Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln

Stand: 13. August 2026

Autokindersitze, die sich aus der Verankerung lösen. Monitore, die unter Strom stehen. Und Rauchmelder, die keinen Rauch melden. Das sind keine Einzelfälle. Immer häufiger rufen Hersteller Produkte vom Markt zurück, weil diese gravierende Sicherheitsmängel haben.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haben im Verkauf befindliche Produkte einen gefährlichen Defekt, muss der Hersteller die Käufer:innen entweder warnen oder, wenn das nicht ausreicht, auffordern die Ware zurückzubringen.
  • Ein Rückruf kann auch von der zuständigen Behörde angeordnet werden, wenn dies nach einer Risikobewertung angemessen erscheint.
  • Einen Rückruf sollten Sie nicht ignorieren. Ihnen droht dann nicht nur ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen.
  • Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.
  • Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie umgehend den Hersteller - in gravierenden Fällen auch die zuständige Landesbehörde am Geschäftssitz des Herstellers - informieren.

Was ist ein Produktrückruf?

Verbraucher:innen haben das Recht auf sichere Produkte. Geht von einem Produkt dennoch ein Sicherheitsrisiko aus, kann dies zu Unfällen, Verletzungen oder anderen erheblichen Schäden führen. Stellt ein Hersteller fest, dass ein von ihm in Verkehr gebrachtes Produkt gefährlich ist, muss er unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen. Je nach Risiko kann dazu gehören, das Produkt vom Markt zu nehmen oder zurückzurufen. Außerdem muss er die zuständigen Marktüberwachungsbehörden informieren und Verbraucher:innen vor den Gefahren warnen. 

Auch Importeure, Händler und Anbieter von Online-Marktplätzen haben gesetzliche Pflichten: Stellen sie fest oder haben sie Grund zu der Annahme, dass ein Produkt gefährlich ist, müssen sie den Hersteller und die zuständigen Behörden informieren und bei den erforderlichen Maßnahmen mitwirken. Diese Pflichten ergeben sich aus der seit dem 13. Dezember 2024 geltenden Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR).

Wie erfahren Verbraucher:innen von einem Rückruf?

Wenn ein Produkt ein Sicherheitsrisiko darstellt und zurückgerufen werden muss, müssen Hersteller, Einführer und Händler betroffene Verbraucher:innen, die sie erreichen können, unverzüglich informieren. Haben Unternehmen Kontaktdaten ihrer Kund:innen, zum Beispiel aus einem Kauf oder einer Produktregistrierung, dürfen sie diese für Rückrufe und Sicherheitswarnungen nutzen.

Nicht immer wissen Unternehmen jedoch, wer ein betroffenes Produkt gekauft hat. Deshalb müssen sie zusätzlich über andere Wege informieren – zum Beispiel über ihre Website, soziale Medien oder eine gut sichtbare Rückrufanzeige.

Besonders häufig sind Rückrufe bei Fahrzeugen. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln informiert das Kraftfahrt-Bundesamt die Halter:innen betroffener Fahrzeuge. Diese werden aufgefordert, ihr Fahrzeug überprüfen oder reparieren zu lassen. Auch Hersteller kontaktieren Fahrzeughalter:innen häufig direkt über vorhandene Kundendaten.

Tipp: Wenn Hersteller eine Produktregistrierung anbieten, können Verbraucher:innen diese nutzen. Dadurch können sie bei einem Rückruf oder einer Sicherheitswarnung schneller informiert werden.

Welche Rechte haben Verbraucher:innen?

Wird ein Produkt wegen eines Sicherheitsrisikos zurückgerufen, müssen Hersteller, Einführer oder Händler eine kostenlose, wirksame und schnelle Lösung anbieten. Verbraucher:innen dürfen durch den Rückruf keine zusätzlichen Kosten oder erheblichen Aufwand haben.

Je nach Situation müssen Hersteller mindestens zwei geeignete Maßnahmen anbieten. Dazu können gehören:

  • Reparatur: Das gefährliche Produkt wird sicher instand gesetzt. 
  • Ersatz: Das Produkt wird durch ein sicheres, gleichwertiges Produkt ersetzt. 
  • Erstattung: Der Kaufpreis wird ganz oder teilweise erstattet – grundsätzlich mindestens in Höhe des gezahlten Preises. 

Verbraucher:innen müssen ein gefährliches Produkt nicht selbst reparieren. Eine einfache und sichere Maßnahme, wie beispielsweise der Austausch einer Batterie, kann jedoch angeboten werden, wenn sie für Verbraucher:innen zumutbar ist und keine Gefahr besteht.

Auch eine sichere Entsorgung kann Teil der Lösung sein. Die Kosten für Rücksendung, Abholung oder Entsorgung dürfen nicht bei den Verbraucher:innen liegen. Ist ein Produkt zu groß oder nicht transportfähig, muss das verantwortliche Unternehmen dafür sorgen, dass es abgeholt wird.

Müssen Sie beweisen, dass das Produkt gefährlich ist ?

Nein, Verbraucher:innen müssen nicht selbst nachweisen, dass ihr Produkt gefährlich ist. Wird ein Rückruf durchgeführt, hat das Unternehmen festgestellt, dass ein Sicherheitsrisiko besteht und muss die notwendigen Maßnahmen einleiten. Erfolgt eine Reparatur oder ein Ersatz nicht innerhalb einer angemessenen Frist, muss eine Erstattung angeboten werden.

Was ist der Unterschied zwischen Rückruf und Gewährleistung?

