Cookies kontrollieren und verwalten: so geht's

Stand:
Wie funktionieren Cookies, wie sollte man mit ihnen umgehen und wie kann man sie löschen?
Cookie-Banner: kontrollieren und verwalten. Cookies mit Zahrädern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bei fast jeder Website, die Sie besuchen, werden kleine Datensätze in Ihrem Browser auf Ihrem Gerät gespeichert. Man spricht von "Cookies".
  • Cookies können nützlich sein, wenn Sie mehrere Schritte auf einer Webseite vornehmen – zum Beispiel ein Produkt in den Warenkorb legen. Manche Cookies können aber über Jahre auf Ihrem Rechner bleiben und Ihr Nutzerverhalten analysieren.
  • Durch Cookies können Unternehmen allerdings auch Ihr Surfverhalten analysieren. Deshalb sollten Sie genau prüfen, ob sie Analyse- und Marketing-Cookies zulassen und deaktivieren Sie insbesondere Tracking-Cookies von Drittanbietern.
  • Wir erklären Schritt für Schritt, wie Sie Cookies in gängigen Browsern verwalten.
On

"Unsere Seite nutzt Cookies, um Ihnen ein optimales Surferlebnis zu bieten."

Mit diesen oder vergleichbaren Worten weisen viele Internetseiten auf den Einsatz von sogenannten "Cookies" hin. Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Az. C-673/17) und einer im Anschluss hieran ergangen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Az. I ZR 7/16) reicht so eine bloße Information in vielen Fällen nicht aus.

Denn in den meisten Fällen möchten Seitenbetreiber:innen neben den technisch erforderlichen Cookies auch solche setzen, die für den Aufruf der Internetseite nicht zwingend notwendig sind, wie etwa Werbe- oder Tracking-Cookies. Dazu bedarf es der ausdrücklichen Einwilligung von Internetseitennutzer:innen. Das steht so auch ausdrücklich im Gesetz (§ 25 Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetzes (TDDDG)).

Ob Sie eine Einwilligung in nicht notwendige Cookies erteilen, können Sie frei entscheiden. Deshalb dürfen diese auch nicht vorausgewählt sein. Für die Einwilligung genügt es auch nicht, voreingestellte Cookies bloß zu bestätigen. Sie müssen eine aktive und informierte Auswahl dieser Cookies treffen. Dies geschieht vielfach, indem Sie selbst ein Kreuz oder einen Haken im "Consent-Banner" (auch Cookie-Banner genannt) setzen. Werden die Werbe- oder Tracking-Cookies abgelehnt, dürfen auch keine gesetzt werden. Wir erklären, wie Cookies funktionieren und wie Sie sich vor ungewolltem Tracking schützen können.

Was sind Cookies?

"Cookies" sind kleine Datensätze, die auf Ihrem Gerät gespeichert werden, wenn Sie eine Webseite besuchen. Surfen Sie später noch einmal auf derselben Internetseite, kann die Seite Sie wiedererkennen.

Nach einer verbreiteten Interpretation ist der Begriff „Cookie“ dadurch entstanden, dass in diesen – wie in einem Glückskeks (auf Englisch: fortune cookie) – Informationen verpackt und transportiert werden. In den Computer-Wissenschaften wurde dann zunächst der Begriff "Magic Cookie" genutzt, welcher später zu "Cookies" verkürzt wurde.

Durch Cookies können jedoch auch personenbezogene Informationen transparent werden und an Unternehmen und Werbetreibende übermittelt werden. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Häufigkeit und Dauer Ihrer Internetbesuche
  • Ihre IP-Adresse
  • Besuchte Seiten - und somit Ihre Interessenschwerpunkte
  • Daten, die Sie in Online-Formulare eingegeben haben (zum Beispiel Name, Adresse oder Telefonnummer)
  • Ihre E-Mail-Adresse
  • Passwörter
  • Ihr Bildungsstatus
  • Ihr finanzieller Hintergrund
  • Produkte, die Sie sich kürzlich angesehen haben
  • Warenkorbinhalte

Profilbildung durch Cookies

Mit Hilfe von Cookies können Unternehmen Ihr Surfverhalten theoretisch über Jahre verfolgen, die gesammelten Informationen zusammenfügen und so ein umfassendes Profil über Sie erstellen. Diese Informationen können Unternehmen dann u.a. zu Werbezwecken professionell vermarkten. Man spricht von Profilbildung oder "Profiling".

