierung nicht mehr oder nur noch mit erheblichen Schwierigkeiten oder Preisnachlässen weiterverkaufen. 

Haustürgeschäfte vermeiden

Ein solcher Streit lässt sich vermeiden, wenn Haustürvertreter nicht in die Wohnung gelassen werden. „Verbraucher*innen sollten sich nicht drängen lassen, teure Verträge zu unterzeichnen, bei denen laut Verkäufer eine Matratze auf Maß hergestellt wird. Im Zweifel sollte das Verkaufsgespräch umgehend abgebrochen und kein Vertrag unterschrieben werden“, so Noffke.

Weitere Informationen

Informationen zu den Beratungsthemen und -zeiten der Verbraucherzentrale Berlin finden Ratsuchende unter www.vz-bln.de/beratung-be.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.