Glossar: Welche Dienste gibt es in der Pflege?

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In der Pflege sind viele verschiedene Dienste beteiligt. Oft sind die Bezeichnungen und die Aufgaben der Dienste unklar. Dieses Glossar gibt Ihnen einen Überblick.
Eine ältere Dame sitz auf ihrem Bett, eine Pflegerin legt Bettwäsche neben ihr ab
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Ambulante Betreuungsdienste

Ambulante Betreuungsdienste sind mobile Dienste, die Leistungen der häuslichen Betreuung und Hilfen bei der Haushaltsführung erbringen.

Ihr Angebot umfasst unter anderem persönliche Hilfeleistungen, wie Unterstützung bei der Gestaltung des Alltags und im Haushalt sowie bei der Aufrechterhaltung sozialer Kontakte und sozialer Fähigkeiten der Pflegebedürftigen. Beispiele sind Spaziergänge, Begleitung zu Veranstaltungen oder Gesellschaftsspiele.

Anders als ambulante Pflegedienste dürfen sie keine Hilfen bei der Körperpflege und keine häusliche Krankenpflege erbringen. Ein Betreuungsdienst steht unter der Leitung einer verantwortlichen Fachkraft, es muss aber keine Pflegefachkraft sein.

Die Betreuungsdienste können über Pflegesachleistungen finanziert werden.

Ambulante Hospizdienste/ Palliativdienste

Der ambulante Hospizdienst begleitet Sterbende und ihre Angehörigen, unterstützt sie dabei, so lange wie möglich zuhause zu bleiben und ist während des Sterbe- und Trauerprozesses für alle Betroffenen da.

Hauptamtliche Koordinator:innen schulen und begleiten ehrenamtliche Unterstützer:innen und organisieren deren Einsätze, auch im Zuhause der Sterbenden oder im Pflegeheim.

Die ambulante Versorgung kann den Einsatz der SAPV („Spezialisierte ambulante Palliativversorgung“ mit 24-Stunden Bereitschaft und multiprofessioneller Versorgung durch besonders weitergebildete Ärzt:innen und Pflegekräfte) ergänzen.

Ambulante Palliativ- und Hospizdienste werden von den Krankenkassen finanziert. Die Begleitung ist für Betroffene kostenlos.

Ambulante Pflegedienste

Ambulante Pflegedienste besuchen Pflegebedürftige zu Hause und erbringen Pflegeleistungen. Sie können bei der Körperpflege helfen, häusliche Krankenpflege übernehmen, Betreuungsleistungen erbringen oder im Haushalt unterstützen.

Benötigt eine Person nur zeitweise Pflege, etwa nach einem Unfall, kann die Krankenkasse die Kosten übernehmen. Man spricht dann von einer Übergangspflege oder Überleitungspflege.

Die Krankenkasse ist auch für ärztlich verordnete Maßnahmen der Behandlungspflege zuständig. Hierbei erbringen die Pflegekräfte medizinische Maßnahmen wie beispielsweise die Gabe von Medikamenten, das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen oder die Wundversorgung.

Für dauerhafte Hilfestellung bei der Körperpflege und der Ernährung, der Betreuung und in der Hauswirtschaft ist die Pflegekasse zuständig, wenn ein Pflegegrad festgestellt wurde. Es können hierfür je nach Pflegegrad verschiedene Leistungsarten eingesetzt werden.

Angebote zur Unterstützung im Alltag

Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Dienste, die Betreuungsleistungen im Haushalt des Pflegebedürftigen und Begleitung zu Alltags- und Freizeitterminen sowie Hilfestellung im Haushalt anbieten.

Die Anbieter benötigen eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht. Zur Finanzierung kann der Entlastungsbetrag eingesetzt werden. Zusätzlich kann der Pflegesachleistungsbetrag zu 40 Prozent genutzt werden.