Je detaillierter ein solches Profil ist, desto höher ist der monetäre Wert des jeweiligen Nutzerprofils. Und je besser der Anbieter Sie kennt, desto besser kann er Sie werblich ansprechen. Das macht Sie im schlimmsten Fall manipulierbar.

Sind Cookies gut oder schlecht?

Die Diskussion über Cookies ist seit Jahren in vollem Gang. Sind sie gut oder schlecht? Böse oder hilfreich? Die Antwort auf diese Fragen lässt sich nicht mit einem klaren "Ja" oder "Nein" beantworten. Die Dinge sind hier, wie so oft im Leben, eher grau als schwarz oder weiß.

Denn sicher ist: Ohne bestimmte Cookies wäre eine Nutzung des Internets, in der Form wie wir es kennen, gar nicht möglich. Online-Shopping, Onlinebanking und Co. wären ohne Cookies problematisch bis unmöglich.

Die Frage ist also weniger, ob wir Cookies zulassen möchten. Sondern eher welche. Als allgemein unproblematisch gelten so genannte Session Cookies.

Technisch erforderliche Cookies

Als technisch erforderlich werden Cookies bezeichnet, welche dazu dienen eine Webseite oder App in dem von Nutzer:innen gewünschten technischen Umfang anzubieten. Ein Cookie ist zumeist dann technisch notwendig, wenn eine konkrete Funktion einer Webseite nicht ohne das Setzen des Cookies angeboten werden kann. Diese Art von Cookies kann von Webseitenbetreiber:innen auch ohne Einwilligung der Nutzer:innen gesetzt werden.

Zu den technisch erforderlichen Cookies können zum Beispiel sogenannte "Session Cookies" gehören. Diese temporären Cookies werden nach jeder beendeten Internet-Sitzung automatisch gelöscht. In der Regel werden diese gelöscht, wenn Sie Ihren Browsers schließen.

Aktivieren Sie Session-Cookies für Ihren Browser, hat das beispielsweise den Vorteil, dass sich ein Online-Shop die Produkte merkt, die Sie zuvor in den Warenkorb gelegt haben. Das kann praktisch sein, denn ohne sie wäre der digitale Warenkorb bei jedem Aufruf einer neuen Unterseite wieder leer.

Trotzdem sollten Sie aufpassen: Denn beenden Sie Ihre Internet-Sitzung nicht bzw. melden Sie sich nicht von der Sitzung ab, bleibt das Session-Cookie weiterhin gültig, bis Sie Ihren Browser schließen – Ihr Warenkorb zum Beispiel könnte also für andere sichtbar werden, wenn diese Zugriff auf Ihr Gerät haben.

Vorsicht ist aber vor allem bei öffentlich zugänglichen Computern oder mobilen Geräten geboten. Loggen Sie sich nicht aus der Internetseite oder der App aus, kann jemand anderes in Ihrem Profil möglicherweise Schaden anrichten. Zudem sind zum Beispiel soziale Netzwerke oft so eingestellt, dass Ihre Zugangsdaten gespeichert bleiben, auch wenn Sie den Browser schließen. Deshalb: Nach der Nutzung an öffentlich zugänglichen Geräten immer ausloggen!

Tracking-Cookies und Cookies von Drittanbietern

Neben Cookies, die technisch zur Bereitstellung eines Dienstes erforderlich sind, gibt es auch die sogenannten Verfolgungs-Cookies (englisch: Tracking-Cookies). Diese hartnäckigen Cookies nehmen Ihr digitales Verhalten teilweise über verschiedenste Internetseiten und über Jahre hinweg unter die Lupe.