Verbraucher:innen können innerhalb der gesetzlichen zweijährigen Gewährleistungsfrist den Verkäufer auffordern, Mängel am gekauften Produkt zu beheben. Bei einem Rückruf gibt es keine zeitliche Beschränkung für Abhilfemaßnahmen, da das Ziel nicht die Behebung der Vertragswidrigkeit ist, sondern gefährliche Produkte vom Markt zu nehmen und Verbraucher:innen eine angemessene Wiedergutmachung zu bieten.

Nach einem Rückruf können Verbraucher:innen keine weiteren Ansprüche wegen desselben gefährlichen Defekts im Rahmen der Gewährleistung geltend machen, da der Mangel dann behoben ist. Umgekehrt kann ein im Rahmen der Gewährleistungsfrist behobener Mangel nicht erneut im Rahmen der Abhilfe behoben werden. Sollten jedoch andere Mängel an der Ware bestehen, bleibt der Verkäufer auch nach einem Rückruf für diese Mängel verantwortlich. Das gilt auch für Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller, wenn es sich um dasselbe Sicherheitsproblem (Defekt) innerhalb der Garantiezeit handelt wie in der Rückrufanzeige.

Bei einem Mangel an einem gekauften Produkt können Verbraucher:innen innerhalb der zweijährigen gesetzlichen Gewährleistungsfrist ihre Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen. Sie können grundsätzlich zwischen einer Reparatur oder einer Ersatzlieferung wählen. Der Verkäufer muss die gewählte Nacherfüllung durchführen, sofern sie nicht mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Erst wenn die Nacherfüllung scheitert oder verweigert wird, kommen weitere Rechte wie Minderung des Kaufpreises oder Rücktritt vom Kaufvertrag in Betracht.

Bei einem Produktrückruf geht es dagegen nicht um einen Mangel am Produkt, sondern um die Sicherheit von Verbraucher:innen. Ziel des Rückrufs ist es, gefährliche Produkte aus dem Verkehr zu ziehen und eine sichere Lösung anzubieten. Die Rechte aus einem Rückruf bestehen unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

Wurde ein Sicherheitsproblem durch die Maßnahmen des Rückrufs behoben, können Verbraucher:innen wegen genau dieses behobenen Sicherheitsmangels in der Regel nicht noch einmal dieselbe Abhilfe verlangen. Bestehen jedoch andere Mängel am Produkt, bleiben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer bestehen.

Auch Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller richten sich weiterhin nach den jeweiligen Garantiebedingungen. Ein Rückruf ersetzt eine Garantie nicht und schränkt sie nicht automatisch ein.

Wer haftet (für Folgeschäden), wenn ein fehlerhaftes Produkt gekauft wurde?

Wurde ein fehlerhaftes Produkt bereits verwendet und sind dadurch Schäden entstanden, können Verbraucher:innen unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.

Grundsätzlich haftet der Hersteller für Schäden, die durch ein fehlerhaftes Produkt verursacht wurden. Befindet sich der Hersteller außerhalb der EU, können auch andere Verantwortliche in der Lieferkette, zum Beispiel ein Einführer in die EU, haften.

Damit ein Anspruch besteht, muss grundsätzlich ein Zusammenhang zwischen dem fehlerhaften Produkt und dem entstandenen Schaden bestehen. Nach aktuellem Recht kann dieser Nachweis für Verbraucher:innen schwierig sein. Die Haftung besteht grundsätzlich auch dann, wenn ein Rückruf erst später erfolgt. Verbraucher:innen sollten Rückruf- und Sicherheitswarnungen jedoch ernst nehmen. Wer trotz einer bekannten Gefahr ein Produkt weiter nutzt und dadurch ein Schaden entsteht, muss sich unter Umständen ein Mitverschulden anrechnen lassen.

Wo kann man sich über einen Produktrückruf informieren?

Safety Gate (vormals RAPEX)

Aktuelle Warnmeldungen zu gefährlichen Non-Food-Produkten finden Sie auf europäischer Ebene auf Safety-Gate (ehemals RAPEX). Arzneimittel und medizinische Geräte sind davon ausgenommen, da sie einer gesonderten Überwachung unterliegen. Das europäische Schnellwarnsystem informiert über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Verbreitung gefährlicher Produkte zu verhindern oder einzuschränken.Es umfasst sowohl Maßnahmen der Marktüberwachungsbehörden als auch freiwillige Maßnahmen von Herstellern und Händlern. Verbraucher:innen können die Meldungen online abrufen oder einen wöchentlichen Newsletter abonnieren.

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)

Die Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert zu Rückrufen und Warnungen zu nicht-lebensmittelbezogenen Produkten. Die Datenbank ist unter www.rueckrufe.de erreichbar. 

Lebensmittelwarnung

So bieten die Bundesländer oder das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de und der dazugehörigen App  einen direkten Zugang zu aktuellen Meldungen. Gelistet werden Meldungen zu Lebensmitteln, Kosmetika und Bedarfsgegenständen, wie Geschirr, Kleidung, Spielsachen oder Deko-Artikel und andere Dinge des allgemeinen Haushaltsbedarfs.

Sonstige Möglichkeiten

Auch Online-Marktplätze, über die ein Produkt gekauft wurde, können eine wichtige Informationsquelle sein. Wird ein dort angebotenes Produkt als gefährlich eingestuft oder zurückgerufen, müssen Marktplätze Verbraucher:innen unterstützen und über Sicherheitswarnungen oder Rückrufmaßnahmen informieren, soweit ihnen die betroffenen Kundendaten vorliegen.

Sie sollten daher neben den offiziellen Warnportalen auch die Website oder das Kundenkonto des Online-Marktplatzes prüfen, über den Sie das Produkt gekauft haben.

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