Glasfaser: Ranger auf Beutefang

Pressemitteilung vom 06. Oktober 2026

Beschwerdeanstieg zum Glasfaser-Direktmarketing an der Haustür

  • Vertragsschluss an der Haustür vermeiden
  • Nicht unter Druck setzen lassen
  • Widerruf erklären

Sobald es eine Neuerung auf dem Markt gibt oder eine Gesetzesänderung ansteht, entsenden die Subunternehmen der Telekommunikations- oder Stromanbieter wieder ihre Direktvermarkter an die Haustüren. Diese werden im Branchenjargon nach einer großen Firma aus dem Bereich auch oft Ranger genannt. Im Telekommunikationsbereich werden häufig Glasfaserverträge an der Haustür vertrieben. Das kommt nicht immer gut an. Derzeit mehren sich die Beschwerden darüber.

Grundsätzlich kann es zwar sinnvoll sein, einen Glasfaservertrag abzuschließen, das muss aber nicht an der Haustür geschehen. Die Gefahr, überrumpelt oder schlecht informiert zu werden, ist dort besonders groß. 

Vertragsschluss unter Druck vermeiden

„Verbraucher*innen berichten immer wieder von Situationen, in denen freundlich auftretende Vertriebsmitarbeitende mit irreführenden oder falschen Aussagen versuchen, sich Zutritt zur Wohnung zu verschaffen. Dann wollen sie möglichst schnell einen Vertragsschluss herbeiführen, in einigen Fällen auch mit Hilfe von Druck“, sagt Josephine Frindte, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin.

So wurde der Verbraucherzentrale beispielsweise von Ratsuchenden berichtet, sie sollten einen Glasfaservertrag abschließen, weil DSL abgeschafft werde. Andernfalls hätten sie künftig kein Internet mehr oder könnten nicht mehr fernsehen. Solche Aussagen sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale dazu geeignet, Verbraucher*innen unnötig unter Druck zu setzen und zu einer vorschnellen Vertragsentscheidung zu drängen. Die Abschaltung von DSL ist zwar im Rahmen der Glasfasereinführung angestrebt, aber erst nach einer Übergangsphase in einigen Jahren. Ein festes Datum dafür gibt es nicht.

Die Vertriebler*innen der Unternehmen erhalten für abgeschlossene Verträge eine Provision. Ihr Interesse daran, Verträge mit möglichst vielen Menschen abzuschließen, ist deshalb besonders hoch.

Widerrufsfrist von 14 Tagen

Verbraucher*innen sollten sich keinesfalls unter Druck setzen lassen. Wer sich mit einem Produkt noch nicht näher beschäftigt hat, sollte an der Haustür grundsätzlich keinen Vertrag dazu abschließen. Es empfiehlt sich, zunächst unabhängige Informationen über verschiedene Angebote, Vertragsbedingungen und Preise einzuholen. Verbraucher*innen haben ab Vertragsschluss, spätestens jedoch ab dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, eine Frist von 14 Tagen, um den Vertrag zu widerrufen. Den Widerruf müssen sie aber erklären. Es reicht nicht aus, nur erhaltene Geräte zurückzusenden. Den Widerruf erklären sie am besten über den Widerrufsbutton auf der jeweiligen Website des Vertragspartners oder postalisch per Einschreiben.

Weitere Informationen

Unser Beratungsangebot | Verbraucherzentrale Berlin

Widerrufsbutton ab Juni 2026: Online-Verträge einfacher widerrufen | Verbraucherzentrale.de

Verträge an der Haustür: Das sind Ihre Rechte | Verbraucherzentrale.de

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.