Damit können Anbieter von Websites, aber vor allem Dritte (z. B. Werbefirmen), ein besonders umfangreiches individuelles Profil von Ihnen anfertigen.

Tracking-Cookies können auch zu einem Sicherheitsrisiko werden. Denn manchmal speichern die kleinen Textdateien auch sensible Daten wie Benutzernamen, Adressen, Telefonnummern oder Bankverbindungen. Dem anschließenden Missbrauch dieser persönlichen Daten sind hier keine Grenzen gesetzt.

Verfolgungs-Cookies werden jedoch nicht nur von den Unternehmen platziert, deren Seiten Sie aktiv besuchen, sondern auch von vielen anderen Unternehmen – von so genannten Drittanbietern. Das sind häufig Werbefirmen, die auf diese Weise auf Sie persönlich zugeschnittene Werbung platzieren können.

Als Nutzer:in können Sie jedoch nur schwer nachvollziehen, welche Informationen in welchem Umfang automatisch an welche Unternehmen weitergeleitet werden.

Cookie-Banner kurz erklärt

Bereits um die Jahrtausendwende hat die Europäische Union für alle Mitgliedsstaaten einheitliche Regeln im Datenschutz, insbesondere die E-Privacy-Richtlinie und die Datenschutzrichtlinie, verabschiedet. Letztgenannte wurde 2018 mit Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) abgelöst.

Für Cookies und vergleichbare Technologien gilt in Deutschland zudem das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Demnach müssen Betreiber:innen von Webseiten eine Einwilligung vor dem Setzen von Cookies einholen, wenn diese nicht technisch erforderlich sind. Die Einwilligung zur Anwendung von Cookies darf nicht in Form von voreingestellten Häkchen oder Kreuzchen erfolgen, sondern hierzu müssen Nutzer:innen aktiv ihre Zustimmung erteilen.

Cookie-Hinweise, die Sie manipulieren oder zu einer Zustimmung verleiten, die Sie eigentlich nicht wollten (sogenannte Dark Patterns), können nach der Rechtsprechung unzulässig sein (Landgericht München, Urteil vom 29. November 2022, Az. 33 O 14766/19; Landgericht Rostock, Urteil vom 15. September 2020, Az. 3 O 762/19; Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19. Januar 2024, Az. 6 U 80/23).

Viele Cookie-Banner benennen verschiedene Kategorien von Cookies:

Notwendige/Erforderliche/Wesentliche Cookies

Diese Cookies sind für das Bereitstellen der Internetseite und ihrer Funktionen technisch zwingend, so dass sie auch nicht abgewählt oder verweigert werden können. Ein bei diesen Cookies voreingestelltes Häkchen, Kreuzchen oder ein Auswahl-Schalter sind in Ordnung. Eine Webseite, die nur technisch notwendig Cookies einsetzt, benötigt daher auch gar kein lästiges Cookie-Banner.

Leistungs-/Analyse-/Statistik-Cookies

Diese Cookies sind für den eigentlichen Betrieb der Seite nicht nötig, helfen den Betreibern aber, die Seiten und Angebote zu verbessern. Das muss aber nicht zwingend eine Verbesserung im Sinne der Kunden sein. Diese Cookies dürfen nicht vorausgewählt sein.

Marketing-/Werbe-/Personalisierungs-Cookies

Diese Cookies werden für die Auswahl der Werbung und Inhalte genutzt, die Ihnen auf Internetseiten angezeigt wird. Dabei geht es einerseits darum, Ihre Interessen beim Besuch der Seiten zu erfassen und auszuwerten, um auf anderen Internetseiten entsprechende Werbung auszuspielen. Andererseits werden Erkenntnisse über Ihre Besuche auf anderen Seiten genutzt, um auf der aktuellen Internetseite auf Sie zugeschnittene Werbung anzuzeigen.

Personalisierungs-Cookies dienen auch dazu, Ihnen nur bestimmte Inhalte einer Internetseite anzuzeigen – zum Beispiel auf einer Nachrichtenseite nur die Sport- oder Politikartikel einer bestimmten Region. Das erhöht allerdings auch die Gefahr der "Filterblase", in der Sie nur noch solche Informationen erhalten, die Ihre Meinung bestätigen und andere kritische Meinungen gar nicht erst zu Gesicht bekommen.