Betreutes Wohnen / Servicewohnen

Betreutes Wohnen/ Service-Wohnen stellt eine besondere Wohnform dar. Es wird dabei ein Wohnangebot mit einem bestimmten kostenpflichtigen Serviceangebot verknüpft. Das Serviceangebot enthält Leistungen, die im Vertrag festgelegt werden, wie zum Beispiel die Unterstützung bei der Organisation zusätzlicher kostenpflichtiger Dienstleistungen wie Reinigungsdienste, Betreuungs- oder Pflegedienst, ein Notrufdienst, Sprechzeiten für allgemeine Anfragen oder die Organisation von Veranstaltungen in Räumen, die dafür angemietet werden können.

Die Kosten unterliegen der freien Preisgestaltung und können daher sehr unterschiedlich ausfallen. Unterstützung zum Wohnen ist bei geringem Einkommen durch das Sozialamt möglich. Pflegeleistungen werden durch ambulante Pflegedienste erbracht und werden entsprechend abgerechnet.

Liegt ein Pflegegrad vor, kann sich die Pflegekasse an den Kosten des ambulanten Pflegedienstes beteiligen und ein Hausnotruf oder Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen können beantragt werden.

Entlastungsdienste

Siehe dazu Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Fahrdienste

Fahrdienste befördern Personen aus medizinischen oder sozialen Gründen. Je nach Einzelfall kommen unterschiedliche Anbieter und Kostenträger in Frage, beispielsweise die Krankenversicherung.

Hospiz

Wenn die Versorgung im eigenen Zuhause nicht mehr möglich und die Heilung einer Erkrankung ausgeschlossen ist, bieten stationäre Hospize Unterstützung in der letzten Lebensphase. Ein multiprofessionelles Team leistet medizinische, pflegerische, spirituelle und psychosoziale Unterstützung. Tod und Trauer werden dort als Teil des Lebens verstanden und das Ziel angestrebt, die Lebensqualität eines Menschen zu erhalten. Für gesetzlich Versicherte ist das Hospiz kostenlos. Die Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse, der Pflegeversicherung und zu einem geringen Anteil vom Hospiz getragen.

Intensivpflegedienste

Manche ambulanten Pflegedienste haben sich auf die Pflege von Personen spezialisiert, die ständig intensiv-pflegerisch versorgt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Personen im Wachkoma, Personen, die künstlich beatmet werden müssen oder Personen mit schweren neurologischen Erkrankungen. Solche Pflegedienste leisten meist rund um die Uhr medizinische Maßnahmen und Pflegemaßnahmen in einem Schichtsystem. Diese Intensivpflege wird teilweise auch als Beatmungspflege oder 24-Stunden-Pflege bezeichnet, darf aber nicht mit der 24-Stunden-Betreuung durch ausländische Pflegekräfte verwechselt werden.

Die Kosten eines Intensivpflegedienstes werden meist zwischen Kranken- und Pflegekasse aufgeteilt.

Kliniksozialdienst

Der Klinik- oder Krankenhaussozialdienst organisiert eine geregelte Entlassung aus dem Krankenhaus, so dass die weitere Versorgung im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zum Beispiel durch Rehabilitationsmaßnahmen, mit Hilfsmitteln oder durch die Organisation der häuslichen Unterstützung gewährleistet ist. Diese Unterstützung ist für die Patienten kostenlos.

Kurzzeitpflegen

Eine Kurzzeitpflege ist eine Einrichtung, in der Pflegebedürftige für einen bestimmten Zeitraum leben und gepflegt werden. Beispielsweise, weil pflegende Angehörige erkrankt, zur Kur oder verreist sind. Oft haben vollstationäre Pflegeeinrichtungen auch einige Plätze für Kurzzeitpflegegäste. Für Pflegebedürftige in den Pflegegraden 2-5 kann sich die Pflegekasse an den Kosten beteiligen. Bei Personen ohne Pflegegrad oder dem Pflegegrad 1 übernimmt die Krankenkasse in bestimmten Situationen die Kosten.

