19. September 2024
Pflege-Wohngemeinschaften können ab Pflegegrad 4 deutlich höhere Kosten abrechnen als bei den unteren Pflegegraden. Deshalb empfehlen viele Pflegedienstanbieter, die Pflegebedürftigen möglichst schnell in den Pflegegrad 4 hochstufen zu lassen und verweisen darauf, dass dann die Pflegekasse mehr zahlt. Was sie dabei häufig verschweigen: Der Eigenanteil für die Pflegebedürftigen steigt gleichzeitig auf mehr als das Doppelte, obwohl sich der Pflegeaufwand nur leicht erhöht. In einem Fall stiegen diese Kosten von 1.582,88 EURO auf 3.548,83 EURO.