Fordern ohne Erlaubnis

Pressemitteilung vom 14. Juli 2026

Control & Collect AG verfolgt Forderungen gegen angebliche Falschparker*innen ohne Inkassoerlaubnis

Beschwerden über Inkassoschreiben oder zu überhöhten Inkassokosten sind bei der Verbraucherzentrale an der Tagesordnung. Nun sieht sie sich zudem mit einer Häufung gefälschter Inkassoschreiben konfrontiert. Ein Anbieter fällt besonders auf. 

Wer ein Inkassoschreiben erhält, sollte sich drei zentrale Fragen stellen: Ist das Schreiben echt? Sind die Forderungen zulässig und ist die Höhe der Inkassokosten angemessen?

Ist das Schreiben echt?

Um sicher zu gehen, ob ein Inkassoschreiben überhaupt echt ist, können sich Betroffene über die Registersuche des Bundesamtes für Justiz (BfJ) erkundigen. Sollte keine Registernummer auf dem Inkassoschreiben zu finden sein, ist das bereits ein erstes Anzeichen dafür, dass das Unternehmen keine Inkassoerlaubnis hat.

Sind die Forderungen zulässig?

Nicht alle Unternehmen, die Inkassoschreiben versenden, sind seriös. Die Control & Collect AG verfolgt im Auftrag der Parkplatzbetreiber unbezahlte Forderungen gegen Falschparker*innen auf privaten Parkplätzen, ohne über die dafür erforderliche Registrierung zu verfügen.

Das Bundesamt für Justiz hat gegenüber der Verbraucherzentrale bestätigt, dass für das Unternehmen keine Registrierung im Rechtsdienstleistungsregister vorliegt; das angegebene Aktenzeichen lässt sich keiner tatsächlichen Registrierung zuordnen. Die Inkassotätigkeiten des Unternehmens sind damit unzulässig. Zudem forderte das Unternehmen bereits Inkassokosten, die wesentlich über der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe lagen. Hinzu kommt: Trotz des Zusatzes AG findet sich im deutschen Handelsregister keine entsprechende Aktiengesellschaft. Verbraucher*innen, die ein Schreiben der Firma erhalten haben, sollten sich an die Aufsichtsbehörde, das Bundesamt für Justiz, wenden.

Ist die Höhe der Inkassokosten angemessen?

Ist das Inkassounternehmen registriert und die Hauptforderung berechtigt, stellt sich jedoch häufig noch die Frage, ob die Inkassokosten es auch sind. Die Höhe muss angemessen sein. „Durch den Einsatz von Inkassounternehmen steigen die ursprünglichen Kosten sehr schnell an. Hier gilt jedoch, dass Inkassokosten nur von Verbraucher*innen gefordert werden dürfen, wenn sie sich im Verzug befinden. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn auf eine Mahnung nicht innerhalb der angegebenen Frist reagiert wurde, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

Bei Forderungen unter 50,00 Euro dürfen Inkassounternehmen im ersten Anschreiben lediglich Inkassokosten in Höhe von 15,75 Euro zzgl. Post- und Telekommunikationspauschale von 3,15 Euro fordern. Sollte diese Forderung nicht innerhalb von 14 Tagen beglichen werden, steigen die Kosten, da sich damit auch der Aufwand für die Inkassounternehmen erhöht.

Weitere Informationen

https://www.verbraucherzentrale.de/inkasso-check-start

https://www.verbraucherzentrale-brandenburg.de/schwarzliste-inkasso

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