Falsche Versprechen zur Wärmedämmung sind weiterhin im Umlauf

Pressemitteilung vom 28. Mai 2026

Energieberatung der Verbraucherzentrale klärt über irreführende Aussagen auf

Das Wichtigste in Kürze:

  • Pauschale Energieeinsparversprechen unseriös
  • Förderung prüfen
  • Beraten lassen

Rund um energetische Sanierungen von Gebäuden kursieren weiterhin falsche Annahmen und überzogene Werbeversprechen. Sie verunsichern Verbraucher*innen und können zu teuren Fehlentscheidungen führen. Ane Esdohr, Projektkoordinatorin Energie von der Verbraucherzentrale Berlin, zeigt, welche irreführenden Aussagen immer wieder wirksame und sinnvoll geplante Wärmedämmmaßnahmen verhindern.

Werbe-Mythos 1: „Dämmung spart stets 50 Prozent Energie“

Pauschale Einsparversprechen sind nicht seriös. Wie viel Energie durch Dämmmaßnahmen eingespart werden kann, hängt unter anderem von der Bauweise, vom Gebäudezustand, dem Heizsystem und dem Nutzerverhalten ab. Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind fachlich nicht belastbar. Die Einsparung kann aber vorab rechnerisch ermittelt werden.

Seriöse Einsparnachweise erfordern fachkundige Berechnungen oder praxisnahe Messungen. Allgemeingültige Prozentangaben ohne Bezug auf ein konkretes Gebäude sind daher irreführend.

Werbe-Mythos 2: „Beschichtung oder Anstrich ersetzen eine Wärmedämmung“ 

Eine nachträgliche wirksame Wärmedämmung setzt Baustoffe mit nachgewiesen niedriger Wärmeleitfähigkeit und einer definierten Dämmdicke voraus. Typische Dämmstoffe bestehen zum Beispiel aus mineralischen oder organischen Fasern, mineralisch porösen Materialien oder geschäumten Kunststoffen, wobei sich die Materialien je nach Einsatzgebiet unterschiedlich gut eignen.

Dünne Beschichtungen, Fassadenanstriche oder lediglich Folien erfüllen diese Funktion nicht. Sie ersetzen weder eine fachgerecht ausgeführte Dämmung noch erzielen sie vergleichbare Energieeinsparungen. Gegenteilige Behauptungen, die solche Produkte als vollständigen Ersatz für eine Dämmung darstellen, sind fachlich falsch und nicht seriös nachgewiesen. 

Werbe-Mythos 3: „Wenn Förderung möglich ist, wird es schon sinnvoll sein“

Für die finanzielle Förderung energetischer Sanierungen gelten klare Anforderungen. Für nachträgliche Wärmedämmungen wird bei der Dämmwirkung gefordert einen bestimmten Grenzwert des Wärmeverlusts nicht zu überschreiten. Eine gute Wärmedämmung hält diese Anforderung ein. Mit lediglich einem Anstrich etwa ist das praktisch ausgeschlossen, auch dann, wenn Hersteller mit der Förderung werben.

Gefördert werden nachträgliche Wärmedämmungen unter anderem mit Zuschüssen und günstigen Darlehen durch die Programme der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie durch Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen. Alle Förderprogramme setzen klare technische Mindestanforderungen voraus. 

Nicht jedes Produkt wird förderfähig, nur weil es als innovativ beworben wird. Das Wort „Förderung“ klingt nach Sicherheit, ist aber kein Qualitätssiegel. Pauschale Hinweise auf mögliche Zuschüsse sind missverständlich, wenn sie die technischen Anforderungen verschweigen. Das betrifft insbesondere Produkte oder Systeme, die keine anerkannte Dämmwirkung im Sinne der Förderprogramme nachweisen können. Für Eigentümer*innen gilt deshalb: Erst prüfen lassen, dann beauftragen. 

Ane Esdohr fasst zusammen, warum Verbraucher*innen bei der energetischen Sanierung auf nachvollziehbare Grundlagen setzen sollten:

„Manche Werbeversprechen zur Dämmung klingen so bequem, dass man sie gern glauben möchte: einmal streichen, fertig gedämmt, Heizkosten runter, Förderung dazu. Leider funktioniert Bauphysik nicht nach Wunschzettel. Eine wirksame Dämmung erkennt man nicht am Werbeslogan, sondern am Nachweis; also daran, was am konkreten Gebäude tatsächlich erreicht wird. Wer hohe Einsparungen oder Förderfähigkeit verspricht, muss belastbare Werte liefern, nicht nur schöne Worte.“

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.