Trotz Rückruf: Möglicherweise belastete Babynahrung gelangte bei Kaufland erneut in den Verkauf
Skandal um verunreinigte Babynahrung: Verbraucherzentralen pochen auf mehr Sorgfalt

In Kaufland-Filialen sind zurückgerufene Säuglingsnahrungen der Marken Aptamil, Milumil und Beba trotz bestehender Gesundheitswarnungen verkauft worden. Die Verbraucherzentralen kritisieren dieses Versagen der Kontrollmechanismen und raten Eltern dringend, ihre Vorräte zu überprüfen und betroffene Produkte keinesfalls weiter zu verwenden.
Mehrere Säuglingsnahrungen der Hersteller Nestlé und Danone waren seit Anfang des Jahres von Rückrufen betroffen, da sie möglicherweise mit dem Giftstoff Cereulid verunreinigt sind. Cereulid kann starkes Erbrechen, Durchfall und Bauchschmerzen auslösen und stellt insbesondere für Babys unter sechs Monaten ein ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko dar. Aktuell warnt Kaufland, dass bereits zurückgerufene Chargen von Aptamil, Milumil und Beba in einer unbekannten Anzahl an Filialen weiterhin zum Verkauf angeboten wurden. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Berlin verstößt das Unternehmen damit gegen seine Sorgfaltspflicht: „Es gibt noch nicht einmal einheitlich Warnhinweise an den Regalen. Das grenzt an Fahrlässigkeit und ist kein guter Verbraucherschutz“, kritisiert Dr. Britta Schautz, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Berlin. „Es geht hier um die empfindlichste Kundschaft.“
Am 12. Oktober 2026 wurden über das Portal lebensmittelwarnung.de erneut Rückrufe veröffentlicht: Chargen von Aptamil und Milumil bei Kaufland. Am 13. Oktober wurde der Rückruf auch auf Beba-Produkte erweitert. Hierbei handelt es sich um dieselben Chargen, die bereits im Februar zurückgerufen wurden und hätten vernichtet werden müssen. „Aus unserer Sicht ist das ein fundamentales Versagen der firmeneigenen Kontrollmechanismen“, sagt Schautz. Mittlerweile wurden laut Aussage des Händlers sämtliche betroffenen Produkte aus den Regalen entfernt. „Wer noch bei Kaufland erworbene Säuglingsnahrung von Aptamil, Milumil oder Beba zuhause vorrätig hat, sollte unbedingt prüfen, ob es sich um die zurückgerufene Ware handelt und sie auf keinen Fall Säuglingen geben“, betont Schautz.
Was sollten Eltern tun, die ein betroffenes Produkt gekauft haben?
Betroffene Produkte sollten sicherheitshalber nicht weiterverwendet werden. Eltern können die Chargennummer prüfen und sich bei Fragen an den Händler oder Hersteller wenden. Dort gibt es Informationen zur Rückgabe oder Erstattung. Zeigt das Kind nach dem Verzehr Symptome wie Erbrechen oder Durchfall, sollten Eltern eine Arztpraxis aufsuchen.
Was ist Cereulid und wie gelangt es in Babynahrung?
Cereulid ist ein Giftstoff, der vom Mikroorganismus Bacillus cereus gebildet wird. Dieses weltweit verbreitete Bodenbakterium kann über Rohstoffe oder Staub in Lebensmittel gelangen. Schon geringe Mengen des Toxins können Beschwerden auslösen. Sie treten häufig 30 Minuten bis sechs Stunden nach dem Verzehr auf, vor allem Übelkeit und starkes Erbrechen, Durchfall und/oder Bauchschmerzen. Meist klingen die Symptome innerhalb eines Tages ab. Babys sind in den ersten sechs Monaten durch den Flüssigkeitsverlust besonders gefährdet. Eltern sollten auf eine ausreichende Flüssigkeitszufuhr achten und bei anhaltenden Beschwerden oder einem schlechten Allgemeinzustand des Kindes umgehend eine Kinderarzt-Praxis aufsuchen.
Wichtig: Bleibt angerührte Säuglingsnahrung längere Zeit bei Raumtemperatur oder warm stehen, können sich die Bakterien stark vermehren und Cereulid bilden. Das Toxin ist hitzestabil und wird durch erneutes Erwärmen nicht zerstört. Das Bundesinstitut für Risikobewertung rät, Säuglingsmilch immer frisch zuzubereiten, nicht aufzubewahren und nicht wieder aufzuwärmen.
Hintergrund
Die Unternehmen Nestlé und Danone haben seit Anfang des Jahres in vielen Ländern Säuglingsnahrung zurückgerufen. In Deutschland waren vor allem die Marken Beba, Alfamino (beides Nestlé), Aptamil und Milupa Milumil (beides Danone) von der Verunreinigung mit dem Toxin Cereulid betroffen. Die genauen Chargen- und Mindesthaltbarkeitsdaten veröffentlichen die Unternehmen fortlaufend auf ihren Webseiten sowie über offizielle Warnportale, wo Verbraucher*innen die aktuellen Informationen regelmäßig prüfen können. Kaufland mit Sitz in Neckarsulm ist wie der Discounter Lidl ein Tochterunternehmen der Schwarz-Gruppe.
Weiterführende Informationen
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