​Was tun gegen Cookies? 7 Tipps

  1. Cookies regelmäßig löschen
    Wollen Sie sich beim Surfen nicht allzu sehr beobachten lassen, löschen Sie regelmäßig alle gespeicherten Cookies. Das ist meist über die Einstellungen des Browsers oder auf den Geräten unter "Datenschutz" oder "Inhaltseinstellungen" möglich. Löschen Sie Cookies bestenfalls nach jedem Surfen im Netz, mindestens jedoch einmal monatlich.
    Es ist auch möglich, alle Cookies grundsätzlich abzulehnen. Das ist in einigen Fällen aber nicht sinnvoll, da beispielsweise die Funktion eines Warenkorbs beim klassischen Online-Shopping über einen Cookie funktioniert und damit auch ausgeschaltet wäre.
  2. Cookie-Einstellungen verwalten
    Um Tracking vorzubeugen bzw. es deutlich zu reduzieren, können Sie Ihrem Browser zudem über die Datenschutzeinstellungen mitteilen, wie er mit Cookies verfahren soll. Dort können Sie die zum Cookie-Setzen berechtigten Webseiten verwalten und insbesondere Drittanbieter-Cookies einschränken. Welcher Browser in diesem Bereich was kann, erfahren Sie bei der Stiftung Warentest.
  3. Mit Cookie-Bannern sorgsam umgehen
    Der Cookie-Banner ist eine sehr effektive Möglichkeit, um Tracking-Cookies und Profiling zu verhindern. Vielleicht die beste, die Sie haben.
    Deshalb empfehlen wir: Erlauben Sie bei der Cookie-Abfrage unbedingt nur die essentiellen oder notwendigen Cookies. Wahrscheinlich müssen Sie sich dafür einen Moment Zeit nehmen und den Impuls unterdrücken, auf das bunte, leuchtende Kästchen zu drücken. Das ist nämlich bei den meisten Anbietern der "Alles-akzeptieren-Knopf". Der graue, kleine, blasse Button mit dem langweiligen Titel "Einstellungen" – das ist Ihr Button!
    Manchmal steht da auch "Mehr erfahren" oder "Optionen". Da sollen Sie hin! Dort müssen Sie kurz überprüfen, dass NUR das Häkchen "Essentiell" oder "Notwendig" gesetzt ist und die Einstellungen speichern. Und schon geht’s weiter.
    Mittlerweile bieten aber auch immer mehr Anbieter einen „Alle ablehnen“-Button direkt auf der ersten Ebene des Cookie-Banners. Alternativ steht auch „nur notwendige/erforderliche Cookies“ drauf. Dann können Sie mit einem Klick an dieser Stelle alle nicht notwendigen Cookies ablehnen. Session-Cookies bevorzugen
    Stellen Sie Ihren Browser so ein, dass die Cookies nach jeder Sitzung automatisch gelöscht werden. Somit wird ein dauerhaftes Tracking und die Analyse Ihrer Daten erschwert.
    Hierfür ist es jedoch wichtig, dass Sie Ihre Sitzungen immer richtig beenden. Konkret heißt das: Melden Sie sich aus Online-Shops und vom Online-Banking ab und schließen Sie den Browser nach jeder Sitzung.
    Einziger Nachteil: Sie können bei unterschiedlichen Diensten wie Sozialen Netzwerken oder Online-Shops nicht mehr über eine Sitzung hinaus eingeloggt bleiben, sondern müssen sich jedes Mal neu einloggen. Dies ist aber ohnehin ratsam, um einen Missbrauch der Online-Zugänge durch unbefugte Dritte zu vermeiden (siehe oben).
  4. Drittanbieter-Cookies verbieten
    Es ist sinnvoll, Cookies von Drittanbietern grundsätzlich im Browser zu deaktivieren. Das beeinträchtigt normalerweise auch keine wichtigen Funktionen der besuchten Website. Wählen Sie hierfür in den Browsereinstellungen unter dem Menüpunkt "Datenschutz" / "Cookies von Drittanbietern akzeptieren" die Option "nie akzeptieren". Safari-Nutzer können unter dem Menüpunkt "Datenschutz & Sicherheit" die Option "Cross-Sitetracking verhindern" auswählen.
  5. Anti-Tracking-Programme installierenMit der Installation eines kostenlosen Anti-Tracking-Programms können Sie einen Eindruck über die Vielzahl der Unternehmen bekommen, die beim Besuch jeder einzelnen Webseite Cookies und Tracker platzieren und deren Einsatz einschränken. Beachten Sie jedoch, dass es – je nach Umfang eines solchen Add-Ons – zu Einschränkungen bei der Darstellung und Funktionsweise von Webseiten kommen kann.
  6. Anonymen Modus nutzenEinige Browser bieten die Option, im anonymen Modus – auch "Inkognito-Modus" genannt – zu surfen. Hierbei werden insgesamt weniger Daten im Browser gespeichert. Besonders nützlich ist diese Funktion, wenn Sie sich ein Gerät mit anderen Personen teilen, die auch denselben Browser nutzen. Sobald Sie den privaten Modus anschalten, sehen die anderen Nutzer:innen des Browsers nämlich nicht mehr, welche Webseiten Sie besucht haben.

