- Welches Verfahren betrifft der Vergleich?
Der Vergleich betrifft das Musterfeststellungverfahren vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht mit dem Aktenzeichen 101 MK 1/22.
- Was regelt der Vergleich?
Anlass der Klage war, dass Eventim nach coronabedingten Veranstaltungsabsagen nach Auffassung der Verbraucherzentrale oft nicht den vollständigen Kaufpreis der Bestellung erstattete, sondern Teilbeträge einbehielt. Mit dem Vergleich erhalten angemeldete Verbraucher:innen einen pauschalen Ausgleich in Form eines Gutscheins.
- Wer profitiert vom Vergleich?
Vom Vergleich profitieren diejenigen, die sich bis zum 9. Januar 2026 zum Eventim-Verfahren ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz (BfJ) eingetragen haben.
- Kann ich mich im Klageregister noch anmelden?
Das Verfahren ist abgeschlossen. Sie können sich nicht mehr anmelden.
- Bekomme ich den Gutschein automatisch?
Nein, Sie müssen den Gutschein auf https://www.eventim.de/campaign/musterfeststellungsklage abrufen.
- Welche Angaben werden für den Abruf des Gutscheines benötigt?
Für den Abruf müssen sie ihren Vor- und Nachnamen, ihre Bestellnummer(n) sowie das Geschäftszeichen angeben. Das Geschäftszeichen finden Sie in der Bestätigung, die Sie nach der Anmeldung zur Klage vom Bundesamt für Justiz per Post erhalten haben.
- Um welchen Betrag geht es?
Für jeden Angemeldeten gibt es einen Gutschein im Wert von 20 Euro, unabhängig von der Höhe der einbehaltenen Gebühren.
- Wofür kann ich den Gutschein verwenden?
Der Gutschein kann ausschließlich für Ticketkäufe auf eventim.de verwendet werden und ist nicht an einem Mindestbestellwert gebunden. Der Gutschein ist nicht für den Kauf weiterer Gutscheine einlösbar und wird nicht ausgezahlt.
- Kann ich den Gutschein auch nach dem 15. Juli abholen?
Nein, die Gutscheine können nur bis zum 15. Juli 2026 angefordert werden.
- Wie lange ist der Gutschein gültig?
Der Gutschein kann bis zum 31. Dezember 2029 eingelöst werden.
- Hat sich das Gericht zur Frage der einbehaltenen Gebühren geäußert?
Nein. Durch den Vergleich wurde kein genereller Anspruch von Ticketkäufern auf die Erstattung von Gebühren gegen Eventim anerkannt oder festgestellt.
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