Schichtdessert mit Apfelkompott und Butterplätzchen

Stand:
Übrig gebliebene Butterplätzchen können schnell und einfach zu einem feinen Dessert verwertet werden.
Off

Zutaten: Für 4 Portionen

Schichtdessert mit Butterplätzchen
Verbraucherzentrale Bayern
400 g Äpfel
1 EL Zitronensaft
  Zucker nach Bedarf
1/2 TL Zimt
100 g Butterplätzchen
400 g Joghurt
15 g Vanillezucker

 

Zubereitung:

  • Die Äpfel waschen, entkernen, schälen und in Würfel schneiden. Zusammen mit 100 ml Wasser und dem Zitronensaft etwa 10 Minuten zu einem Kompott kochen. Zum Abschluss den Zimt hinzufügen und mit Zucker abschmecken.
  • Die Butterplätzchen in einen Gefrierbeutel geben und diesen verschließen. Die Plätzchen mit der Hand oder mithilfe eines Nudelholzes zerbröseln.
  • Den Joghurt mit dem Vanillezucker süßen.
  • Nun alles in kleine Gläser schichten: zuerst die Plätzchen, dann das Apfelkompott und mit dem Joghurt abschließen.

Das Dessert kann man auch mit anderen übrig gebliebenen Plätzchen von Weihnachten wie z.B. Zimtsternen oder Spekulatius zubereiten.


Zubereitungszeit: 20 Minuten

Ein Schildchen mit der Aufschrift "Zero Waste" liegt zwischen Lebensmittel auf einem Tisch.

Resteverwertung von A-Z

Für die unterschiedlichsten Lebensmittelreste gibt es tolle Verwendungsmöglichkeiten. Auf dieser Seite finden Sie alphabetisch nach Lebensmitteln geordnet Vorschläge zur Verwertung von Resten und Rezeptbeispiele.

Ein Gerät Healy neben dem Wort Warnung.

Healy: Keine wissenschaftliche Evidenz für Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen beschweren sich immer mehr Menschen über das Produkt "Healy". Verkäufer:innen behaupten, das Medizinprodukt würde beispielsweise bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen oder Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von "Healy" ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Fokuswoche Ziele FSJ

Ist Freiwilligendienst was für mich? Jetzt zu Online-Vortrag anmelden!

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Junge Frau vergleicht ihre Stromrechnung mit der Anzeige an ihrer Heizungsanlage

Verfahren gegen Unternehmen der primaholding-Gruppe: Erste Erfolge

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat gegen die Anbieter primastrom und voxenergie wegen unzulässiger Preiserhöhungen Musterklagen eingereicht. Jetzt sind mit den beiden Anbietern erste Vergleiche gelungen. Die Verhandlungen gehen weiter, auch beim Schwesterunternehmen nowenergy.