    Darüber hinaus können Sie bei einigen Browsern die Option "Do Not Track" auswählen, um der Nachverfolgung Ihres Surfverhaltens durch Websites zu widersprechen. Unternehmen halten dies zwar für eine unverbindliche Empfehlung an die Unternehmen, die Nutzer nicht zu "tracken" und keine Daten zu erheben. Allerdings hat ein Gericht auf eine Klage des vzbv gegen LinkedIn entschieden, dass Webseitenbetreiber dieses Signal respektieren müssen (LG Berlin, Urteil vom 24. August 2023, Az. 16 O 420/19).
  7. Sicher Surfen
    Ein aktueller Virenschutz, eine Firewall, eine verschlüsselte WLAN-Verbindung sowie eine sichere Browser-Verbindung (beginnt in der Regel mit: https) können auch nicht schaden.

Anleitung: Cookies am Windows-PC verwalten

Screenshot der Browsereinstellungen, mit denen man unliebsame Cookies verbietet
Screenshot empfohlene Browsereinstellungen zu Drittanbieter-Cookies

Für gängige Browser erklären wir Schritt für Schritt, wie Sie Cookies und andere Daten erlauben, verbieten oder löschen können.

Google Chrome
  1. Klicken Sie oben rechts auf die drei senkrechten Punkte.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Klicken Sie links im Menü auf "Datenschutz und Sicherheit".
  4. Klicken Sie auf den Eintrag "Cookies und andere Websitedaten".
  5. Hier haben Sie mehrere Auswahlmöglichkeiten, wir empfehlen "Drittanbieter-Cookies blockieren".
  6. Außerdem können Sie dort auch aktivieren, dass Cookies und Website-Daten beim Beenden von Chrom gelöscht werden sollen.

(Ausprobiert mit Version 109)

Microsoft Edge
  1. Klicken Sie oben rechts auf die drei waagerechten Punkte.
  2. Klicken Sie auf "Einstellungen".
  3. Klicken Sie links auf "Cookies und Websitebrechtigungen".
  4. Rechts neben dem Menü erscheint eine Auflistung. Der erste Punkt davon ist "Cookies und gespeicherte Daten". Klicken Sie auf den Eintrag.
  5. Dort können Sie generell zulassen oder verbieten, dass Cookies gespeichert werden dürfen. Außerdem können Sie auch Cookies von Drittanbietern separat blockieren.