Medizinischer Dienst

Der Medizinische Dienst (MD) ist ein unabhängiger sozialmedizinischer Beratungs- und Begutachtungsdienst. Der MD übernimmt wichtige Aufgaben in der Qualitätssicherung und bei der Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit bei gesetzlich Versicherten. In der privaten Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt meist der Gutachterdienst Medicproof diese Aufgabe.

Nachbarschaftshilfe/ Freiwilligenzentren

Umgangssprachlich versteht man unter Nachbarschaftshilfe die unentgeltliche Hilfe unter Nachbarn, beispielsweise im Haushalt oder im Garten.

In Bezug auf die Pflege können als Nachbarschaftshilfe aber auch ehrenamtlich organisierte Angebote bezeichnet werden. Diese sind teilweise auch als Angebote zur Unterstützung im Alltag gestaltet und können bei entsprechender Anerkennung über den Entlastungsbetrag finanziert werden.

Pflegeheime

Ein Pflegeheim ist ein Haus, in dem pflegebedürftige Menschen leben. Sie erhalten dort neben Wohnraum die erforderliche Pflege, Betreuung und Versorgung. Pflegeheime werden auch als vollstationäre Einrichtungen bezeichnet. In teilstationären Einrichtungen werden Pflegebedürftige nur tagsüber (in der Tagespflege) oder nur für einen begrenzten Zeitraum (in der Kurzzeitpflege) versorgt.

Bei Personen, für die der Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt wurde, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten ; im Pflegegrad 1 nur in minimalem Umfang. Von allen Bewohnerinnen und Bewohnern muss ein nicht unerheblicher Eigenanteil an den Heimplatzkosten getragen werden.

Pflege-Wohngemeinschaften

Pflege-Wohngemeinschaften können unterschiedlich organisiert sein. In der Regel leben bis zu 12 Senior:innen in einer großen Wohnung. Jeder WG-Nutzer und jede WG-Nutzerin hat ein eigenes Zimmer, während das Wohnzimmer, die Badezimmer, die Küche oder andere Nutzräume und Außenanlagen gemeinsam genutzt werden.

Es gibt Betreuungs- und Unterstützungsangebote, hauswirtschaftliche Versorgung (Reinigung, Einkaufen, Kochen), Alltagsstrukturierung und natürlich auch Pflege.

Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad den Sachleistungsbetrag für Pflege- und/ oder Betreuungsdienste. Zusätzlich kann es einen Gründungszuschuss, einen Wohngruppenzuschlag oder Wohnumfeld-verbessernde Maßnahmen geben.

Sozialstationen

Sozialstationen sind ambulante Pflegedienste. Historisch haben sich die Sozialstationen aus der kirchlichen Pflegestruktur entwickelt und befinden sich teilweise heute noch in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft.

Tagespflegen

Die Tagespflege bietet Betreuung über den Tag in einer Einrichtung. Ziel ist die Unterstützung und Aufrechterhaltung der häuslichen Versorgung. Bei Personen, für die der Pflegegrad 2 bis 5 festgestellt wurde, beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für Pflege, Betreuung, Behandlungspflege und Kosten für den Fahrdienst.

Kosten für Verpflegung und Unterkunft sowie Investitionskosten müssen von der pflegebedürftigen Person selbst getragen werden.

"24h-Betreuungsdienste" mit ausländischen Betreuungskräften

Diese Dienste leisten Betreuung, helfen bei der Körperpflege und geben Unterstützung im Haushalt (Wäschepflege, Reinigung, Einkäufe, Kochen) durch Betreuungskräfte aus dem Ausland, die mit im Haushalt wohnen.

Die Finanzierung erfolgt in der Regel aus der eigenen Tasche, ergänzt durch das Pflegegeld.

Drehscheibe Nahrungserganzugnsmittel

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