Selbst eingehandelt

Pressemitteilung vom 04. Juni 2026

Neue Einfuhrregelungen können Online-Shopping verteuern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab 1. Juli 2026 pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie für Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern
  • Versandkonditionen sorgfältig prüfen
  • Verbraucherrechte im EU-Ausland schlechter durchsetzbar

Wenn es ums Online-Shopping geht, erscheint die Welt häufig wie das sprichwörtliche Dorf. Dabei macht es einen Unterschied, ob Verbraucher*innen sozusagen im eigenen oder im Nachbardorf einkaufen. Ab 1. Juli werden nämlich Bestellungen aus Nicht-EU-Ländern teurer. Damit eine simple Handyhülle nicht plötzlich mehr kostet als nötig, gilt es einiges zu beachten.

Betroffen sind generell alle Bestellungen aus Drittländern der EU, also beispielsweise aus USA, China oder auch Großbritannien.

Pauschale Zollgebühr

Einfuhrabgaben mussten Verbraucher*innen zwar bisher auch schon zahlen, nun kommt für Sendungen unter einem Warenwert von 150 Euro noch eine pauschale Zollgebühr von 3 Euro pro Warenkategorie dazu. Obendrauf zahlen Verbraucher*innen Einfuhrumsatzsteuer. Manche Kurierdienste erheben zusätzlich eine Servicepauschale für die Anmeldung beim Zoll. Selbstverzollen geht zwar auch, dann muss das Paket jedoch selbst beim Zollamt abgeholt werden. So kann es passieren, dass eine einfache Handyhülle im Wert von 7 Euro plötzlich fast 20 Euro kostet.

Sitz des Händlers recherchieren

„Verbraucher*innen sollten vor der Bestellung die Versandkonditionen prüfen und einen Blick ins Impressum werfen, um den Sitz des Händlers zu erfahren“, rät Petra Hegemann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Berlin. Gegebenenfalls lassen sich oft Alternativen finden. Meistens müssen Verbraucher*innen gar nicht in die Ferne schweifen, denn das Günstigere liegt häufig nah. In diesem Fall als vergleichbares Produkt in einem Online-Shop, der aus der EU versendet. Innerhalb dieses Gebietes fallen Steuern und Zölle grundsätzlich weg. Ausnahmen davon gelten für Kaffee, alkoholische Getränke sowie Tabakwaren und deren Ersatzprodukte.

Mögliche Probleme bei Widerruf und Retoure

„Nicht nur die künftig höheren Kosten bei der Einfuhr aus nicht EU-Ländern sind ein Problem. Auch die Verbraucherrechte wie Widerruf und Gewährleistung lassen sich im EU-Ausland schlechter durchsetzen, von den möglichen Schwierigkeiten im Fall einer Retoure einmal abgesehen“, so Hegemann. Wer schon bei einem Direktvertrieb ohne klassischen Zwischenhändler, zumeist aus China, bestellt hat, kann den Notfall-Check der Verbraucherzentrale nutzen, um die Chancen zu prüfen, das Geld zurückzubekommen.

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