Um gespeicherte Cookies und andere Daten von Internetseiten zu löschen, gehen Sie so vor:

  1. Klicken Sie links im Menü auf "Datenschutz, Suche und Dienste".
  2. Im Bereich "Browserdaten löschen" klicken Sie auf den Button: "Zu löschende Elemente auswählen"
  3. Es öffnet sich ein kleines Fenster. Aktivieren Sie darin die Kästchen der Daten, die gelöscht werden sollen. Oben können Sie den Zeitraum einstellen, aus dem Sie die Daten entfernen wollen. Klicken Sie dort auf den Balken, können Sie mehrere Möglichkeiten von "Letze Stunde" bis "Gesamte Zeit" auswählen.
  4. Klicken Sie auf "Jetzt löschen".

Microsoft Edge kann gespeicherte Daten von Internetseiten auch automatisch löschen, wenn Sie den Browser schließen. Das aktivieren Sie, indem Sie auf die Zeile "Wählen Sie aus, was beim Schließen des Browsers gelöscht werden soll" klicken und dort bei "Cookies und andere Websitedaten" rechts auf den Schieberegler klicken. Wenn der blau ist und der kleine weiße Punkt rechts ist, ist die Funktion aktiv. Direkt darunter können Sie auch bestimmte Internetseiten von der automatischen Löschung ausschließen.

(Ausprobiert mit Version 109)

Mozilla Firefox
  1. Klicken Sie oben rechts auf die drei waagerechten Striche.
  2. Öffnen Sie "Einstellungen".
  3. Klicken Sie links in der Liste auf "Datenschutz & Sicherheit".
  4. Bei "Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung" können Sie zwischen den Stufen "Standard", "Streng" und "Benutzerdefiniert" wählen. Beim Anklicken des kleinen Pfeils rechts in den drei Kästchen sehen Sie, was die Stufen bewirken. Seitenübergreifende Verfolgungs-Cookies werden bereits im Standard blockiert.
  5. Sie können auch "Benutzerdefiniert" antippen und darunter individuelle Einstellungen vornehmen.

Um bereits gespeicherte Cookies und andere Daten zu löschen, klicken Sie unter der Überschrift "Cookies und Website-Daten" auf den Button "Daten entfernen". Es öffnet sich ein neues Fenster, in dem Sie die zu löschenden Elemente auswählen können.

Wollen Sie nur einzelne gespeicherte Cookies löschen, klicken Sie auf den Button "Daten verwalten". Es wird ein neues Fenster geöffnet, in dem Sie die zu löschenden Elemente auswählen können. Klicken Sie nach dem Löschen unten rechts auf "Änderungen speichern".

(Ausprobiert mit Version 102)

Anleitung: Cookies an Tablet und Smartphone einstellen

Auch wenn wir mit Smartphone oder Tablets ins Internet gehen, werden Cookies abgelegt. Wie Sie diese verwalten, erklären wir hier Schritt für Schritt für weit verbreitete Apps.

Android: Google Chrome
  1. Öffnen Sie die App Chrome.
  2. Tippen Sie oben rechts auf die drei senkrechten Punkte.
  3. Dann gehen Sie auf "Einstellungen".
  4. Scrollen Sie zu "Erweitert" und tippen Sie auf "Website-Einstellungen".
  5. Tippen Sie nun auf "Cookies".
  6. Dort können Sie
    1. alle Cookies erlauben
    2. Drittanbieter-Cookies für den Inkognito-Modus blockieren
    3. Drittanbieter-Cookies generell blockieren (unsere Empfehlung)
    4. alle Cookies blockieren.

Um bereits gespeicherte Cookies zu löschen,

  1. gehen Sie zurück auf die Ebene "Einstellungen" und tippen dort auf "Datenschutz und Sicherheit".
  2. Tippen Sie dort auf "Browserdaten löschen".
  3. Nun können Sie durch das Setzen von Häkchen auswählen, dass Sie den "Browserverlauf", "Cookies und Websitedaten" und "Bilder und Dateien im Cache" löschen möchten.
  4. Oben rechts können Sie einen Zeitraum auswählen. Das bedeutet, es würden nur die ausgewählten Daten gelöscht werden, die in dem entsprechenden Zeitraum gespeichert wurden.
  5. Nach dem Auswählen des Zeitraums und dem Setzen der gewünschten Haken starten Sie den Vorgang über die Schaltfläche "Daten löschen" unten rechts.

(Ausprobiert mit Version 108)

Android: Firefox
  1. Öffnen Sie die App Firefox.
  2. Tippen Sie oben rechts auf die drei senkrechten Punkte.
  3. Tippen Sie auf "Einstellungen"
  4. Öffnen Sie "Verbesserter Schutz vor Aktivitätenverfolgung".
  5. Tippen Sie rechts auf den Schieberegler, um den Schutz zu aktivieren.
  6. Sie können zwischen den Stufen "Standard", "Streng" und "Benutzerdefiniert" wählen. Beim Antippen des umkreisten i rechts daneben sehen Sie, was die Stufen bewirken. Seitenübergreifende Verfolgungs-Cookies werden bereits im Standard blockiert.
  7. Sie können auch "Benutzerdefiniert" antippen und darunter individuelle Einstellungen vornehmen.

Um bereits gespeicherte Cookies und andere Browserdaten zu löschen, gehen Sie über den Pfeil oben links zurück und tippen auf "Browser-Daten löschen". Dort können Sie auswählen, was gelöscht werden soll.

Darüber hinaus können Sie die App so einstellen, dass Browser-Daten beim Beenden gelöscht werden sollen. Hinweis: Zum Beenden der App müssen Sie immer oben rechts auf die drei senkrechten Punkte tippen und dann auf "Beenden".

(Ausprobiert mit Version 109)

Android: Samsung Internet
  1. Öffnen Sie die App Internet.
  2. Tippen Sie unten rechts auf die drei waagerechten Striche.
  3. Tippen Sie auf "Einstellungen".
  4. Tippen Sie auf "Webseiten und Downloads".
  5. Tippen Sie auf "Webseitenberechtigungen".
  6. Tippen Sie auf "Cookies" und wählen Sie eine der drei Möglichkeiten "Alle Cookies zulassen", "Drittanbieter-Cookies blockieren" (unsere Empfehlung) und "Alle Cookies blockieren" aus.

Um bereits gespeicherte Cookies zu löschen,

  1. gehen Sie über den Pfeil oben links eine Ebene zurück,
  2. tippen auf Verwalten von Websitedaten,
  3. dort auf "Löschen"
  4. und wählen die Adressen aus, von deren Seiten Sie die Daten löschen möchten. Sie können oben links auch alle auf einmal auswählen.
  5. Tippen Sie unten auf "Löschen" unter dem Papierkorb-Symbol.

Außerdem gibt es im Menü "Datenschutz-Dashboard-Browsen" die Möglichkeit, "Smartes Anti-Tracking" zu aktivieren. Damit werden laut Erklärung Cookies automatisch gelöscht, "um zu verhindern, dass Tracker erfahren, welche Websiten du besucht hast". Das kann aber zur Folge haben, dass einige Seiten nicht in vollem Umfang genutzt werden können.

(Ausprobiert mit Version 19)

iOS: Safari
  1. Gehen Sie direkt auf "Einstellungen".
  2. Scrollen Sie etwas herunter und tippen Sie auf "Safari".
  3. Scrollen Sie etwas herunter zum Bereich "Datenschutz & Sicherheit" und aktivieren Sie "Cross-Sitetracking verhindern".

Um bereits gespeicherte Cookies zu löschen, scrollen Sie in den Safari-Einstellungen bis zu "Verlauf und Websitendaten löschen" und bestätigen Sie die Mitteilung. Wenn Sie nicht die Infos aller Websites löschen wollen, scrollen Sie ganz nach unten und tippen auf "Erweitert" und dort auf "Website-Daten". Dann können Sie einzelne Internetseiten auswählen, deren Daten Sie löschen wollen.

Verfolgung durch Werbe-ID auf Smartphones und Tablets abschalten

Neben Cookies gibt es insbesondere auf Smartphones und Tablets auch das Tracking über die so genannte Werbe-ID. Auch dies können Sie abschalten. Anleitungen dazu finden Sie im Artikel Android und iOS: App-Tracking abschalten.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.